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Architekten- und Ingenieur-Verein <Frankfurt, Main> [Hrsg.]; Wolff, Carl [Bearb.]
Die Baudenkmäler in Frankfurt am Main (Band 1): Kirchenbauten — Frankfurt a. M., 1896

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https://doi.org/10.11588/diglit.25631#0063
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Kapelle kraft königlicher Verleihung erhalten werde, der geistlichen Auf-
sicht des Bartholomaeusstiftes gleich den Vikaren desselben unterworfen
sein solle; er versprach ferner, dieses geistliche Amt nur einem zuver-
lässigen Priester zu übertragen, welcher es persönlich ausübt, es nicht an
einen anderen weiter verleiht; in seinen Bezügen wird der zukünftige
Rektor der Kapelle den Vikaren des Stifts gleichgestellt. Diese Schenkung
an das Stift — denn als solche stellt sie sich zweifellos dar — geschah
in Uebereinstimmung und wohl auf Vermittlung des Erzbischofs von
Mainz.

Mehr als der Wortlaut der Urkunde ist über diese Thatsache nicht
bekannt; die königliche Hofkapelle wird zu einer Filialkirche des Dom-
stiftes, dieses erhält sein erstes Parochialkirchlein in der Stadt. Es ist nicht
unwahrscheinlich, dass durch die Einverleibung der Kapelle in das Stift
einer diesem lästigen Selbständigkeit des Rektors in geistlichen Dingen
ein Ende gemacht werden sollte; ein scharfer erzbischöflicher Befehl aus
dem Jahre 1310 an die Kapläne von St. Georg und St. Nicolaus, die vom
Pleban der Hauptkirche ausgesprochenen Exkommunikationen auch ihrer-
seits zu vollziehen, lässt auf einen Gegensatz zwischen den beiden
selbständigen Kaplänen und dem Pfarrer an der Domkirche schliessen; der
widerspänstige Kaplan von 1310 ist gewiss noch kein Stiftsvikar, sondern
immer noch der alte Rektor von 1292 gewesen. Der 1316 erwähnte Kaplan
Peter scheint der erste von St. Bartholomaeus abhängige Geistliche der
Nicolai-Kapelle gewesen zu sein: er erscheint in einer Urkunde über einen
internen Streit zwischen Stiftskapitel und Stadtpfarrer an der Spitze der
Stiftsvikarien als Zeugen des Kapitels. Es ist wohl derselbe Kaplan Peter,
welcher sich 1342 ein Haus zwischen der Kirche und dem Saalhof auf
Lebenszeit miethete und am 26. Juni 1349 starb; er soll der erste Todte
gewesen sein, welchen man in der Kapelle beisetzte.

Um die Mitte des XIV. Jahrhunderts erst fällt ein wenig Licht auf
die innere Einrichtung der Kirche. Während der grossen Ueberschwem-
mung im Juli 1342 hatte sie schwer gelitten; sechs Fuss hoch stand das
Wasser im Inneren. Anfänglich besass die Kirche nur einen Altar, den
des heiligen Nicolaus, den späteren Hauptaltar. 1331 stifteten Seifried
Rump zur Landskrone und dessen Gattin Ida in ihrem Testamente einen
Altar in der Bartholomaeuskirche oder, falls man ihn da nicht errichten
wolle, anderswohin. Da dieser Fall eintrat, so wurde das gestiftete Kapital
einem in der Nicolai-Kapelle bereits vorhandenen zweiten Altäre zugewendet;
es war der des heiligen Märtyrers Laurentius; die Zeit seiner Errichtung
ist nicht bekannt. Die Verleihung dieses Altars — der 1349 gestorbene
Kaplan Peter war der erste Inhaber — behielten sich die Stifter für die
Zeit ihres Lebens vor, nach ihrem Tode soll das Bartholomaeusstift das
Recht der Verleihung „eime biderben manne, der prister siu erhalten. Im
Jahre 1351 erhielt die Kapelle durch fromme Schenkung einen dritten
Altar: Elisabeth, die Wittwe des Heinrich Kunhayn (nach anderer Nach-

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