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Architekten- und Ingenieur-Verein <Frankfurt, Main> [Editor]; Wolff, Carl [Oth.]
Die Baudenkmäler in Frankfurt am Main (Band 3): Privatbauten — Frankfurt a. M., 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.25633#0412
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359


DER SEE-HOF.

Archivalische Quellen: Akten derDeutschordens-Kommende im Stadtarchiv.
Litteratur: Battonn VII, 35; Niedermayer, Die Deutscli-Ordens-Commende
Frankfurt a. M. (Frankfurt 1874), S. 31, 78: Pelissier im Archiv etc., Dritte Folge,
Band VIII, 145.

Die beiden ältesten Erkunden, welche über den See-Hof oder viel-
mehr die Fischteiche, von denen der später dort erbaute Hof den Namen
führt, erhalten sind, entstammen dem Jahre 1288. Am 23. Mai dieses
Jahres verkaufen Ripert von Sachsenhansen nnd die Wittwen seiner beiden
Brüder Konrad und Johannes „vivarium sive lacum apud fontem dictum
Fersburne situm" an die Deutschordens-Herren in Sachsenhausen; am
7. Juni verleiht König Rudolf an die Deutschordens-Herren „piscinam
sive lacum situm in Bersvelt", den Ripert von Sachsenhausen als Reichs-
iehen besessen und auf den er verzichtet hatte. Seit dieser Zeit ist die
Kommende des Deutschordens in Sachsenhausen im Besitze des See-Hofes
geblieben, bis er durch Vertrag vom 18. März 1842 mit den anderen
Gütern des Deutschordens in der Stadt und ihrer Gemarkung in das Eigen-
thum der Stadt Frankfurt überging.
Wann auf dem Gelände des Gutes ein Hof mit den dazu nöthigen
Gebäuden errichtet wurde, ist nicht festzustellen. Das Gut wurde von der
Kommende verpachtet, von 1731 ab mit der dem Orden gehörigen Hohenrad-
Mühle zusammen. Das zum Hofe gehörige Land bestand meist aus Wein-
gärten; die drei Weiher hatten als Fischteiche einen besonderen Werth.
Aus den Geschicken des See-Hofes ist nur der Erwähnung werth, dass
auch er mit dem Sand-Hof und dem Ried-Hof am 9. August 1552 von
dem die Belagerung aufhebenden Markgrafen Albrecht Alcibiades nieder-
gebrannt wurde.
1810 gab der Fürst Primas als damaliger Inhaber der Deutschordens-
Güter den See-Hof, zu dem beinahe 15 Morgen Land gehörten, vereinigt
mit der Hohenrad-Mühle in Erbbestand; das Obereigenthum kam später
wieder an die Deutschordens-Kommende und 1842 an die Stadt Frankfurt.
1852 kaufte die Stadt das Nutzungseigenthum des Hofes und die Mühle
für 40000 Gulden an, um die Quelle des See-Hofes für die neue städtische
Wasserleitung zu benutzen. Das Wasserwerk, von Ingenieur Eckard
entworfen, wurde 1856 begonnen und 1859 in Betrieb gesetzt.
Von dem See-Hofe, dessen Gelände sich südlich der Offenbacher
Landstrasse, zwischen Sachsenhausen und Oberrad (jetzt begrenzt durch
den Seehofsweg und Reversbrunnenweg; ohne Nr., ehemals Gewann VII, 1)
erstreckt, ist weder ein Eebeirest, noch eine Abbildung auf uns gekommen.
Das heutige Wasserwerksgebäude, spwie die Fassung der alten Quelle
 
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