ji. Vorhoffront mit Flügelbauten
Die Errichtung des Branntweinhauses (Abb. 11) im Blickfeld des damals noch den neuen
Ostflügel des Schlosses bewohnenden landwirtschaftlichen Oberbeamten der Begüterung,
des „Amtmanns", war diesem natürlich besonders nach Wunsch77. Dem eigentlichen
Brennereibetrieb hatte der westliche Teil des Neubaus zu dienen. Im östlichen, auf das
Erdgeschoß beschränkt, sollte dem „Hofmann", wie man den landwirtschaftlichen Aufseher
und Vorarbeiter nannte, eine Wohnung geschaffen werden78. Vom mittleren Raum da-
zwischen heißt es im Inventar des Jahres 1706 „ein groß Gewölbe mitten dem Gebäude,
so ein Flachsgewölbe sein . . .", also Lagerraum für den damals so wichtigen Grundstoff
zur Herstellung von Leinwand79. Das Obergeschoß, dessen Grundriß nicht erhalten ist, war
einem Kornspeicher sowie Handwerker- und anderen Unterkunftsräumen vorbehalten. Die
Fassadengliederung wird von End- und Mittelrisaliten, Quaderung der Ecken, Haupt- und
Gurtgesims bestimmt. Den nach Süden stark vorgezogenen mittleren Gebäudeteil krönt
ein flacher Dreiecksgiebel, der im Norden mit geringerem Heraussetzen wiederholt ist. Das
Gurtgesims bringt, an der rechten Stelle angeordnet, die Höhenverhältnisse der beiden
Stockwerke in gute Beziehung. Die Fenster haben ursprünglich bündig in der Außenflucht
des Hauses gesessen. Das allseitig abgewalmte, wuchtige Dach und kräftige Schornstein-
köpfe, ohne Bedenken auf die Walmansatzpunkte gestellt, tragen zur harmonischen Er-
scheinung des breit und behäbig gelagerten Gebäudes bei80.
Über die gleichzeitige Aufführung eines zugehörigen Wirtschaftshofes hat sich nichts
in den Akten gefunden81. Es muß aber angenommen werden, daß ursprünglich die Absicht
bestanden hat. Der weite Abstand des „grauen Tores" von Brennerei und Brauerei spricht
einigermaßen zwingend dafür. Zum mindesten je ein gleichgestaltetes ebenmäßiges Neben-
gebäude der gedachten Höfe, in derselben Entfernung von der Zufahrtstraße errichtet,
hätte ein noch schöneres Vorspiel ergeben, eine vom piano zum forte sich steigernde Pas-
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