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Kreis Erfurt.
Mit den aufgeführten Arbeiten war die Bauthätigkeit an der Kirche zum
Abschluss gelangt. Denn die Heiligenstatuen, welche durchgehends an den Aussen-
mauern beabsichtigt waren und für die man die Kragsteine bereits im Mauerwerk
des Chors, des Schiffes und der Sakristei eingefügt hatte, sowie die Beschaffung
der Glasmalereien für die Fenster, wo solche noch fehlten, musste man, wohl weil
der Baufonds erschöpft war, einstweilen zurückstellen; nur wurden ausser der er-
wähnten grossen Orgel noch eine kleinere in der Kapelle der hh. Adolar und
Eoban, der heutigen h. Blutkapelle, errichtet und 1514 um Trinitatis (im Juni) die
zum Graden hinabführenden breiten Stufen in der Weise erneuert, dass je drei
oder vier einen Absatz bildeten (Erphord. Antiquitt. Variloquus bei Menken
Scriptt. II. p. 530). Dass bei dem sog. Pfaffensturm 1521 die Wohnhäuser der
Stiftsgeistlichen verwüstet wurden, steht ausser Beziehung zur Baugeschichte des
Doms, da dieser selbst dabei nicht in Mitleidenschaft kam.
Von grösserer Bedeutung für die Kirche selbst war der Bauernaufstand.
Nachdem die Aufrührer am 28. April 1525 sich der Stadt bemächtigt hatten,
plünderten dieselben mit dem Proletariat aus der Stadt, das sich ihnen anschloss,
nicht nur wiederum die Häuser der Stiftsgeistlichen, sondern erbrachen auch die
Kirchen und zerstörten in diesen alles, was zum Gottesdienste in Beziehung stand,
zertrümmerten sogar die Altäre und Bildsäulen und bemächtigten sich alles dessen,
was ihnen werthvoll schien, darunter unter andern 100 goldener und silberner
im Domschatze aufbewahrter Kelche. Auch das Aeussere der Kirche ward nicht
verschont und durch Zertrümmerung oder Verstümmelung der Bildsäulen und
Stein Ornamente geschändet. Der Katli sah dies ruhig mit an, obAvohl die Stifter
durch Verzicht auf ihre bisherige Steuerfreiheit und Zahlung von 10,000 Gulden
vorher theuer genug seinen Schutz erkauft hatten, und beschränkte sich darauf
einen Theil der Kostbarkeiten in seinen GeAvahrsam zu nehmen. Allein auch
nachdem die Ruhe wieder hergestellt war, gab der Rath die Schätze des Stifts nicht
Avieder heraus, sondern liess dieselben vielmehr, Avie unter andern den silbernen
Sarkophag mit den Gebeinen der hh. Adolar und Eoban, in die Münze wandern
und aus ihnen die sog. Sargpfennige schlagen.
Der Rath nahm damals so sehr Partei gegen die Katholiken, dass er den
Gebrauch der Kirchen ihnen entzog. In Folge dessen fand eine zeitlang nur noch in
der kleinen Hospitalkirche bei verschlossenen Tliüren katholischer Gottesdienst statt,
während im Dom allsonntäglich ein evangelischer Geistlicher die sog. Neun(uhr)predigt
abhielt. Erst nachdem der Erzbischof von Mainz, Albreclit von Brandenburg, einen
Prozess gegen den Rath bei den Reichsständen, dem schwäbischen Bunde und
dem Reichskammergericht angestrengt und eine günstige Entscheidung erstritten
hatte, fügte sich der Rath, und es wurde in dem unter Vermittelung des genannten
Bundes am 5. Februar 1530 zu Hammelburg abgeschlossenen Vertrage bestimmt:
dass die erzbischöflichen Rechte wieder hergestellt, den beiden Stiftern die noch
vorhandenen Kleinodien zurückgegeben, statt des eingesclnnolzenen und vermünzten
Gold und Silbers eine Entschädigung von 12uOMark fein. Silb. Erfurter GeAvichts
gewährt, in den beiden Stiftskirchen soAvie im Peterskloster der Gottesdienst in
der früheren Weise wieder hergestellt werden und niemand gestattet sein solle,
ohne Erlaubniss der geistlichen Oberen darin zu predigen. Endlich sollte der
Rath auch den von den Stiftern 1521 Avegen Verzicht auf die Abgabenfreiheit
Kreis Erfurt.
Mit den aufgeführten Arbeiten war die Bauthätigkeit an der Kirche zum
Abschluss gelangt. Denn die Heiligenstatuen, welche durchgehends an den Aussen-
mauern beabsichtigt waren und für die man die Kragsteine bereits im Mauerwerk
des Chors, des Schiffes und der Sakristei eingefügt hatte, sowie die Beschaffung
der Glasmalereien für die Fenster, wo solche noch fehlten, musste man, wohl weil
der Baufonds erschöpft war, einstweilen zurückstellen; nur wurden ausser der er-
wähnten grossen Orgel noch eine kleinere in der Kapelle der hh. Adolar und
Eoban, der heutigen h. Blutkapelle, errichtet und 1514 um Trinitatis (im Juni) die
zum Graden hinabführenden breiten Stufen in der Weise erneuert, dass je drei
oder vier einen Absatz bildeten (Erphord. Antiquitt. Variloquus bei Menken
Scriptt. II. p. 530). Dass bei dem sog. Pfaffensturm 1521 die Wohnhäuser der
Stiftsgeistlichen verwüstet wurden, steht ausser Beziehung zur Baugeschichte des
Doms, da dieser selbst dabei nicht in Mitleidenschaft kam.
Von grösserer Bedeutung für die Kirche selbst war der Bauernaufstand.
Nachdem die Aufrührer am 28. April 1525 sich der Stadt bemächtigt hatten,
plünderten dieselben mit dem Proletariat aus der Stadt, das sich ihnen anschloss,
nicht nur wiederum die Häuser der Stiftsgeistlichen, sondern erbrachen auch die
Kirchen und zerstörten in diesen alles, was zum Gottesdienste in Beziehung stand,
zertrümmerten sogar die Altäre und Bildsäulen und bemächtigten sich alles dessen,
was ihnen werthvoll schien, darunter unter andern 100 goldener und silberner
im Domschatze aufbewahrter Kelche. Auch das Aeussere der Kirche ward nicht
verschont und durch Zertrümmerung oder Verstümmelung der Bildsäulen und
Stein Ornamente geschändet. Der Katli sah dies ruhig mit an, obAvohl die Stifter
durch Verzicht auf ihre bisherige Steuerfreiheit und Zahlung von 10,000 Gulden
vorher theuer genug seinen Schutz erkauft hatten, und beschränkte sich darauf
einen Theil der Kostbarkeiten in seinen GeAvahrsam zu nehmen. Allein auch
nachdem die Ruhe wieder hergestellt war, gab der Rath die Schätze des Stifts nicht
Avieder heraus, sondern liess dieselben vielmehr, Avie unter andern den silbernen
Sarkophag mit den Gebeinen der hh. Adolar und Eoban, in die Münze wandern
und aus ihnen die sog. Sargpfennige schlagen.
Der Rath nahm damals so sehr Partei gegen die Katholiken, dass er den
Gebrauch der Kirchen ihnen entzog. In Folge dessen fand eine zeitlang nur noch in
der kleinen Hospitalkirche bei verschlossenen Tliüren katholischer Gottesdienst statt,
während im Dom allsonntäglich ein evangelischer Geistlicher die sog. Neun(uhr)predigt
abhielt. Erst nachdem der Erzbischof von Mainz, Albreclit von Brandenburg, einen
Prozess gegen den Rath bei den Reichsständen, dem schwäbischen Bunde und
dem Reichskammergericht angestrengt und eine günstige Entscheidung erstritten
hatte, fügte sich der Rath, und es wurde in dem unter Vermittelung des genannten
Bundes am 5. Februar 1530 zu Hammelburg abgeschlossenen Vertrage bestimmt:
dass die erzbischöflichen Rechte wieder hergestellt, den beiden Stiftern die noch
vorhandenen Kleinodien zurückgegeben, statt des eingesclnnolzenen und vermünzten
Gold und Silbers eine Entschädigung von 12uOMark fein. Silb. Erfurter GeAvichts
gewährt, in den beiden Stiftskirchen soAvie im Peterskloster der Gottesdienst in
der früheren Weise wieder hergestellt werden und niemand gestattet sein solle,
ohne Erlaubniss der geistlichen Oberen darin zu predigen. Endlich sollte der
Rath auch den von den Stiftern 1521 Avegen Verzicht auf die Abgabenfreiheit