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Bode, Wilhelm von; Grossherzogliche Gemälde-Gallerie (Schwerin) [Mitarb.]
Die grossherzogliche Gemälde-Galerie zu Schwerin — Wien: Gesell. für vervielfältigende Kunst, 1891

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https://doi.org/10.11588/diglit.71121#0019
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Rembrandt van Rijn, „Alter Mann".

später auf den Namen Ribera getauft werden konnte. Denn der Name Rembrandt ist der einzige für
dieses Gemälde zutreffende. Dasselbe sleht keineswegs unter den Werken des Künstlers vereinzelt da:
verschiedene, meist grössere Bildnisse aus der Mitte der Fünfziger Jahre zeigen vielmehr die nächste
Verwandtschaft zu dem Schweriner Greisenkopf. So der „Architekt" vom Jahre 1656 in der Galerie zu
Cassel, der „Mann mit der Pelzmütze" in der Dresdener Galerie, ein Greisenporträt in Chiswick bei
London; auch das schöne Jünglingsbildniss in der Münchener Pinakothek, welches wahrscheinlich
den jüngeren Haaring darstellt und jetzt als ein Werk des Carel Fabritius verzeichnet ist, bin ich
geneigt für eine Arbeit Rembrandt's aus der Zeit und in der Art jener Greisenbildnisse zu halten.
Alle diese Gemälde haben die meiden charakteristischen Eigenschaften von Rembrandt's zahlreichen
Bildern aus der Mitte der Fünfziger Jahre. Eigenartig ist dagegen die etwas fleckige Wirkung des scharf
einfallenden Lichtes und die Betonung der Localfarben, von denen namentlich Gelb und Braunroth
am stärksten ausgesprochen sind, während sich in dem Schatten feine bläuliche und graue Töne
geltend machen. In dem Schweriner Bildniss verräth sich der grosse Meister in der Sicherheit der
Zeichnung und Modellirung, in der malerischen Behandlung des Bartes, der fetten Zeichnung der Nase,
der Modellirung der Stirn. Leider hat ein Restaurator in den Augen, welche bei dem von oben und
sogar etwas von hinten einfallenden grellen Sonnenlicht im Schatten der kräftigen Brauen liegen, die
Augensterne nachgemalt und dadurch die Wirkung des Bildes beeinträchtigt. Augenscheinlich ist diese
Übermalung unschwer und ohne Schaden für das Bild zu beseitigen.
Zu den Schülern und Nachfolgern Rembrandt's rechnet man regelmässig Lievens und Salomon
Koninck; beide insofern nicht mit Recht, als weder der eine noch der andere Rembrandt zu seinem
 
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