AUKTIONSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung in
deutscher Rentenmark, oder dem am Tage der Versteigerung
gültigen entsprechenden amtlichen deutschen Zahlungsmittel. Bei
Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für etwaige Kursverluste auf-
zukommen. Auslandszahlungen müssen in Devisen geleistet werden.
Für die Umrechnung hat der amtliche Berliner Kurs zu gelten.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15%
zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammen-
zunehmen und Nummern zu teilen.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird
die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach dem Zu-
schlag in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung
verkaufter Nummern kann in keiner "Weise übernommen werden.
Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem
Zustande der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu
überzeugen, können Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden.
C. G. BOERNER
r
UNIVERSTTÄTS
BIBLIOTHEK
HEIDELBERG
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung in
deutscher Rentenmark, oder dem am Tage der Versteigerung
gültigen entsprechenden amtlichen deutschen Zahlungsmittel. Bei
Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für etwaige Kursverluste auf-
zukommen. Auslandszahlungen müssen in Devisen geleistet werden.
Für die Umrechnung hat der amtliche Berliner Kurs zu gelten.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15%
zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb
der Reihenfolge des Kataloges zu versteigern, Nummern zusammen-
zunehmen und Nummern zu teilen.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird
die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und das-
selbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach dem Zu-
schlag in Empfang zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung
verkaufter Nummern kann in keiner "Weise übernommen werden.
Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem
Zustande der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu
überzeugen, können Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden.
C. G. BOERNER
r
UNIVERSTTÄTS
BIBLIOTHEK
HEIDELBERG