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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Dubletten der Kupferstichsammlung der Eremitage zu Leningrad und anderer staatlicher Sammlungen der Sowjet-Union: ferner Beiträge aus in- und ausländischem öffentlichen und privaten Besitz ; seltene Kupferstiche des XV. bis XVII. Jahrhunderts ; reiche graphische Werke von Dürer und Rembrandt ; Spezialsammlungen alter Holzschnitte und Ornamentstiche ; Kupferstiche des XVIII. Jahrhunderts, dabei englische Schabkunstblätter in frühen Plattenzuständen und viele farbige Sportblätter, Städteansichten und Farbstiche ; Versteigerung am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, den 6. bis 8. Mai 1930 (Katalaog Nr. 165) — Leipzig, 1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.5604#0006
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen so fortige bare Zahlung in deutscher
Reichs Währung. (4.20 GM = x % U. S. A.) Bei Verzögerung der Zahlung hat der
Käufer für alle durch die Verzögerung für die Versteigerungsfirma sich
ergebenden etwaigen Schäden, insonderheit für etwaige Zins- und
Kursverluste, aufzukommen. .

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 °|0 zu entrichten.

*

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schrift-
liche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion ent-
sprechende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter
haben sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.



Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über. ^

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des
Katalogs zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen. Ge-
steigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um fünf Mark,
von fünfhundert Mark aufwärts um mindestens zehn Mark, von tausend Mark auf-
wärts um mindestens fünfzig Mark.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwi-
schen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals aus-
geboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. ^

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang zu
nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner
Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Ge-
fahr des Käufers. .

Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und an den Besichtigungs-
tagen von dem Zustande der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu über-
zeugen, können im allgemeinen Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden. In
Ausnahmefällen behält sich die Versteigerungsfirma vor eine berechtigte Reklamation
anzuerkennen, wenn diese binnen vierzehn Tagen nach Schluß der Auktion erhoben
worden ist.



Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Leipzig.

C. G. BOERNER
 
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