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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Originalhandzeichnungen von Achenbach, Blechen, Böcklin ..., Radierungen, Holzschnitte, Lithographien von Chodowiecki, Erhard, Graff...: Versteigerung am 29. April 1931 durch C. G. Boerner in Leipzig — Leipzig, 1931

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https://doi.org/10.11588/diglit.3434#0003
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AUKTIONSBEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen s o f o r t i g e bare Zahlung in deutscher
Reichswährung. (4.20 GM = 1 $ U.S. A.) Bei Verzögerung der Zahlung hat der
Käufer für alle durch die Verzögerung für die Versteigerungsfirma sich
ergebenden etwaigen Schäden, insonderheit für etwaige Zins- und
Kursverluste, aufzukommen.

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15°/0 zu entrichten.

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche
Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende
Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben
sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über.

Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des
Kataloges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen.
Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um fünf Mark,
von fünfhundert Mark aufwärts um mindestens zehn Mark, von tausend Mark
aufwärts um mindestens fünfzig Mark.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort Zwi-
schen den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten. Wenn Zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, entscheidet das Los.

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang
zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner
Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und

Gefahr des Käufers.

Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und an den Besichtigungs-
tagen von dem Zustande der Stücke und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeu-
gen, können im allgemeinen Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden, insbe-
sondere kann die Beanstandung von Künstlerzuschreibungen keinen
Grund zur Reklamation bilden. In Ausnahmefällen behält sich die Versteigerungs-
firma vor eine berechtigte Reklamation anzuerkennen, wenn diese binnen vierzehn
Tagen nach Schluß der Auktion erhoben worden ist.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher

Gerichtsstand ist Leipzig.

C. G. BOERNER
 
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