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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]; C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat [Hrsg.]
Versteigerungskatalog / C. G. Boerner, Leipzig: Kupferstiche, Radierungen und Holzschnitte des XVI. und XVII. Jahrhunderts: die Sammlung des 1911 in Stuttgart verstorbenen Medizinaldirektors Dr. Ernst von Gussmann und einige andere Beiträge, Kupferstiche von Albrecht Dürer - deutsche Kleinmeister, einige Handbücher und Kupferstichkataloge ; 22. Mai 1936 — Leipzig, Nr. 191.1936

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https://doi.org/10.11588/diglit.8828#0006
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VE RSTEIGER U N G S B E D I N G U N G E N

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung gegen sofortige bare
Zahlung.

*

Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach Bezahlung ausgehändigt. Bei
Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle durch die Verzögerung für die Ver-
steigerungsfirma und ihre Auftraggeber sich ergebenden Schäden, insbesondere
etwaige Zins- und Kursverluste, aufzukommen.

Auslandszahlungen haben in Devisen, in Markschecks oder Mark-Überweisungen zu erfolgen.
Die Annahme von Reichsmarknoten aus dem In- und Auslande als Bezahlung eines
Ausländers ist gesetzlich verboten. +

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

*

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Auf-
träge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung
hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter haben sich bereits vor
der Sitzung bei der Auktionsleitung zu legitimieren.

*

Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über. +

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach erfolgter Zahlung in Empfang zu
nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann ich in keiner Weise
übernehmen. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Er wird
gebeten, die Versendungsart anzugeben und etwa gewünschte Versicherung
ausdrücklich zu verlangen. ^

Der Auktionator behält sich vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu
versteigern, zusammenzunehmen oder zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark,
von hundert Mark aufwärts um mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um
mindestens zehn Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.

*

Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Kann eine
entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten
beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder
mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

*

Durch die öffentliche Besichtigung ist Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke
zu überzeugen, auch erteilen wir gern vorher schriftliche Auskunft darüber. Reklamationen an-
wesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlage keine Berücksichtigung finden. Reklamati-
onen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb vierzehn Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.

*

Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.

*

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
stand ist Leipzig. Dr. Hans Bocrner. Dr. Wolfgang Boerner.
 
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