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C. G. Boerner, Auktions-Institut, Kunst- und Buchantiquariat <Leipzig> [Hrsg.]
Graphik alter Meister dabei bedeutende Blätter von Albrecht Dürer: Zeichnungen alter Meister des XVI. - XVIII. Jahrhunderts (Katalog Nr. 207) — Leipzig, 1943

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https://doi.org/10.11588/diglit.5716#0004
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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN

Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung nur mit Katalog und gegen Zahlung
eines Beitrags von 5 RM zur Winterhilfe.

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichs Währung gegen sofortige bare Zah-
lung. Der Versteigerer ist unmittelbarer Stellvertreter der Auftraggeber.
Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle durch die Verzögerung für die Ver-
steigerungsfirma und ihre Auftraggeber sich ergebenden Schäden, insbesondere etwaige
Zinsverluste, aufzukommen. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach Bezahlung
ausgehändigt. '

Auslandszahlungen haben in Devisen, in Markschecks oder Überweisungen zu erfolgen. Die
Annahme von Reichsmarknoten aus dem In- oder Auslande als Bezahlung eines Aus-
länders ist ohne Genehmigung verboten. ^

Der Erstehet hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten.

Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder schriftliche Auf-
träge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entsprechende Deckung
hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbekannte Bieter werden ersucht, sich
bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung vorzustellen.



Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über. ^

Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach erfolgter Zahlung in Empfang zu
nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern können wir in keiner Weise
übernehmen. Versand und Transportversicherung erfolgen auf Kosten und Ge-
fahr des Käufers. Er wird gebeten, die Versendungsart anzugeben.

Der Auktionator behält sich vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kataloges zu
versteigern, zusammenzunehmen oder zu teilen. Gesteigert wird um mindestens eine Mark,
von hundert Mark aufwärts um mindestens fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um
mindestens zehn Mark, von tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.



Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Der Ver-
steigerer kann als Vertreter seiner Auftraggeber die Erteilung des Zuschlages sich vorbehalten
oder verweigern. ^

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den
Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn zwei
oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Ab-
gabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.



Ansichtssendungen können leider grundsätzlich nicht gemacht werden. - Durch die öffentliche
Besichtigung ist Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke und der Zuverlässigkeit
der Beschreibungen zu überzeugen, auch erteilen wir gern vorher schriftliche Auskunft. E_eklama-
tionen anwesender Käufer können nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Rekla-
mationen auswärtiger Auftraggeber müssen innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Stücke erfolgen.



Anfragen über Auktionsresultate beantworten wir nur unseren Auftraggebern.

Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts-
stand ist Leipzig.

Dr. Hans Boerner. Dr. Wolfgang Boerner.
 
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