Versteigerungs-Bedingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in deutscher
Reichswährung mit einem Aufgeld von 15% vom Erstehungspreis.
Bei vorkommenden Zweifeln über ein Doppelgebot oder bei
irgend welchen sonstigen Unstimmigkeiten beim Zuschlage wird
die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu-
sammen zu nehmen und zu trennen, oder auch außer der Reihen-
folge des Katalogs zu versteigern.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder
Sitzung in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Aufbewahrung der verkauften Nummern und deren Trans-
port erfolgen mit aller Sorgfalt, jedoch ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von
der Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände
zu überzeugen, so können Reklamationen nach erfolgtem Zu-
schlage in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
Eintritt zur Versteigerung gegen eine Bietekaution von
10 Mark, welche nach Beendigung der Versteigerung zurück-
vergütet wird.
Aufträge
übernehmen die bekannten Kunsthandlungen des In- und Aus-
landes, sowie die die Versteigerung leitende Firma, die auch über
alle die Auktion betreffenden Angelegenheiten Auskunft erteilt.
Äugt ist Boese
Frankfurt a. M., Taunusstr. 42
Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in deutscher
Reichswährung mit einem Aufgeld von 15% vom Erstehungspreis.
Bei vorkommenden Zweifeln über ein Doppelgebot oder bei
irgend welchen sonstigen Unstimmigkeiten beim Zuschlage wird
die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zu-
sammen zu nehmen und zu trennen, oder auch außer der Reihen-
folge des Katalogs zu versteigern.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder
Sitzung in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Aufbewahrung der verkauften Nummern und deren Trans-
port erfolgen mit aller Sorgfalt, jedoch ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von
der Eigenschaft und dem Zustande der einzelnen Gegenstände
zu überzeugen, so können Reklamationen nach erfolgtem Zu-
schlage in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
Eintritt zur Versteigerung gegen eine Bietekaution von
10 Mark, welche nach Beendigung der Versteigerung zurück-
vergütet wird.
Aufträge
übernehmen die bekannten Kunsthandlungen des In- und Aus-
landes, sowie die die Versteigerung leitende Firma, die auch über
alle die Auktion betreffenden Angelegenheiten Auskunft erteilt.
Äugt ist Boese
Frankfurt a. M., Taunusstr. 42