§. 52. Opisthodomos des Parthenon. 493
hintere Halle eines Tempels gemeint sei, auch wenn sie unmittelbar an die
Cella stösst.
In der eben berührten Stelle des Vitruv 3,2,1—8, tritt die laxe Bezeich-
nungsweise dieses Schriftstellers besonders unangenehm hervor. Von 1—6
bestimmt er die Anzahl Säulen einer Tempelgattung in der vorderen und
hinteren Fronte mit in fronte et postico, in 7—8 dagegen mit in pronao et
postico. Lezteres ist für die beiden hier gemeinten Athenischen Monumente
jedoch unrichtig: denn der octastylos Athenis, der Parthenon, ist achtsäulig
in beiden Fronten, in pronao et postico jedoch sechssäulig, Taf. 22.
Auch die Angabe at in templo Olympio, womit der Zeustempel des Hadrian
gemeint ist, würde nur richtig wenn man decastylos einschöbe; weil dieser
nach der sicheren Ergänzung von Stuart zehn Säulen in beiden Fronten
hatte, in pronao et postico aber achtsäulig war gleich den Fronten des
Parthenon. Indem sich das Goldelfenbeinbild des Zeus in dessen Cella
befand, (Pausan. 1, is, 4) ohne Zweifel inmitten vor der westlichen Rükk-
wand, so war auf dieser Stelle kein Thürzugang aus dem Posticum möglich:
es lässt sich aus Vitruvs Angabe deshalb auf einen Opisthodomos hinter der
Cella schliessen, den man durch das Posticum betrat. Man erkennt übrigens
wie Posticum bei Vitruv und Opisthodomos bei Varro und Pollux [§. 51,1]
die gleichen Räume sind, wenn beide die Form einer Halle haben.
[1]. Diodor. 14, 41 i~i toi; irpovaot; y.ai ö-ia9o5o';j.ot; töiv Uptöv .. SttXcc itapyitXrjdrj xateaxeuej-
Ceto. — [2]. Polyb. 12, 12, 2 6 Tä; <j-i39&Bdu.o'j ottjXcc; -/.ai t«; h Tai; tpMcu; veiüv rcpoEevfac, —
[3]. 3, 2, 8.
3. Die Bestimmung vom Opisthodomos des Parthenon, Taf. 22, Fig. 2,
den Pausanias nicht erwähnt, als Schazkammer und Generalkasse des Atheni-
schen States und der Landesgottheiten, die Kenntniss seines Inhalts an
Weihegeschenken, Werthen von edlem Metall in Barren und klingender
Münze, an Capitalien Hypotheken Schuldbriefen und dergleichen Depositen,
haben mit der Kenntniss des Inventares und der Verwaltung aller Räume
dieses grossen Schaztempels zuerst Böckh und Rangabe urkundlich im ganzen
Umfange erschlossen. Es Hess sich hieraus der Grund erkennen weshalb
der Opisthodomos als ein so festgesichertes Gemach (OUtema) hergerichtet
war, dass man nach der Äusserung eines Atheners (Lucian. Tim. 53), nicht
in denselben einbrechen konnte. Auf jene urkundlichen Forschungen stttzte
sich das meinerseits in mehreren Abhandlungen auszüglich vom Inventare
des ganzen Tempels Mitgetheilte, welches auf alle Tempel von gleicher
Bestimmung anwendbar ist. Die inhaltlichen Bestände zerfielen in unbeweg-
liches und bewegliches Gut. Die Gegenstände zum Gebrauche im Gottes-
dienste, sind durch Consecratio für immer heilig gemacht, wirkliche Iliera
und ewig unveräusserlich: sie bleiben als solche stets aufbewahrt, auch
wenn sie aus dem Dienste irgend eines Grundes halber zurükkgezogen
Und durch neue ersezt sind. Die Geschenke und Anathemata dagegen sind
nicht heilig, vielmehr nach der ganz richtigen Bezeichnung Böckhs, unter
der blossen Form einer Weihe, die auch das Goldelfenbeinbild der Athena-
Parthenos einbegriff, als Tempelgut niedergelegt, daher nach dem Befinden
hintere Halle eines Tempels gemeint sei, auch wenn sie unmittelbar an die
Cella stösst.
In der eben berührten Stelle des Vitruv 3,2,1—8, tritt die laxe Bezeich-
nungsweise dieses Schriftstellers besonders unangenehm hervor. Von 1—6
bestimmt er die Anzahl Säulen einer Tempelgattung in der vorderen und
hinteren Fronte mit in fronte et postico, in 7—8 dagegen mit in pronao et
postico. Lezteres ist für die beiden hier gemeinten Athenischen Monumente
jedoch unrichtig: denn der octastylos Athenis, der Parthenon, ist achtsäulig
in beiden Fronten, in pronao et postico jedoch sechssäulig, Taf. 22.
Auch die Angabe at in templo Olympio, womit der Zeustempel des Hadrian
gemeint ist, würde nur richtig wenn man decastylos einschöbe; weil dieser
nach der sicheren Ergänzung von Stuart zehn Säulen in beiden Fronten
hatte, in pronao et postico aber achtsäulig war gleich den Fronten des
Parthenon. Indem sich das Goldelfenbeinbild des Zeus in dessen Cella
befand, (Pausan. 1, is, 4) ohne Zweifel inmitten vor der westlichen Rükk-
wand, so war auf dieser Stelle kein Thürzugang aus dem Posticum möglich:
es lässt sich aus Vitruvs Angabe deshalb auf einen Opisthodomos hinter der
Cella schliessen, den man durch das Posticum betrat. Man erkennt übrigens
wie Posticum bei Vitruv und Opisthodomos bei Varro und Pollux [§. 51,1]
die gleichen Räume sind, wenn beide die Form einer Halle haben.
[1]. Diodor. 14, 41 i~i toi; irpovaot; y.ai ö-ia9o5o';j.ot; töiv Uptöv .. SttXcc itapyitXrjdrj xateaxeuej-
Ceto. — [2]. Polyb. 12, 12, 2 6 Tä; <j-i39&Bdu.o'j ottjXcc; -/.ai t«; h Tai; tpMcu; veiüv rcpoEevfac, —
[3]. 3, 2, 8.
3. Die Bestimmung vom Opisthodomos des Parthenon, Taf. 22, Fig. 2,
den Pausanias nicht erwähnt, als Schazkammer und Generalkasse des Atheni-
schen States und der Landesgottheiten, die Kenntniss seines Inhalts an
Weihegeschenken, Werthen von edlem Metall in Barren und klingender
Münze, an Capitalien Hypotheken Schuldbriefen und dergleichen Depositen,
haben mit der Kenntniss des Inventares und der Verwaltung aller Räume
dieses grossen Schaztempels zuerst Böckh und Rangabe urkundlich im ganzen
Umfange erschlossen. Es Hess sich hieraus der Grund erkennen weshalb
der Opisthodomos als ein so festgesichertes Gemach (OUtema) hergerichtet
war, dass man nach der Äusserung eines Atheners (Lucian. Tim. 53), nicht
in denselben einbrechen konnte. Auf jene urkundlichen Forschungen stttzte
sich das meinerseits in mehreren Abhandlungen auszüglich vom Inventare
des ganzen Tempels Mitgetheilte, welches auf alle Tempel von gleicher
Bestimmung anwendbar ist. Die inhaltlichen Bestände zerfielen in unbeweg-
liches und bewegliches Gut. Die Gegenstände zum Gebrauche im Gottes-
dienste, sind durch Consecratio für immer heilig gemacht, wirkliche Iliera
und ewig unveräusserlich: sie bleiben als solche stets aufbewahrt, auch
wenn sie aus dem Dienste irgend eines Grundes halber zurükkgezogen
Und durch neue ersezt sind. Die Geschenke und Anathemata dagegen sind
nicht heilig, vielmehr nach der ganz richtigen Bezeichnung Böckhs, unter
der blossen Form einer Weihe, die auch das Goldelfenbeinbild der Athena-
Parthenos einbegriff, als Tempelgut niedergelegt, daher nach dem Befinden