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Boetticher, Ernst
... Sendschreiben über Troja (Teil 5): Hissarlik, wie es ist: auf Grund der Untersuchungen vom 1. bis 6. Dezember 1889 und im Frühjahr und Sommer 1890 ; (nebst Protokoll der Zeugen) — Berlin, 1890

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https://doi.org/10.11588/diglit.5497#0080
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76

Dörpfelds Plan die Ante angiebt uud überzeugte
sieb von dem Vorbandensein der oben erwähnten
Aufstandplatten und der verkohlten hölzernen
Pfosten; er räumte ein — angesichts des die ganze
Fläche bedeckenden Lehmestrichs — dass der Raum
A ein einheitlicher und nicht mit dazu gehörigem
kleinen Gemäuer angefüllt gewesen sei; er räumte
ein, dass der Grundriss des Propylaions. den er als
Schöpfung Dörpfelds bezeichnet hatte, richtig sei.

Einen Irrthum anderer Art einzusehen, war
ihm nicht mehr vergönnt; er. betrifft den von
Hissarlik zwei Stunden entfernten Tumulus Hanai
tepe; dieser Tumulus, den Boettieher oft mit dem
Schutthügel von Hissarlik in Parallele stellte, hat
Dicht die mindeste Verwandtschaft mit demselben.
Hanai tepe ist das, was Boettieher in Hissarlik
suchte, ein wirklicher Aschenhügel- Es war ihm
nicht mehr vergönnt, diesen Tumulus zu sehen,
weil Boettieher sich weigerte, den Herren Schlie-
mann und Dörpfeld, die er jahrelang angegriffen
hatte und die ihn auf der unwirthlichen Stätte
von Hissarlik gastlich aufnahmen, nun, nachdem
er sieh von der Grundlosigkeit seiner Beschuldig-
ungen überzeugt hatte, öffentliche Genugthuung
zu geben und dadurch den weiteren Verkehr mit
ihm unmöglich machte.

nicht eingeräumt habe (siehe
S. 9); ad 3) war die Existenz
von Eingängen nie bestritten,
wohl aber ist dies noch heute
die gegnerische Darstellung
derselben; ad 4—6 vgl. SS. IG
bis 21 deu wahren Sachver-
halt. Alle diese „wichtigen"
Punkte sind unerheblich, weil
für den Zweck dieser Bauten
nicht beweiskräftig.

Um so wichtiger wäre die
Feststellung seiner von An-
deren anerkannten Verwandt-
schaft mit dem Teil von Iiis;
sarlik. Als Hauptunterschied
erseheint es, dass aus letzterem
die Asche ausgeräumt • ist.

Der „unparteiische" Zeuge
verschweigthier, worin die von
Dr. Schliemannu. Dr. Dörpfeld
geforderte und von mir mit
Recht verweigerte öffentliche
Genugthuung bestand, näm-
lich in der Anerkenntniss, sie
„verläumdet" (d. h. also wider
besseres Wissen beschuldigt)
zu haben, und verschweigt
ferner, dass ich zu einer an-
ständigen Genugthuung bereit
war. Vgl. S. 58. 59. Es muss
also leider gesagt sein, dass
Prof- Niemann sich durch den
gehässigen Passus „Es war
ihm nicht mehr vergönnt"
bis „unmöglich machte" einer
Verläumdung schuldig
gemacht hat.

Und das will ein „unpar-
teiischer" Zeuge sein!
 
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