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allhier geschieht, weder Belohnung, noch Bestrafung verdienen kön-
nen. Ich traue auch diesen unfern Landsleuten zu viel Ehrlichkeit und
Vaterlands Liebe zu, als daß sie ihretwegen ein solches Unheil für
Bünden, wie die Paß Sperre ist, verlangen sollten. Ja sie sind zu
gerecht, als daß sie forderten, daß das ganze Land, und vieleicht
auch noch die im Oesterreichischen etablierte zahlreiche Bündner ihret-
wegen leiden sollten.
e.
Eben so unschiklich als unbegründet war die am Bundstage ge-
machte Einwendung, als wenn es wider die Landes-reforma wäre,
wenn dieses Geschäft nochmals auf die Ehrsamen Gemeinden gewiesen
werden sollte, da es schon einmal von denselben beurtheilet worden ist.
Die Landes-reforma ist richtig, und ich will sie keineswegs un-
tergraben . Aber falsch ist es, daß dieses Geschäft, so wie es jetzt ist,
auf den Gemeinden gewesen sey. Damals ist glatterdings der Fran-
Zofen Fang angezeigt, und anbey die Frage gestellet worden, was
man hierinfalls zu verfügen beliebe.
In dieser dunklen Beschaffenheit war die Verfügung ganz na-
türlich, daß man untersuchen solle.
Am Bundstage aber hat sich eine ganz andere Gestalt der Sache
gezeigt. Die dafürgehaltene Territorial Verletzung verschwand, da es
von Mayland bekannt gemacht wurde, daß nichts ohne Wißen und
Willen unserer Amtsleute geschehen sey; daß diese andurch nichts als
die Verträge beobachtet, und mithin nichts als ihre Pflichten erfüllet
haben - und endlich daß diese deßentwegen nicht sollten belästiget, oder
bestrafet werden können, ansonsten würde ein solches Verfahren von
dem Kaiser als verträgwidrig geahndet, und mit Zurückhaltung der
Pensionen, und mit der Paß Sperre Selbst begegnet werden.
allhier geschieht, weder Belohnung, noch Bestrafung verdienen kön-
nen. Ich traue auch diesen unfern Landsleuten zu viel Ehrlichkeit und
Vaterlands Liebe zu, als daß sie ihretwegen ein solches Unheil für
Bünden, wie die Paß Sperre ist, verlangen sollten. Ja sie sind zu
gerecht, als daß sie forderten, daß das ganze Land, und vieleicht
auch noch die im Oesterreichischen etablierte zahlreiche Bündner ihret-
wegen leiden sollten.
e.
Eben so unschiklich als unbegründet war die am Bundstage ge-
machte Einwendung, als wenn es wider die Landes-reforma wäre,
wenn dieses Geschäft nochmals auf die Ehrsamen Gemeinden gewiesen
werden sollte, da es schon einmal von denselben beurtheilet worden ist.
Die Landes-reforma ist richtig, und ich will sie keineswegs un-
tergraben . Aber falsch ist es, daß dieses Geschäft, so wie es jetzt ist,
auf den Gemeinden gewesen sey. Damals ist glatterdings der Fran-
Zofen Fang angezeigt, und anbey die Frage gestellet worden, was
man hierinfalls zu verfügen beliebe.
In dieser dunklen Beschaffenheit war die Verfügung ganz na-
türlich, daß man untersuchen solle.
Am Bundstage aber hat sich eine ganz andere Gestalt der Sache
gezeigt. Die dafürgehaltene Territorial Verletzung verschwand, da es
von Mayland bekannt gemacht wurde, daß nichts ohne Wißen und
Willen unserer Amtsleute geschehen sey; daß diese andurch nichts als
die Verträge beobachtet, und mithin nichts als ihre Pflichten erfüllet
haben - und endlich daß diese deßentwegen nicht sollten belästiget, oder
bestrafet werden können, ansonsten würde ein solches Verfahren von
dem Kaiser als verträgwidrig geahndet, und mit Zurückhaltung der
Pensionen, und mit der Paß Sperre Selbst begegnet werden.