HA rzr N5
gen Ländern die auf die Personen gelegte Gewer-
be- Lonsumciono-Salz- undTabacks-Steuer
gehört; theils von den Gewerben, und zwar entwe-
der von den Materialien der Gewerbe und den
daraus entstehenden Waaren, welche Abgabe,
bald Accise, baldLicenc, bald Impost, bald
Taille, bald Aufschlag genennetwird; m) oder
von den Gewerbe treibenden Personen- ohne Ab-
sicht auf die Größe und Wichtigkeit eines Gewer-
bes, dahin das so genannte Nahrungsgeld, die
Handlungs- -Handwerks- und Gesinde-Steu-
ern gehören, oder von den Materialien der Gewer-
be, als die Trank-Lleisth-und Vieh-Steuer,die
Papiersteuer von rohem Papier und gedruckten
Sachen, die Kapitalien-«.Besoldungs-Steu-
er; doch sind dieSteuern dieser beydcn letztem Klas-
sen nicht in allen Ländern eingeführet. Die Abga-
ben von Kutschen, Sensten, u. s. w. die mit einer
Abgabe verknüpfte Stempelung der silbernen Ge-
fäße, welche Privatpersonen besitzen; die Kleider-
steuer, das Gcempelpapier: sind auch hin und
wieder, als beständige und allgemeine Abgaben, em-
geführet. Die vierte Hauptqrielle der Staats-
Einkünfte . sind die Rechte der obersten Gewalt,
welche nur zufälligerweise Einkünfte geben. Es
gehören dahin vornehmlich die OberlehnSHerrlich-
keit des Staats über gewisse im Lande vorhandene
Güter, u) die Verwaltung der Gerechtigkeit, o)
und die Verwaltung des Polizeywesens. Z)
2 -
Wenn
gen Ländern die auf die Personen gelegte Gewer-
be- Lonsumciono-Salz- undTabacks-Steuer
gehört; theils von den Gewerben, und zwar entwe-
der von den Materialien der Gewerbe und den
daraus entstehenden Waaren, welche Abgabe,
bald Accise, baldLicenc, bald Impost, bald
Taille, bald Aufschlag genennetwird; m) oder
von den Gewerbe treibenden Personen- ohne Ab-
sicht auf die Größe und Wichtigkeit eines Gewer-
bes, dahin das so genannte Nahrungsgeld, die
Handlungs- -Handwerks- und Gesinde-Steu-
ern gehören, oder von den Materialien der Gewer-
be, als die Trank-Lleisth-und Vieh-Steuer,die
Papiersteuer von rohem Papier und gedruckten
Sachen, die Kapitalien-«.Besoldungs-Steu-
er; doch sind dieSteuern dieser beydcn letztem Klas-
sen nicht in allen Ländern eingeführet. Die Abga-
ben von Kutschen, Sensten, u. s. w. die mit einer
Abgabe verknüpfte Stempelung der silbernen Ge-
fäße, welche Privatpersonen besitzen; die Kleider-
steuer, das Gcempelpapier: sind auch hin und
wieder, als beständige und allgemeine Abgaben, em-
geführet. Die vierte Hauptqrielle der Staats-
Einkünfte . sind die Rechte der obersten Gewalt,
welche nur zufälligerweise Einkünfte geben. Es
gehören dahin vornehmlich die OberlehnSHerrlich-
keit des Staats über gewisse im Lande vorhandene
Güter, u) die Verwaltung der Gerechtigkeit, o)
und die Verwaltung des Polizeywesens. Z)
2 -
Wenn