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Büsching, Anton Friedrich
Anton Friderich Büschings Doctors der Theologie und Philosophie, und Professors auf der Universität zu Göttingen Vorbereitung zur gründlichen und nützlichen Kenntniß der geographischen Beschaffenheit und Staatsverfassung der europäischen Reiche und Republiken welche zugleich ein allgemeiner Abriß von Europa ist — Hamburg, 1758 [VD18 13206974]

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https://doi.org/10.11588/diglit.29355#0145
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HA rzr N5
gen Ländern die auf die Personen gelegte Gewer-
be- Lonsumciono-Salz- undTabacks-Steuer
gehört; theils von den Gewerben, und zwar entwe-
der von den Materialien der Gewerbe und den
daraus entstehenden Waaren, welche Abgabe,
bald Accise, baldLicenc, bald Impost, bald
Taille, bald Aufschlag genennetwird; m) oder
von den Gewerbe treibenden Personen- ohne Ab-
sicht auf die Größe und Wichtigkeit eines Gewer-
bes, dahin das so genannte Nahrungsgeld, die
Handlungs- -Handwerks- und Gesinde-Steu-
ern gehören, oder von den Materialien der Gewer-
be, als die Trank-Lleisth-und Vieh-Steuer,die
Papiersteuer von rohem Papier und gedruckten
Sachen, die Kapitalien-«.Besoldungs-Steu-
er; doch sind dieSteuern dieser beydcn letztem Klas-
sen nicht in allen Ländern eingeführet. Die Abga-
ben von Kutschen, Sensten, u. s. w. die mit einer
Abgabe verknüpfte Stempelung der silbernen Ge-
fäße, welche Privatpersonen besitzen; die Kleider-
steuer, das Gcempelpapier: sind auch hin und
wieder, als beständige und allgemeine Abgaben, em-
geführet. Die vierte Hauptqrielle der Staats-
Einkünfte . sind die Rechte der obersten Gewalt,
welche nur zufälligerweise Einkünfte geben. Es
gehören dahin vornehmlich die OberlehnSHerrlich-
keit des Staats über gewisse im Lande vorhandene
Güter, u) die Verwaltung der Gerechtigkeit, o)
und die Verwaltung des Polizeywesens. Z)
2 -

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