XX Nothwenbige
Kens mit der genauen Zeitrechnung bey weitem
nicht übereinkömmt: Also müssen sie dann von
der Erlaubniß des Artaxerris ihren Anfang neh-
men. Und weil von dem zwanzigsten Jahre sei-
ner Regierung kein öffentlicher Befehl kann auf-
gewiesen werden, und der im siebenten Jahre ge-
gebene offene Brief alle Gewalt in sich enthält,
(denn obschon in demselben keine besondere Mel-
dung von Erbauung der Stadt, und Mauren
geschehet, so hat er doch allen Jüden frey gestellt,
dahin zu gehen, und allda zu wohnen, mithin
auch die Erlaubniß gegeben, die niedergerissene,
und zerstörte Häuser auszubauen ) und also die
im zwanzigsten Jahre gegebene neue Erlaubniß
nur eine Bekräftigung der vorigen ist, also ist
dann von dieser der Anfang der siebenzig
Wochen Danielis zu machen. Nun zur Sache
selbsten.
Nach der Zeitrechnung der richtigsten Zeit-
rechner hat Artaxerxes zu regieren angefangen im
Jahre der Welt 3540, k*erioäi sulinnss 4250,
vor der gemeinen Zeitrechnung Christi 464.
Wenn ich also im siebenten Jahre der Regierung
Artaxerxis die siebenzig Wochen des Daniels
zum Anfänge anseße, wie ich schon erwiesen,
daß sie allda müssen angeseht werden, so haben
sie dann ihren Anfang genommen im Jahre der
Welt Z547, vor der gemeinen Zählung der Jahre
Christi 457, perioäi Julianas 4257. Weil
dann die Prophezeyung ausdrücklich sagt, daß
Christus nach zwey und sechszig Wochen, und
sieben, das ist, nach neun und sechszig Wochen
oder
Kens mit der genauen Zeitrechnung bey weitem
nicht übereinkömmt: Also müssen sie dann von
der Erlaubniß des Artaxerris ihren Anfang neh-
men. Und weil von dem zwanzigsten Jahre sei-
ner Regierung kein öffentlicher Befehl kann auf-
gewiesen werden, und der im siebenten Jahre ge-
gebene offene Brief alle Gewalt in sich enthält,
(denn obschon in demselben keine besondere Mel-
dung von Erbauung der Stadt, und Mauren
geschehet, so hat er doch allen Jüden frey gestellt,
dahin zu gehen, und allda zu wohnen, mithin
auch die Erlaubniß gegeben, die niedergerissene,
und zerstörte Häuser auszubauen ) und also die
im zwanzigsten Jahre gegebene neue Erlaubniß
nur eine Bekräftigung der vorigen ist, also ist
dann von dieser der Anfang der siebenzig
Wochen Danielis zu machen. Nun zur Sache
selbsten.
Nach der Zeitrechnung der richtigsten Zeit-
rechner hat Artaxerxes zu regieren angefangen im
Jahre der Welt 3540, k*erioäi sulinnss 4250,
vor der gemeinen Zeitrechnung Christi 464.
Wenn ich also im siebenten Jahre der Regierung
Artaxerxis die siebenzig Wochen des Daniels
zum Anfänge anseße, wie ich schon erwiesen,
daß sie allda müssen angeseht werden, so haben
sie dann ihren Anfang genommen im Jahre der
Welt Z547, vor der gemeinen Zählung der Jahre
Christi 457, perioäi Julianas 4257. Weil
dann die Prophezeyung ausdrücklich sagt, daß
Christus nach zwey und sechszig Wochen, und
sieben, das ist, nach neun und sechszig Wochen
oder