VERSTEIGERUN GS=BEDIN GUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung, und zwar
im Auftrage der unterzeichneten Firma durch den vereidigten
Versteigerer Herrn Haehnel. Das Kigentum geht erst mit der
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
auf den Käufer über. Bei Abmachungen anderer Art müssen
vorher besondere Vereinbarungen schriftlich stattfinden.
2. Die einzelnen Stücke werden in dem Zustande versteigert, in dem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden. Spätere Rekla^
mationen können nicht berücksichtigt werden. Die in dem Katalog
enthaltenen Angaben und Beschreibungen werden nicht gewähre
leistet. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, so wie sie bei
der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt
aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
3. Die Maße sind bei Gemälden ohne Rahmen angegeben.
4. Gesteigert wird mindestens um 1. — Mark, über 100 Mark um
5.— Mark, über 1000 Mark um 50.— Mark. Die Reihenfolge
der Nummern wird eingehalten,- der Versteigerer besitzt aber das
Recht, von der Reihenfolge abzuweichen.
5. Zur Zuschlagssumme wirdein Aufgeld v. 10% vom Käufer erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen^
stand noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen ein und dasselbe Gebot ab^
geben, entscheidet das Los. <Gesetz vom 10. Juli 1902.)
8. Die Abnahme derKrwerbung hat von den Käufern sogleich oder am
Tage nach der Versteigerung zu erfolgen. Die Zusendung erfolgt
ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Nicht abgeholte
Stücke werden auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.
9. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
BURCH ARD^ALTMANN / KUNSTAUKTIONSHAUS
BERLIN W10 / LÜTZOW-UFER 13
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung, und zwar
im Auftrage der unterzeichneten Firma durch den vereidigten
Versteigerer Herrn Haehnel. Das Kigentum geht erst mit der
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
auf den Käufer über. Bei Abmachungen anderer Art müssen
vorher besondere Vereinbarungen schriftlich stattfinden.
2. Die einzelnen Stücke werden in dem Zustande versteigert, in dem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden. Spätere Rekla^
mationen können nicht berücksichtigt werden. Die in dem Katalog
enthaltenen Angaben und Beschreibungen werden nicht gewähre
leistet. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, so wie sie bei
der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt
aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
3. Die Maße sind bei Gemälden ohne Rahmen angegeben.
4. Gesteigert wird mindestens um 1. — Mark, über 100 Mark um
5.— Mark, über 1000 Mark um 50.— Mark. Die Reihenfolge
der Nummern wird eingehalten,- der Versteigerer besitzt aber das
Recht, von der Reihenfolge abzuweichen.
5. Zur Zuschlagssumme wirdein Aufgeld v. 10% vom Käufer erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen^
stand noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen ein und dasselbe Gebot ab^
geben, entscheidet das Los. <Gesetz vom 10. Juli 1902.)
8. Die Abnahme derKrwerbung hat von den Käufern sogleich oder am
Tage nach der Versteigerung zu erfolgen. Die Zusendung erfolgt
ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Nicht abgeholte
Stücke werden auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert.
9. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
BURCH ARD^ALTMANN / KUNSTAUKTIONSHAUS
BERLIN W10 / LÜTZOW-UFER 13