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Abb. 4. Die Kiburg, vom Dorfe aus gesehen.
im zweiten Stockwerke, die „obere Ritterstube". Bedenkt man dazu, daß das Gebäude bis auf unsere Tage als „Ritter-
haus" bezeichnet wurde, so liegt der Schluß nahe, es sei als Gasthaus für die zahlreichen Ministerialen errichtet worden,
welche dienstliche und festliche Anlässe zu kürzerem oder längerem Aufenthalte nach der Burg führten, aber auch
für andere Gäste zu Zeiten, da auf dem einsamen Bergschlosse der Burgherr sich die Langeweile des Alltags durch
fröhliche Gesellschaft kürzen wollte, oder Familienfeste Verwandte und Freunde auf ihr versammelten. Der Dach-
raum diente wahrscheinlich damals schon mit dem nördlichen Drittel des obersten Stockwerkes zur Aufbewahrung
eines Teiles der zahlreich dem Burgherrn zusließenden Abgaben in Naturalien.
Dem Ritterhaus gegenüber wurde zu unbekannter Zeit in der durch einen starken Turm gesicherten Nordwest-
ecke des Hofes, an diesen anlehnend, eine Kapelle errichtet. Sie war ziemlich genau von Westen nach Osten orien-
tiert. Ihr kleines Schiff öffnete sich mit einem Triumphbogen gegen das Chörlein, das etwas mehr als die halbe
Breite einnahm, während die andere als Erdgeschoß eines darüber errichteten Türmchens seit der Zeit König Rudolfs,
wie schon erwähnt, als sogenannte Reichskammer den Krönungsornat barg und sich gegen das Chörlein mit einem
Bogen in ganzer Breite öffnete. Ein gekuppeltes Rundbogenfensterchen auf der Ostseite des kleinen Glockenhauses
im Turme verweist die Entstehung dieses Gebäudes in die Zeit des romanischen Baustiles. Wahrscheinlich ließ die
Königin Agnes das Schiff auf der Südseite unmittelbar vor dem Chörlein durch eine kleine Seitenkapelle erweitern,
deren Fundamente bei den jüngsten Restaurationsarbeiten gefunden wurden mit den spärlichen Resten von Male-
reien in der Leibung des Mauerbogens als letzten Spuren der Bemalung ihres Tonnengewölbes. Zwischen Ritter-
haus und Kapelle stand die Gerichtslinde. Die Ringmauer war vermutlich nur auf der Süd- und Westseite gezinnt,
da auf der Nordseite der steil abfallende Hang genügende Sicherheit bot, wie auf der Ostseite der vorgelagerte Zwinger.
Wehrgänge zwischen den Wohngebäuden und über und durch die Wirtschaftsgebäude sicherten den Rundgang um
die ganze Burg und dienten zu deren Verteidigung.
In dieser Anlage ging die Burg im Jahre 1499 mit dem großen Gebiete der sogenannten Grafschaft in den
festen Besitz des Standes Zürich über, um fortan dessen Vögten als Verwaltungssitz zu dienen. Schon während der
Zeit der Pfandschaft mochten daran einige bauliche Jnstandstellungen und Verbesserungen vorgenommen worden
sein. Wahrscheinlich wurde auch bereits im Verlaufe des 15. Jahrhunderts, wenn nicht schon früher, durch den Ein-
bau von Kammern als Blockbauten in die ursprünglichen Einräume neu auftretenden Bedürfnissen mannigfachster
Abb. 4. Die Kiburg, vom Dorfe aus gesehen.
im zweiten Stockwerke, die „obere Ritterstube". Bedenkt man dazu, daß das Gebäude bis auf unsere Tage als „Ritter-
haus" bezeichnet wurde, so liegt der Schluß nahe, es sei als Gasthaus für die zahlreichen Ministerialen errichtet worden,
welche dienstliche und festliche Anlässe zu kürzerem oder längerem Aufenthalte nach der Burg führten, aber auch
für andere Gäste zu Zeiten, da auf dem einsamen Bergschlosse der Burgherr sich die Langeweile des Alltags durch
fröhliche Gesellschaft kürzen wollte, oder Familienfeste Verwandte und Freunde auf ihr versammelten. Der Dach-
raum diente wahrscheinlich damals schon mit dem nördlichen Drittel des obersten Stockwerkes zur Aufbewahrung
eines Teiles der zahlreich dem Burgherrn zusließenden Abgaben in Naturalien.
Dem Ritterhaus gegenüber wurde zu unbekannter Zeit in der durch einen starken Turm gesicherten Nordwest-
ecke des Hofes, an diesen anlehnend, eine Kapelle errichtet. Sie war ziemlich genau von Westen nach Osten orien-
tiert. Ihr kleines Schiff öffnete sich mit einem Triumphbogen gegen das Chörlein, das etwas mehr als die halbe
Breite einnahm, während die andere als Erdgeschoß eines darüber errichteten Türmchens seit der Zeit König Rudolfs,
wie schon erwähnt, als sogenannte Reichskammer den Krönungsornat barg und sich gegen das Chörlein mit einem
Bogen in ganzer Breite öffnete. Ein gekuppeltes Rundbogenfensterchen auf der Ostseite des kleinen Glockenhauses
im Turme verweist die Entstehung dieses Gebäudes in die Zeit des romanischen Baustiles. Wahrscheinlich ließ die
Königin Agnes das Schiff auf der Südseite unmittelbar vor dem Chörlein durch eine kleine Seitenkapelle erweitern,
deren Fundamente bei den jüngsten Restaurationsarbeiten gefunden wurden mit den spärlichen Resten von Male-
reien in der Leibung des Mauerbogens als letzten Spuren der Bemalung ihres Tonnengewölbes. Zwischen Ritter-
haus und Kapelle stand die Gerichtslinde. Die Ringmauer war vermutlich nur auf der Süd- und Westseite gezinnt,
da auf der Nordseite der steil abfallende Hang genügende Sicherheit bot, wie auf der Ostseite der vorgelagerte Zwinger.
Wehrgänge zwischen den Wohngebäuden und über und durch die Wirtschaftsgebäude sicherten den Rundgang um
die ganze Burg und dienten zu deren Verteidigung.
In dieser Anlage ging die Burg im Jahre 1499 mit dem großen Gebiete der sogenannten Grafschaft in den
festen Besitz des Standes Zürich über, um fortan dessen Vögten als Verwaltungssitz zu dienen. Schon während der
Zeit der Pfandschaft mochten daran einige bauliche Jnstandstellungen und Verbesserungen vorgenommen worden
sein. Wahrscheinlich wurde auch bereits im Verlaufe des 15. Jahrhunderts, wenn nicht schon früher, durch den Ein-
bau von Kammern als Blockbauten in die ursprünglichen Einräume neu auftretenden Bedürfnissen mannigfachster