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Kunstsalon Paul Cassirer <Berlin> [Hrsg.]
Bilder und Kunstgegenstände aus dem Nachlass Geheimrat Hermann Frenkel, aus Berliner Privatsammlungen, der Faustzyklus von Lovis Corinth, Sammlung Dr. S, Berlin: Ausstellung: Montag, den 17. Oktober bis Mittwoch, den 19. Oktober 1932 ; Versteigerung: Donnerstag, den 20. Oktober 1932 — Berlin, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.5917#0004
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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung und
erfolgt unter der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten.

2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten. Das
Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitende Firma zu entrichten.

3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Beendigung
der Auktion in bar oder in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit
ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer für alle dadurch entstehenden etwaigen Schäden, besonders
für Zins- und Kursverluste, haftbar. — Unterzeichneter behält sich das Recht vor, den Verkauf
frühestens eine Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom
säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn nicht bis
spätestens 5 Tage nach der Auktion Zahlung erfolgt ist.

4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen sowie
die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.

5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer sofort nochmals
ausgeboten.

6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
(Gesetz vom 10. VII. 1902.)

7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem Zustande
der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage
nicht mehr berücksichtigt werden.

8. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachverständiger
Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegenstände nicht
gewährleistet.

9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver-
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur
zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt
ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Der Unterzeichnete übernimmt keinerlei
Haftung für Verluste oder Beschädigungen.

10. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL CASSIRER
 
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