BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung und
erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von ihnen beauf«
fragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 °/0 zu entrichten. Das
Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die, die Versteigerung leitenden Firmen zu
entrichten.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer sofort noch-
mals ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
(Gesetz vom 10. VII. 1902.)
6. Die Beschreibungen im Katalog erfolgten auf Grund sachverständiger Nachprüfung der
Angaben des Besitzers.
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschläge nicht mehr berücksichtigt werden.
8. Die Vorteile des § 23, Abs. 1, Nr. 2 des Umsatzsteuer »Gesetzes können nur dann ein»
geräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung
nach Vorschrift sofort erbringt.
9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver»
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur
zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte
erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten übernehmen
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
10, Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts»
stand ist Berlin.
PAUL CASSIRER / HUGO HELBING
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung und
erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von ihnen beauf«
fragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 °/0 zu entrichten. Das
Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die, die Versteigerung leitenden Firmen zu
entrichten.
3. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen,
sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.
4. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer sofort noch-
mals ausgeboten.
5. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
(Gesetz vom 10. VII. 1902.)
6. Die Beschreibungen im Katalog erfolgten auf Grund sachverständiger Nachprüfung der
Angaben des Besitzers.
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach erfolgtem
Zuschläge nicht mehr berücksichtigt werden.
8. Die Vorteile des § 23, Abs. 1, Nr. 2 des Umsatzsteuer »Gesetzes können nur dann ein»
geräumt werden, wenn der Steigerer den Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung
nach Vorschrift sofort erbringt.
9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind ver»
pflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu sorgen,
andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur
zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte
erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten übernehmen
keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
10, Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher Gerichts»
stand ist Berlin.
PAUL CASSIRER / HUGO HELBING