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Schall, Theodor; Kunstsalon Paul Cassirer [Hrsg.]; Hugo Helbing [Hrsg.]; Hugo Helbing (Firma) [Mitarb.]
Ausstellung / Paul Cassirer ; Hugo Helbing: Die Sammlung Theodor Schall: Bilder aus Hamburgischem und mitteldeutschem Privatbesitz; Versteigerung: 26. Oktober [1926] — [Berlin]: Cassirer, 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.54541#0008
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BEDINGUN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher Reichswährung
und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von
ihnen beauftragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitenden
Firmen zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Bc*
endigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen
sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bank;
mäßig zu verzinsen. — Unterzeichnete behalten sich das Recht vor, wenn nicht
spätestens am 2. XI. 26 Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens eine Woche nach
der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.
5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)
7. Sämtliche Gemälde sind gerahmt, die angegebenen Maße verstehen sich ohne die
Rahmen.
8. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach
erfolgtem Zuschläge nicht mehr berücksichtigt werden.
9. Die Festsetzung der Künstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachver;
ständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegen;
stände nicht gewährleistet.
10. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu
sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem
Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der er;
standenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die
Unterzeichneten übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
11. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL CASSIRER

HUGO H E L B I N G
 
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