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Kunstsalon Paul Cassirer [Hrsg.]; Hugo Helbing <München> [Hrsg.]
Kunstgegenstände aus von Goldegg-Lindenburgschem Schlossbesitz in Böhmen: Versteigerung: Mittwoch, den 28. März 1928 — Berlin, 1928

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https://doi.org/10.11588/diglit.15761#0006
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BEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahiung in deutscher Reichswährung
und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unterzeichneten durch einen von
ihnen beauftragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu entrichten.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist an die die Versteigerung leitenden
Firmen zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag nach Bes
endigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Berlin zu bezahlen. Spätere Zahlungen
sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Unterzeichneten zulässig und bank=;
mäßig zu verzinsen. — Unterzeichnete behalten sich das Recht vor, den Kauf frühestens
eine Woche nach der Versteigerung ohnc Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen
Käufer vollen Schadenersatz wegen NichterfüIIung zu verlangen, wenn nicht bis
spätestens fünf Tage nach der Versteigerung Zahlung erfolgt ist.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einzuhalten.
5. SoIIte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und nicht sofort
zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird die betreffende Nummer
sofort nochmals ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben
und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet
das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und dem
Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, können Reklamationen nach
erfolgtem Zuschlage nicht mehr berücksichtigt werden.
8. Die Festsetzung der Kiinstlernamen und die Zuschreibungen erfolgten nach sachver^
ständiger Feststellung, doch werden Bestimmungen und Beschreibungen der Gegem
stände nicht gewährleistet.
9. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die Käufer sind
verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände innerhalb von drei Tagen zu
sorgen. andernfalls werden die Gegenstände auf Kosten und Gefahr der Käufer einem
Spediteur zur sachgemäßen Aufbewahrung übergeben. Jeder Transport der er^
standenen Objekte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die
Unterzeichneten übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
10 Vereinbarter ErfüIIungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL CASSIRER

HUGO HELBING
 
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