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Kunstsalon Paul Cassirer [Hrsg.]; Hugo Helbing [Hrsg.]; Bode, Wilhelm von [Bearb.]
Bibliothek Wilhelm von Bode: Versteigerung 8.November 1929 — Berlin, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.48656#0008
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BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in deutscher
Reichswährung und erfolgt unter der fachmännischen Leitung der Unters
zeichneten durch einen von ihnen beauftragten Auktionator.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 Prozent zu
entrichten. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag an den Käufer über. Der Kaufpreis ist
an die die Versteigerung leitenden Firmen zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind unbedingt und ausnahmslos längstens einen Tag
nach Beendigung der Auktion in bar oder in Schecks auf Berlin zu be;
zahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis
der Unterzeichneten zulässig und bankmäßig zu verzinsen. — Die Unter;
zeichneten behalten sich das Recht vor, den Verkauf frühestens eine
Woche nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und vom
säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen,
wenn nicht spätestens fünf Tage nach der Auktion Zahlung erfolgt ist.
4. Die Auktionsleitung behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau ein;
zuhalten.
5. Sollte eine Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag entstehen und
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden können, so wird
die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
6. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Ge;
bot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. VII. 1902.)
7. Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigen;
schäft und dem Zustande der einzelnen Bücher zu überzeugen, können
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag nicht mehr berücksichtigt werden.
8. Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht ohne Garantie. Die
Käufer sind verpflichtet, für Abholung der gekauften Gegenstände inner;
halb von drei Tagen zu sorgen, andernfalls werden die Gegenstände auf
Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur sachgemäßen Auf;
bewahrung übergeben. Jeder Transport der erstandenen Objekte erfolgt
ausschließlich auf Kosten und Gefahr der Käufer. Die Unterzeichneten
übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Beschädigungen.
9. Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und aus-
schließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

PAUL CASSIRER

HUGO HELBING
 
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