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Centralblatt der deutschen Kunstvereine — 1.1839

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Nr. 1 (1. Januar 1839)
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https://doi.org/10.11588/diglit.19814#0010
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2

Bekanntmachung,

die Ausstellungen der Kunst-Vereine zu Königsberg in Preussen, Stettin, Breslau,
Posen und Danzig im Jahre 1S39 betreffend.

Die verbundenen Kunstvereine zu Königsberg in Preussen, Stettin, Breslau, Posen und Danzig
werden, wie im Jahre 1837, so auch im Jahre 1839, vom 24. Januar bis Mitte September, nach der eben
angegebenen Reihefolge der Städte, unmittelbar auf einander stattfindende Kunstausstellungen veranstalten
und damit Ankäufe von Kunstwerken, Behufs der Verloosung derselben, verbinden. — Der Betrag der im
Jahre 1837 auf diesen Ausstellungen von den Vereinen wie von einzelnen Kunstfreunden erworbenen Kunst-
werke ist auf ohngefähr 32000 Rthlr. zu stellen. Ein mindestens gleicher, wo nicht noch günstigerer Er-
folg ist für das Jahr 1839 zu verholfen.

Den geehrten Künstlern Deutschlands, welche diese Ausstellungen mit ihren Werken zu berei-
chern geneigt wären, wird Folgendes zur gefälligen Beachtung empfohlen.

1. Alle an die Kunstvereine zu richtende Schreiben sind unter Kreuzband und mit der Bezeichnung An-
gelegenheiten des Kunstvereins zu..........abzufertigen.

2. In Ermangelung einer bei Uebersendung der Kunstwerke ausdrücklich ausgesprochenen entgegenge-
setzten Bestimmung, wird es vom alleinigen Ermessen der Vorstände abhängen, die in den Cyklus der
Austellungen gegebenen Sachen denselben vollständig durchlaufen zu lassen, wonach auch keine, der
oben bemei'klich gemachten Reihefolge der Ausstellungen, widersprechende Anordnung zu berücksich-
tigen bleiben wird. Zugleich werden die Kunstwerke spätestens bis Mitte Janaar 1839 an den
Herrn Stadtrath Degen zu Königsberg in Preussen, abgeliefert werden müssen, spätere Sen-
dungen hingegen äussersten Falls bis Ende März an den Herrn Kaufmann II. Schee/fer zu
Stettin, bis Mitte May an den Herrn Medicinalrath Dr. Ebers zu Breslau, bis Mitte Juny
an den Herrn Begierungsrath von Reibnitz zu Posen, und bis Ende Juli an den Herrn
Kaufmann John Simpson zu Danzig.

3. Zur Erleichterung der Absender werden

in Berlin der Kastellan der Königl. Akademie der Künste, Herr Rietz,

in Dresden, Herr Obersteuer-Kanzelist Weinberger,,

in München, Herr Farbenbereiter Frisch,

in Düsseldorf, Herr Professor, Inspector Wintergcrst,

die Versendung der Kunstwerke übernehmen.

4. Die Gemälde müssen unumgänglich an die sie enthaltenden Kisten mit Schrauben befestiget, die Kisten
aber nicht nur zugeschroben, sondern auch über den Fugen mit starkem Papier verklebt werden. Ein
Zettel mit Angabe des Malers, des äussersten Preises oder Werthes, und des dargestellten
Gegenstandes, welcher bei Landschaften und Genrebildern mit besonderer Genauigkeit anzugeben
sein wird, ist an den Blendrahmen oder an die Rückseite des Hauptrahmens der Gemälde sorgfältig zu
befestigen. — Wo diese Vorsicht nicht beobachtet wird, trägt der Uebersender jeden Nachtheil, der
durch etwaige Beschädigung oder Verwechselung entstehen könnte.

5. Die Verpackungs- und Frachtkosten bezahlt der die Kunstwerke empfangende Verein, jedoch mit Aus-
nahme der Postsendungen, welche letztere nur portofrei angenommen werden. Es muss dem betheilig-
ten Vereine aber vor der Absendung der Kunstwerke durch Fracht, unter Adresse der zu 2 benannten
Empfänger, davon durch die Post eine kurze Benachrichtigung mit Angabe der Grösse der Kunstwerke
und der Signatur der Kiste, dergestalt zeitig gegeben werden, dass nach dem gewöhnlichen Postenlaufe
noch hinreichende Zeit für den betheiligten Verein bleibe, um die zur Sache gehörigen Verfügungen
zu treffen. — Auch die Rücksendungskosten der etwa unverkauft gebliebenen Sachen übernehmen die
V ereine.
 
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