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08

öritter Jahrgang;.

Contra

der

Vereine.

Rcdacteur und Verleger: George Gropius.

Nachdem ein Mecklenburger Kunstverein sich constituirt hat, dessen erste Ausstellung der hiesigen zwei-
ten sich anschliessend, im Juli 1841 in Rostock eröffnet werden wird, ersuchen wir diejenigen Herren
Künstler, welche Originalgemälde und ausgeführte Zeichnungen der Lübecker Ausstellung zukommen las-
sen werden, um ihre geneigte Zustimmung, solche nach Schluss der hiesigen zur Rostocker
Kunstausstellung senden zu dürfen. Auch für die von Rostock an die Herren Einsender zu-
rückgehenden oder einer andern nähern Kunstausstellung zugewiesenen Kunstsachen werden die Fracht-
kosten vom hiesigen und Mecklenburger Verein übernommen. Es wird genügen, wenn diejenigen der
Herren Einsender, welche ihre Kunstwerke von hier direkt zurückerhalten wollen, dies bis zur Mitte
des Juni uns anzeigen. Im Uebrigen beziehen wir uns auf unsere im Februar d. J. erlassene und
in dem Central-Blatie der deutschen Kunst-Vereine vom April d, J. wiederholte Einladung.

Lübeck, den 7. April 1841.

Der Verwaltungs-Auschuss des Lübecker Kunst-Vereins.

Dr. W. Ackermann Professor, Heinr. Behrens, Th. H. Th. Buck Dr. med., Th. Curtius
Dr. jur., J. H. Gädertz Senator, J. A. Sp et zier Stadtbaumeister.

In dem Vertrauen, dass sich der erfreuliche Erfolg des im Jahre 1834 zu Stettin gestifteten,
jetzt unter dem Protectorale Sr. Majestät des Königs stehenden Kunst-Vereins für Pommern in unserer
vaterländischen Provinz hinreichend bewährt habe, laden wir unsere geehrten Landsleute, die diesem
Vereine noch nicht beigetreten sind, wohl aber als Kunstfreunde die bereits so manchen Anklang fin-
denden Zwecke desselben auch an ihrem Theile zu fördern geneigt sein sollten, freundlichst und er-
gebenst hiermit zum Beitritt ein. Wenn irgend ein Unternehmen, so dürfte das eines Kunst-Vereins
seiner Natur nach auf die allgemeinste Theilnahme Anspruch haben, wie denn auch durch eine solche
der unsrige nur bestehen und gedeihlichen Fortgang haben kann. Statutenmässige Bedingung der Theil-
nahme ist die Verpflichtung auf zwei Jahre, einen Beitrag von jährlich zwei Thalern zur Vereins-Kasse
zu pränumeriren. Jede Quittung über den geleisteten Beitrag dient zugleich zu einem Loose, das an
 
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