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gemacht waren. Bei der nach der Einweihung stattgehabten genauen Untersuchung stellte
sich die Festigkeit des Baues und die Unrichtigkeit jener Anzeige vollkommen heraus;
es sind aber noch zur völligen Beseitigung aller Besorgnisse einzelne Vorrichtungen ge-
troffen. Da das Kirchlein heizbar ist, so ist für die Gemeinde für die Jahre bis zur
Vollendung einer großen Kirche möglichst gesorgt. Ob der Raum wachsender Sammlung
der Kirchgänger ausreichen wird, ist freilich zu bezweifeln; der Verein hat jedoch der
dringendsten Noth abgeholfen.
„Viele Beiträge sind aber auch gegeben in der Meinung, daß der Verein eine größere,
für die Dauer bestimmte Kirche erbauen werde. Ein solches Ziel ist allerdings ins
Auge gefaßt, und der Anfang zur Erreichung desselben gemacht. Der westliche Theil
der Elisabeth-Gemeinde (Gartenstraße, Tieckstraße, Bbrsigstraße, Jnvalidenstraße u. s. w.)
ist bereits in Betreff der Gottesdienste und der Seelsorge abgezweigt; die gottesdienst-
lichen Handlungen müssen aber noch in der Elisabethkirche Morgens 8 Uhr und Abends
in einem Schullocale geschehen. Da dieser Theil der Gemeinde arm ist und geistlicher
Pflege sehr bedarf, so glaubte der Verein, hier eine Kirche erbauen zu müssen. Er
hat deßhalb schon im Frühjahr einen Bauplatz in der Borsigstraße für etwa 8800 Thlr.
gekauft und 3500 Thlr. darauf bezahlt. Auch ist vom Herrn Baurath Erbkam die
Zeichnung zu der zu erbauenden Kirche entworfen und hat allgemeinen Beifall gefunden.
„Inzwischen sind aber Bedenken darüber augeregt, ob der Verein die ihm zugehenden
Beiträge zu dem Bau einer solchen Kirche verwenden dürfe, welche von Patron und
Gemeinde gebaut werden muß. Als nämlich der Verein begründet wurde, war man
der Ansicht, daß der sog. Gemeindebeitrag zu Kirchenbauten von den zu der fpeciellen
Kirche Eingepfarrten gegeben werden müsse. Da aber die Kirchengemeinden, in welchen
neue Kirchen nöthig sind, in Berlin fast ohne Ausnahme arm sind, so glaubte der
Verein, den armen Gemeinden helfen zu müssen. Neuerdings ist nun vom königlichen
Obertribunal in einem Erkenntnisse vom 4. Januar d. I. der Grundsatz sestgestellt,
daß nach Märkischem Recht bei Kirchenbauten der Gemeindebeitrag nicht von der fpeciellen
Kirchengemeinde, sondern von der ganzen Ortsgemeinde zu geben sei. Hienach muß in
Berlin der Gemeindebeitrag aus der Sradtkasse gegeben werden. Der Verein würde
daher durch den Bau einer Pfarrkirche in Berlin der Stadtcommune und dem Patronat
die Last abnehmen, zu welcher beide vollkommen die Mittel haben. Soll der Verein
die ihm zur besten Verwendung übergebenen Liebesgaben verbrauchen, um vermögenden
Verpflichteten ihre Pflicht zu erleichtern? oder soll er nur Bauten unternehmen, deren
Herstellung Niemanden obliegt? Das ist die schwere Frage, deren Beantwortung jetzt
zu geben ist. Der Vorstand würde gern den Willen der Geber erfüllen und wünscht,
daß von ihrer Seite ihm möglichst viele Aeußerungen zugehen.
„Zum Bau der Kirche in der Borsigstraße würden außer den vorhandenen Mitteln
etwa noch 37,000 Thlr. erforderlich sein. Fürbitten, Beiträge und Rathschläge sind es,
um die er Alle bittet, die ein Herz für die Noth der Gemeinde haben. Der Ober-
consistorialrath vr. Koegel (Seegershof 6) als Vorsitzender und der Banquier Loesche
(Oranienburgerstr. 20) als Schatzmeister sind stets bereit, Rathschläge, Vorschläge und
Beiträge in Empfang zu nehmen."

Veranrworlliche Nevacnon und Äenag von Ebner <L Seuverl m Wlungari.
Schnellpreffendruck von Ang. Warner, vormals I. G. Sprandel. vaseldst.
 
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