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Mit den: Grundcharakter der ihnen vorgelegten Ratschläge will es nicht recht
zusammenstimmen, wenn man an dieser Stelle eine ganz entschiedene in das
technische Gebiet eingreifende Erklärung abgiebt, und ich würde es deshalb vor-
ziehen, wenn man sür den Eingang von Ziff. 13 etwa folgende Fassung ge-
wählt hätte:
„Die abgesehen von der Orgelempore erforderlichen Emporen können an
beiden Langseiten oder in den Kreuzarmen organisch mit der Struktur der Kirche
verbunden werden; jedenfalls sollen sie den Aufbau des Ganzen nicht stören
und den Überblick rächt hindern. Auch dürfen sie sich nicht bis in den Altar-
raum hineinziehen, oder bis dicht an die Kanzel heranreichen."
Zu Ziff. 14. Es ist vorauszusehen, daß manche Vertreter der konservativen
Richtung im Kirchenbau durch dieseu Satz uicht völlig befriedigt sein werden;
ist doch in einen: höchst beachtenswerter: Gutachter: die bestimmte Forderung aus-
gesprochen worden, daß alle Sitzreihen in: Schiff der Kirche senkrecht zur Längen-
achse stehen sollen, also nicht in: Winkel zu einander, rächt gebogen, nicht arnphi-
theatralisch in gebrochener: Linien. Gewiß ist rächt irr Abrede Zu stellen, daß
jene geradlinige und gleichmäßige Stellung der Sitzreihen die einfachste und an-
gemessenste ist, wie sie ja auch durchaus dem allgemeinen und berechtigter: Her-
kommen entspricht. Indessen wird es irr größeren Kirchen mit Seitenschiffen
wünschenswert erscheinen, wenigstens einer: Teil der vorderer: Sitzreihen in der
Längsrichtung der Kirche anzulegen, so daß man dort dem Prediger ins Gesicht
blickt anstatt ihr:: halb der: Rücken zuzuwenden. Und außerdem richtet man wohl
ir: Dorfkircher: nahe au: Altarraun: eiuzelne Bänke sür Kinder in derselben Rich-
tung ein; die Hanptregel wird dadurch rächt aufgehoben. Gebogene oder im
Halbkreis geordnete Sitzreihen, mögen sie den: Rokokogeschnracke entstammen oder
aus anderer: Motivei: Herzuleiter: sei::, werden ir: der Kirche immer etwas Fremd-
artiges an sich träger:, weil sie ar: Räume zu Schaustellungen erinnern. Immer-
hin schien es knurr: rätlich, hier eine ganz bestimmte Erklärung aufzunehmen, die
der vollen Konsequenz ermangeln und bei Kirchenanlagen in Kreuzform wirkungslos
bleiben würde.
Zu Ziff. 17. Aus der: Darlegungen der behördlicher: Gutachten hat sich
ergeben, daß ir: vielen Kircheuproviuzen die Ermunterung, die Gotteshäuser in:
Innern mit sinnbildlicher Zier und farbiger:: Schmuck ar: Fenstern und Wand-
flächen auszustatten, noch recht nötig ist. Das eintönige Weiß oder Grau be-
herrscht noch große Distrikte, und die Armut hat hier manche Verbesserung auf-
gehalten. Doch erwacht der Sinn für einen wärmeren Farbentor: und künst-
lerischer: Schmuck jetzt ir: weiter: Kreiser:, auch auf dem Lande. Um so wichtiger
sind die ir: dem 17. Satze dargebotener: Richtlinien und Warnungen. Man wird
sich die Frage vorzulegen haben, ob es rächt geboten sei, daß die Kirchenbehörden
vor: ihrer: Kandidaten des Predigtamtes ein gewisses Maß vor: Kenntnisse:: auf
diesen: Gebiete verlange::, und daß die Universitäten für derartige Studier: ir:
dem eugeu Rahme::, wie er sür Theologie-Studiereude geeignet ist, Gelegenheit
schaffen. Man sollte doch ir: jeder Diöeese einen Geistlicher: haben, der ir: dieser
Beziehung Auskunft erteile:: und Rat geben könnte, damit rächt die unter großer:
Mit den: Grundcharakter der ihnen vorgelegten Ratschläge will es nicht recht
zusammenstimmen, wenn man an dieser Stelle eine ganz entschiedene in das
technische Gebiet eingreifende Erklärung abgiebt, und ich würde es deshalb vor-
ziehen, wenn man sür den Eingang von Ziff. 13 etwa folgende Fassung ge-
wählt hätte:
„Die abgesehen von der Orgelempore erforderlichen Emporen können an
beiden Langseiten oder in den Kreuzarmen organisch mit der Struktur der Kirche
verbunden werden; jedenfalls sollen sie den Aufbau des Ganzen nicht stören
und den Überblick rächt hindern. Auch dürfen sie sich nicht bis in den Altar-
raum hineinziehen, oder bis dicht an die Kanzel heranreichen."
Zu Ziff. 14. Es ist vorauszusehen, daß manche Vertreter der konservativen
Richtung im Kirchenbau durch dieseu Satz uicht völlig befriedigt sein werden;
ist doch in einen: höchst beachtenswerter: Gutachter: die bestimmte Forderung aus-
gesprochen worden, daß alle Sitzreihen in: Schiff der Kirche senkrecht zur Längen-
achse stehen sollen, also nicht in: Winkel zu einander, rächt gebogen, nicht arnphi-
theatralisch in gebrochener: Linien. Gewiß ist rächt irr Abrede Zu stellen, daß
jene geradlinige und gleichmäßige Stellung der Sitzreihen die einfachste und an-
gemessenste ist, wie sie ja auch durchaus dem allgemeinen und berechtigter: Her-
kommen entspricht. Indessen wird es irr größeren Kirchen mit Seitenschiffen
wünschenswert erscheinen, wenigstens einer: Teil der vorderer: Sitzreihen in der
Längsrichtung der Kirche anzulegen, so daß man dort dem Prediger ins Gesicht
blickt anstatt ihr:: halb der: Rücken zuzuwenden. Und außerdem richtet man wohl
ir: Dorfkircher: nahe au: Altarraun: eiuzelne Bänke sür Kinder in derselben Rich-
tung ein; die Hanptregel wird dadurch rächt aufgehoben. Gebogene oder im
Halbkreis geordnete Sitzreihen, mögen sie den: Rokokogeschnracke entstammen oder
aus anderer: Motivei: Herzuleiter: sei::, werden ir: der Kirche immer etwas Fremd-
artiges an sich träger:, weil sie ar: Räume zu Schaustellungen erinnern. Immer-
hin schien es knurr: rätlich, hier eine ganz bestimmte Erklärung aufzunehmen, die
der vollen Konsequenz ermangeln und bei Kirchenanlagen in Kreuzform wirkungslos
bleiben würde.
Zu Ziff. 17. Aus der: Darlegungen der behördlicher: Gutachten hat sich
ergeben, daß ir: vielen Kircheuproviuzen die Ermunterung, die Gotteshäuser in:
Innern mit sinnbildlicher Zier und farbiger:: Schmuck ar: Fenstern und Wand-
flächen auszustatten, noch recht nötig ist. Das eintönige Weiß oder Grau be-
herrscht noch große Distrikte, und die Armut hat hier manche Verbesserung auf-
gehalten. Doch erwacht der Sinn für einen wärmeren Farbentor: und künst-
lerischer: Schmuck jetzt ir: weiter: Kreiser:, auch auf dem Lande. Um so wichtiger
sind die ir: dem 17. Satze dargebotener: Richtlinien und Warnungen. Man wird
sich die Frage vorzulegen haben, ob es rächt geboten sei, daß die Kirchenbehörden
vor: ihrer: Kandidaten des Predigtamtes ein gewisses Maß vor: Kenntnisse:: auf
diesen: Gebiete verlange::, und daß die Universitäten für derartige Studier: ir:
dem eugeu Rahme::, wie er sür Theologie-Studiereude geeignet ist, Gelegenheit
schaffen. Man sollte doch ir: jeder Diöeese einen Geistlicher: haben, der ir: dieser
Beziehung Auskunft erteile:: und Rat geben könnte, damit rächt die unter großer: