Zull 1899.
Linundvierzigster Jahrgang.
llr. 7.
für Airche, schule und Haus.
Herausgegeben von
vr. Johannes Mer),
Overkonsistorialrnt iu Stuttgart.
Erscheint monatlich in einem Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Mark, — Zu beziehen durch alle Postämter
lind Buchhandlungen.
Die „Ratschläge für den Dau evangelischer Kirchen."
Referat auf der Eisenacher Kirchenkonferenz, erstattet voll Vizepräsident Probst
v. Freiherr v. d. Goltz. (Schluß.)
Die Verwaltungsordnung vom 13. Dember 1873 hat in den ßtz 22 — 27
das für die kirchlichen Gemeindeorgnne zu Beachtende znsammengestellt. Damit
sind große Fortschritte erzielt morden, sowohl für die zweckgemäße Ausarbeitung
der Baupläne, als auch für die augemesseue Ausführung der Bauten. Allein
namentlich bei dem Bau oder Umbau von Kirchen, für welche keine Beihilfe
aus staatlichem Mitteln gewährt wird, siud die Gemeiudeorgaue bei der grund-
legeudeu Auswahl der Architekten und Feststellung des Bauplans nicht ausreichend
informiert. Auch die Kirchenbehörden entbehren noch häufig der persönlichen
Beratung durch Fachmänner; die Requisition derselben ans bureaukratischem Wege
Linundvierzigster Jahrgang.
llr. 7.
für Airche, schule und Haus.
Herausgegeben von
vr. Johannes Mer),
Overkonsistorialrnt iu Stuttgart.
Erscheint monatlich in einem Bogen. Preis des Jahrgangs 4 Mark, — Zu beziehen durch alle Postämter
lind Buchhandlungen.
Die „Ratschläge für den Dau evangelischer Kirchen."
Referat auf der Eisenacher Kirchenkonferenz, erstattet voll Vizepräsident Probst
v. Freiherr v. d. Goltz. (Schluß.)
Die Verwaltungsordnung vom 13. Dember 1873 hat in den ßtz 22 — 27
das für die kirchlichen Gemeindeorgnne zu Beachtende znsammengestellt. Damit
sind große Fortschritte erzielt morden, sowohl für die zweckgemäße Ausarbeitung
der Baupläne, als auch für die augemesseue Ausführung der Bauten. Allein
namentlich bei dem Bau oder Umbau von Kirchen, für welche keine Beihilfe
aus staatlichem Mitteln gewährt wird, siud die Gemeiudeorgaue bei der grund-
legeudeu Auswahl der Architekten und Feststellung des Bauplans nicht ausreichend
informiert. Auch die Kirchenbehörden entbehren noch häufig der persönlichen
Beratung durch Fachmänner; die Requisition derselben ans bureaukratischem Wege