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Christliches Kunstblatt für Kirche, Schule u. Haus — 50.1908

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Nr. 3 (März 1908)
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https://doi.org/10.11588/diglit.44122#0114
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stunden und Männerversammlungen, sowie zur Gemeiuschaftspflege au deu Wochen-
tagen benutzt werden. Um beide Räume gegebenenfalls als einen Raum be-
nutzen zu können, sollen sie nebeneinander liegen und durch leicht bewegliche
schallsichere Wände, nötigenfalls noch durch einen Zwischenraum voneinander ge-
trennt sein. Der Zugang zu deu Konsirmaudeuzimmern ist in solchen Abmessungen
vorzusehen, daß er zugleich als Kleiderablage für die Konfirmanden benutzt werden
kann; andernfalls sind für diesen Zweck besondere Räume zu schaffen;
3. zwei oder drei Klosetts in der Nähe der Sakristei, des Haupt-
eingangs und der Konfirmandensäle;
4. ein Gerätcraum, Heizungs- und Kohlenräume.
Die Kirche, einschließlich der Nebenräume, ist durch eine Sammelheizung
zu erwärmen. Unabhängig von dieser Anlage müssen die Sakristei, die Kou-
firmandeusäle und die Taufkapelle — sofern diese einen für sich abgeschlossenen
Raum bildet — geheizt werden können.
Wenn auch ein Turm nicht unbedingt gefordert wird, so ist doch auf die
Unterbringung des Geläutes von drei Glocken —- (mit bezw. 0,95, 1,20,
1,45 in Durchmesser und 500, 1000, 2000 kg- Gewicht) — ferner einer später
etwa beliebten Vorrichtung zu seinem elektrischen Betriebe und einer Turmuhr,
in Verbindung mit künstlich zu erleuchtenden Zifferblättern, Bedacht zu nehmen
und hierfür der erforderliche Raum vorzusehen.
Jede der beiden Pfarrwohnungeu soll 7—8 heizbare Wohn- und
Schlafzimmer mit zusammen etiva 200 gm Grundfläche, außerdem Küche, Speise-
kammer, Badezimmer, Keller- und Bodenräume enthalten. Die Pfarrwohnungeu
sind nicht übereinander anzuordneu.
Die Kirchendienerwohnung soll vier heizbare Räume mit zusammen
etwa 90 gm Grundfläche, außerdem Küche, Speisekammer und Keller enthalten.
Falls einige oder alle Bauteile mit dem Kircheugebäude zu einer geschlossenen
Gruppe vereinigt werden sollen, muß durch die Art der Gruppierung jede Be-
einträchtigung der Ruhe und Würde des Kirchraumes ausgeschlossen sein.
Die Wahl des Baustils wird freigegeben; gute Verhältnisse, einfache
Formen und schöne Nmrißlinieu bilden das Haupterfordernis. Die Gestaltung
der Decke des Kircheuraumes in Stein-, Eisenbeton oder Holzkonstruktion, ebenso
die Wahl der Baustoffe, Werkstein, Ziegelrohbau oder Ziegelbau mit Verputz,
Schiefer- oder Ziegeldach — wird freigestellt.
Schon die^Tatsache, daß zwei Autoritäten des Evang. Kirchbaus im Preisrichter-
amt stehen: Hoßfeld und Otto March, gibt dem Bau etwas Bemerkenswertes.
Das Ganze scheint als Gruppenbau gedacht; und durch das große Doppel-
pfarrhaus und die Konfirmandensäle kann allerlei intime Wirkung erzielt werden.
Den Architekten wird besonders die Aufgabe locken, die Orgel im Angesicht
der Gemeinde so einzubauen, daß sie nicht das gesamte Blickfeld beherrscht. Wir
sind auf die axialen Kanzelcntwürfe sehr gespannt nach dem bisher vorliegenden
Material an Versuchen.
Es ist zu begrüßen, daß die Betonung des Taufsteins eine besondere
Kapelle ermöglicht.
 
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