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Galerie Commeter <Hamburg> [Editor]
Auktion / Galerie Commeter: Freiwillige Versteigerung: Farbstiche des 18. Jahrhunderts, engl. und franz. Renn-, Sport- und Jagdblätter, Graphik d. 15. - 17. Jahrhunderts ; moderne Graphik (Cézanne, Kalckreuth, Kollwitz, Liebermann, Munch, Sisley, Thoma usw.) aus Privatbesitz ; Versteigerung 27. Juni 1932 — Hamburg, Nr. 53.1932

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.12954#0004
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Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung geschieht nur gegen Barzahlung in Goldmark
(4.20 Goldmark — 1 Dollar U.S.A.) mit einem Aufgeld von 15 %
vom Ersteherpreise. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung
des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den
Käufer über.

Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, von 50 Mark auf-
wärts kann nicht unter 5 Mark, von 250 Mark nicht unter 10 Mark,
von 10CO Mark nicht unter 50 Mark gesteigert werden.

Bei vorkommenden Zweifeln über den Zuschlag wird die be-
treffende Nummer sofort nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder
mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes
erfolglos bleibt, entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusam-
menzunehmen und zu trennen oder auch außer der Reihenfolge des
Katalogs zu versteigern.

Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und
an den Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke und der
Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklama-
tionen nach erfolgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden.

Die Käufer werden gebeten, ihre Erwerbungen nach Schluß der
Auktion in Empfang zu nehmen oder abholen zu lassen und Zah-
lung dafür zu leisten. An uns unbekannte auswärtige Besteller
liefern wir ausnahmslos nur gegen Voreinsendung oder Nachnahme
des Betrages.

Aufbewahrung der verkauften Nummern und deren Transport
erfolgen mit aller Sorgfalt, jedoch ausschließlich auf Kosten und
Gefahr des Käufers.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käu-
fers und als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Hamburg.
 
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