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Franz <I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser> [Hrsg.]; Joseph Wilhelm Ernst <Fürstenberg, Fürst> [Hrsg.]
Kayserliches allernädigstes Commissions-Decret An Eine Hochlöbl. allgemeine Reichs-Versammlung: Dictatum Francofurti d. 14. Octobr. 1745. per Moguntinum — Frankfurt am Main, 1745 [VD18 13924761]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25029#0003
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on der Römisch-Kayserl. Majestät
Unseres allergnädigsten Herrns wegen zu gegen-
genwärtiger Reichs-Versammlung gevolmächtig-
ten höchst ansehnlichen Kayserl. ?rincipal LommiLrium
Hx. Mlkelm Lmt gefürsteten Landgrafzu Fürsten-
berg rc. des heil. Röm. Reichs Fürsten der Röm. Kayserl.
Majestäst würckl. Geheime Rath und Rittere des güldenen
Vließes, solle auferhaltenen allergnädigsten Befehl deren
Khursürsten, Fürsten und Ständen des heiligen Röm. Reichs
allster anwesenden vortrefflichen Rächen Bottschafftere und
Gesandten zu vernehmen geben/ wie daß Jhro Kayserliche
Maj. nach der numehro unter göttlichen Schutz und Rah-
men angetrettenen Kayserl.^Negierungdero vorzügliches Au-
genmerck dahin gerichtet hätten/ dasjenige, was allerhöchst
Dieselbe in dero Wahl-c^pirularion zugesagt und erklähret
haben, zu ehemögligsten Vollzug bringen zu lassen, annebenst
auch in Reichs-Bätter. Bedacht zu nehmen, was sonsten
des Reichs-Wohlfarth und Sicherheit nur immer erheischen
mag, und andurch dero Kayserl. Amt ein ohneinstellig-und
vollkommenes genügen zu leisten.


Solchemnach seye dero Erste und fürnehmste Sorge/ daß das kund,
bahrl. beträngte Reich aus seiner gegenwärtigen Gefährlichkeit und von dem
vor Augen schwebenden Notstand gerettet/ so fort die allgemeine Sicherheit
von innen und von aussen wiederum hergestellet werde.
Wie sehr nun aber diese Ruhe und Sicherheit des wehrten Deutschen
Vatterlandrs sich allenthalben unterbrochen und gestöhret findet/lieget offen-
bahr zu tage, fye auch nicht weniger eine Reichskündige Sache, was dem
Durchl. Ertz-Hause Oesterreich (an dessen Aufrechthalt-und Unterstützung
dem heil. Reich um dem allgemeinen Europäischen Weesens so viel gelegen
scyn) wiederfahren/ und wie hefftig und ungerecht demselben von seinen fried,
brüchigen Feinden begegnet werde. Nicht minder wäre Reichskündig wie
weit es mit des Reichs innerl. Ruhe-Stand auch in deme gekommen, daß so
gar gegen der güldenen Bull und deren Reichs Grund gesetze klare Veror-
dnung andere im Krieg nicht verfangene Churfürstl. Lander nicht nur feindl.
gedrohet/ sondern so gar auf mehrere Weise feindl. angesehen worden, ohne
einmahl auf das vertrettende ViLLn^r die allermindeste Rücksicht zu tragen,
wie dann auch Jhro Kayserl. Majest. die behörige Vorstellung von einem
Churfürstl. Lollcgicr derenthalben bcschehen wäre.

Es
 
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