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Ant. Creutzer Vorm. M. Lempertz [Hrsg.]
Katalog der Sammlung des verstorb. Herrn Marinemalers Jwo H. Stercken-Valkenburg und aus anderem Privatbesitz: Gemälde alter und neuer Meister, Aquarelle, Zeichnungen und Antiquitäten aller Art, wie Arbeiten in Fayence, Porzellan, Glas, Elfenbein, Eisen, ... ; Versteigerung zu Aachen, 5. bis 7. Oktober 1910 — Aachen, 1910

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https://doi.org/10.11588/diglit.22205#0006
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Verkaufsordnung.
Mittwoch, den 5. Oktober 1910, nachmittags 3 Uhr: No. 1—221
Donnerstag, „ 6. „ „ „ 3 „ „ 222 —445
Freitag, „ 7. „ ,, „ 3 „ „ 446—Schluß
Bedingungen.
Die Sammlung ist in meinen Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68 von
Samstag, den 1. Okt. bis Dienstag, den 4. Okt.
von 10—1 Uhr vormittags und von 2—5 Uhr nachmittags
zur Besichtigung zugänglich.
Die Auktion findet Mittwoch, den 5., Donnerstag, den 6. und Freitag, den
7. Oktober jedesmal nachmittags 3 Uhr statt.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen ist der
Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei ersterer wird den Besuchern
die größtmöglichste Vorsicht anempfohlen, damit kein Gegenstand in irgend einer Weise
beschädigt wird. Jeder ist ]ür den von ihm angerichteten Schaden verantwortlich.
Das geringste zulässige Gebot bis 10 M. ist 50 Pfg., von 10 M. aufwärts 1 M.
von 50 M. aufwärts 5 M., von 100 M. 10 M. usw.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung. Außer dem
Steigpreise hat der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10Q/0 für jede Nummer zu ent-
richten, wobei jede angefangene Mark für voll gerechnet wird.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der zur Versteigerung gelangenden Objekte zu unterrichten, Reklamationen
wegen Beschädigungen oder wegen irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher
nach erfolgtem Zuschläge keinerlei Berücksichtigung finden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen
oder zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten, so
wird sofort die fragliche Nummer von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die un-
parteiischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach der Auktion (von Sams-
tag, den 8. Oktober ab) in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschließlich des
Aufgeldes zu leisten, widrigenfalls behält sich der Unterzeichnete das Recht vor,
die nicht entnommenen Gegenstände auf Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen.
Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit größtmöglichster
Sorgfalt, jedoch auf Qefahr des Käufers. Alle Nachteile, welche daraus entstehen,
daß Gekauftes nicht sofort abgenommen wird, fallen dem Ansteigerer zur Last. An
Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, die Zusendung
auf billigstem Wege auf Rechnung und Gefahr des Bestellers unter Nachnahme des
Betrages.
Kaufaufträge werden von unterfertigter Firma streng reell übernommen.

AACHEN, im September 1910.
Hochstraße 66—68.
Fernruf 1019 :: Gegründet 1869.


ANT. CREUTZER
vorm.
M. LEMPERTZ
 
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