Bedingungen
Die Sammlung ist in meinen Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68 von
Sonntag, den 29. Sept. bis Dienstag, den 3. Okt. 1912
von 10—1 und 3—5 Uhr.
zur Besichtigung zugänglich.
Die Auktion findet Freitag und Samstag, den 4. und 5. Oktober, nach-
mittags von 3 Uhr an statt.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen
ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei ersterer wird den Be-
suchern die größtmöglichste Vorsicht anempfohlen, damit kein Qegenstand in irgend
einer Weise beschädigt wird. Jeder ist für aen von ihm angerichteten Schaden verantwortlich.
Das geringste zulässige Qebot bis 10 M. ist 50 Pfg., von 10 M. aufwärts 1 M.,
von 50 M. aufwärts 5 M., von 100 M. 10 M. usw.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung. Außer dem
Steigpreise hat der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10% fiir jede Nummer zu ent-
richten, wobei jede angefangene Mark fiir voll gerechnet wird.
Die Qegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Qelegenheit geboten, sich von dem Zu-
stande der zur Versteigerung gelangenden Objekte zu unterrichten, Reklamationen wegen
Beschädigung oder wegen irrtümlicher Angaben im Ratalog können daher nach erfolgtem
Zuschlag keinerlei Beriicksichtigung finden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.
Sollten iiber den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten, so wird
sofort die fragliche Nummer von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die unpartei-
ischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafiir einschließlich des Aufgeldes zu leisten, widrigenfalls
behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die nicht entnommenen Qegenstände auf
Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit gröQtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers.
Alle Nachteile, welche daraus entstehen, daQ Qekauftes nicht sofort abgenommen wird,
fallen dem Ansteigerer zur Last. An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen
getroffen sind, die Zusendung auf billigstem Wege und auf Rechnung und Qefahr des Bestellers
unter Nachnahme des Betrages. Für etwaigen Verlust beim Transport übernimmt
die unterzeichnete Firma keinerlei Haftung.
Kaufaufträge werden von unterfertigter Firma streng reell übernommen.
Ant. Creutzer vorm. M. Lempertz.
Abteilung Kunsthandlung.
AACHEN, im Sept. 1912.
HochstraDe 66—68.
Fernruf 1019 :: Gegröndet 1869.
Die Sammlung ist in meinen Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68 von
Sonntag, den 29. Sept. bis Dienstag, den 3. Okt. 1912
von 10—1 und 3—5 Uhr.
zur Besichtigung zugänglich.
Die Auktion findet Freitag und Samstag, den 4. und 5. Oktober, nach-
mittags von 3 Uhr an statt.
Nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen
ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei ersterer wird den Be-
suchern die größtmöglichste Vorsicht anempfohlen, damit kein Qegenstand in irgend
einer Weise beschädigt wird. Jeder ist für aen von ihm angerichteten Schaden verantwortlich.
Das geringste zulässige Qebot bis 10 M. ist 50 Pfg., von 10 M. aufwärts 1 M.,
von 50 M. aufwärts 5 M., von 100 M. 10 M. usw.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige bare Zahlung. Außer dem
Steigpreise hat der Ankäufer das übliche Aufgeld von 10% fiir jede Nummer zu ent-
richten, wobei jede angefangene Mark fiir voll gerechnet wird.
Die Qegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Qelegenheit geboten, sich von dem Zu-
stande der zur Versteigerung gelangenden Objekte zu unterrichten, Reklamationen wegen
Beschädigung oder wegen irrtümlicher Angaben im Ratalog können daher nach erfolgtem
Zuschlag keinerlei Beriicksichtigung finden.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzustellen oder
zu teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.
Sollten iiber den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten, so wird
sofort die fragliche Nummer von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die unpartei-
ischste Weise zu begegnen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafiir einschließlich des Aufgeldes zu leisten, widrigenfalls
behält sich der Unterzeichnete das Recht vor, die nicht entnommenen Qegenstände auf
Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit gröQtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers.
Alle Nachteile, welche daraus entstehen, daQ Qekauftes nicht sofort abgenommen wird,
fallen dem Ansteigerer zur Last. An Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen
getroffen sind, die Zusendung auf billigstem Wege und auf Rechnung und Qefahr des Bestellers
unter Nachnahme des Betrages. Für etwaigen Verlust beim Transport übernimmt
die unterzeichnete Firma keinerlei Haftung.
Kaufaufträge werden von unterfertigter Firma streng reell übernommen.
Ant. Creutzer vorm. M. Lempertz.
Abteilung Kunsthandlung.
AACHEN, im Sept. 1912.
HochstraDe 66—68.
Fernruf 1019 :: Gegröndet 1869.