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Ant. Creutzer Vorm. M. Lempertz [Hrsg.]
Aachener Kunstauktion: Sammlung von Gemälden, Aquarellen, Stichen, Kunst und Einrichtungsgegenständen, geschnitzten und eingelegten Möbeln, Antiquitäten aller Art, usw.: aus vornehmen Aachener Privatbesitz : Versteigerung: Donnerstag, den 18. und Freitag, den 19. Febr. 1915 — Aachen, Nr. 56.1915

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https://doi.org/10.11588/diglit.31640#0003
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Die Sammlung ist in unseren Ausstellungssälen, Hochstraße 66—68 von

Sonntag, den 14. bis Mittwoch, den 17. Februar 1915

zur Besichtigung zugänglich.

Nur den mit Katalogen oder Einladuogskafton versehenen Per-
sonen ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Auktion gestattet. Bei Besichtigung
vdrd den Besuchern die größtmöglichste Vorsicht anempfohlen, damit kein
Gegenstand in irgend einer Weise beschädigt wird. Jeder ist fiir den von ihm
angerichteten Schaden verantwortlich.

Gesteigert wird um mindestens 1 Mark, über loO Mark um 5 Mk.

Zu den b Agedrucktin P eisen wird der Gegenstand ausgerufen, sie
bedeuten weder eine Schätzung noch eine Bewertung.

Die Versteigerung geschieht gegen soforiige bare Zahiung. Ausser dem
Steigpreise hat der Ankäufer das übhche Aufgeld von 10°/0 für jede Nummer zu
entrichten.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Ausstcllung ist jedem Gelegenheit geboten, sich von dem
Zustande der Objekte zu unterrichten, Beklamationen nach erfolgtem Zuschlag
können daher in keinerlei Weise beriicksichtigt werden, Da der Katalog nur
instmierend ist, werden die darin gemachten Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gemälde und Gegenstände nicht gewährleistet

Wir behalten uns das Becht vor, Nummern zusammenzustellen oder zu
teilen, auch die Nummernfolge zu unterbrechen.

Sollten iiber den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel obwalten, so
wird sofort die fragliehe Nummer von neuem ausgeboten, um jedem Teile auf die
unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort oach der Auktion
in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür einschliesslich des Aufgeldes zu
leisten, widrigenfalls behaiten wir uns das Becht vor, die nicht entnommenen
Gegenstände auf Kosten des Ansteigerers wieder zu verkaufen. Die Aufbewahrung
bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit grösstmöglichster Sorgfalt, jedoch
atif (iefahr des Käufers. Alle Nachteile, welche daraus entstehen, dass
Gekauftes nicht sofor.i. abgenommen wird, fallen dem Ansteigerer zur Last. An
Auswärtige erfolgt, wenn nicht andere Vereinbarungen getroffen sind, die Zusendung
durch dic Speditions u. Lagerhaus Akt.-Ges., Aachen unter Nach-
nahme der Kaufsumme und der Verpackungsspesen. Für etwaigen Verlust oder
für Beschädigung beim Transport übernehinen wir keinerlei Haftung.

1915, Ant. Creutzer «■. M. Lempertz

Fernruf 1019 :: Gegr. 1869. (abt.: Kuasthandlung.)
 
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