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Versteigerungs-Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt in Goldmark (1 G.M. = 10/42 Dollar U. S. A.) gegen
sofortige Barzahlung. Bei verspäteter Zahlung werden bankmäßige Zinsen und
evtl. eingetretener Schaden berechnet.

Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 10% vom Ansteigerer erhoben.
Das geringste Gebot ist 1 Mark, von 50 Mark an aufwärts 5 Mark, von 100 Mark
10 Mark usw.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Steigpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.

Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden,
Reklamationen können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden. Da
der Katalog nur instruierend ist, werden die darin gemachten Angaben und Be-
schreibungen nicht gewährleistet.

Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird die betr. Nummer aufs neue ausge-
boten, bei Doppelgeboten entscheidet das Los (Ges. v. 10.7.1902).

Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen die
Besichtigung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Jeder angerichtete
Schaden ist vom Besucher zu ersetzen.

Die Vorteile des § 23, Abs. 1, Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes werden nur dann
eingeräumt, wenn der Ansteigerer die vorschriftsmäßige Wiederverkäuferbescheinigung
sofort vorlegt.

Erfüllungsort und ausschl. Gerichtsstand ist Aachen.

Kaufaufträge werden von Unterzeichneten kostenlos übernommen.

Kunsthandlung

Ant. Creutzer vorm. M. Lempertz G.m.b.H.

AACHEN

HARSKAMPSTRASSE 81
Gegründet 1869 - Fernruf 4619

Telegramm-Adresse: Kunsthandlung Creutzer Aachen
 
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