V ereteigerungs-Bedingungen
Die Versteigerung erfolgt in Goldmark (1 G.M. = 10/42 Dollar U. S. A.)
gegen sofortisre Barzahlung. Bei verspäteter Zahlung werden bankmäßige
Zinsen und evtl. eingetretener Schaden berechnet.
Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von nur 10% vom Ansteigerer
erhoben.
Das geringste Gebot ist 1 Mark, von 50 Mark an aufwärts 5 Mark, von
100 Mark an 10 Mark usw.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Steigpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden, Reklamationen können daher nach erfoigtem Zuschlag nicht be-
rücksichtigt werden. Da der Katalog nur instruierend ist, werden die darin
gemachten Angaben und Beschreibungen nicht gewährleistet.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird die betr. Nummer aufs neue
ausgeboten, bei Doppelgeboten entscheidet das Los (Ges. v. 10.7.1902).
Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen
die Besichtigung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Jeder
angerichtete Schaden ist vom Besucher zu ersetzen.
Erfüllungsort und ausschl. Gerichtsstand ist Aachen.
AACHEN, im März 1928.
Kunsthandlung
AntCreutzer vorm. M.LempertzG.m.b.H.
vorm.
HINDENBURGSTRASSE 4r,
Gegr. 1869 - Fernruf 4619 u. 1019
Kaufaufträge werden von uns kostenlos übernommen.
Telegramm-Adresse: Kunsthandlung Creutzer Aachen
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Die Versteigerung erfolgt in Goldmark (1 G.M. = 10/42 Dollar U. S. A.)
gegen sofortisre Barzahlung. Bei verspäteter Zahlung werden bankmäßige
Zinsen und evtl. eingetretener Schaden berechnet.
Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von nur 10% vom Ansteigerer
erhoben.
Das geringste Gebot ist 1 Mark, von 50 Mark an aufwärts 5 Mark, von
100 Mark an 10 Mark usw.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Steigpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden, Reklamationen können daher nach erfoigtem Zuschlag nicht be-
rücksichtigt werden. Da der Katalog nur instruierend ist, werden die darin
gemachten Angaben und Beschreibungen nicht gewährleistet.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird die betr. Nummer aufs neue
ausgeboten, bei Doppelgeboten entscheidet das Los (Ges. v. 10.7.1902).
Es ist nur den mit Katalogen oder Einladungskarten versehenen Personen
die Besichtigung und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Jeder
angerichtete Schaden ist vom Besucher zu ersetzen.
Erfüllungsort und ausschl. Gerichtsstand ist Aachen.
AACHEN, im März 1928.
Kunsthandlung
AntCreutzer vorm. M.LempertzG.m.b.H.
vorm.
HINDENBURGSTRASSE 4r,
Gegr. 1869 - Fernruf 4619 u. 1019
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