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Ant. Creutzer Vorm. M. Lempertz <Aachen> [Editor]; Ant. Creutzer Vorm. M. Lempertz [Editor]
Aachener Kunstauktion: Gemälde alter und neuerer Meister, Antiquitäten und Kunstgegenstände aller Art, Japan-Porzellane, Holzschnitte, Schwertstichblätter, Netzukes, Arbeiten in Messing, Bronze, Zinn und Silber, Ausgrabungen, Skulpturen, Orient-Teppiche, Möbel, Einrichtungsgegenstände aus Museums- und Privatbesitz: 22. und 23. Oktober 1937 — Aachen, Nr. 168.1937

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.9699#0009
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN:

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers
und des Versteigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständig-
keit gegen sofortige Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines
Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des
Zuschlages kann der Versteigerer als Vertreter des Auftrag-
gebers sich vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und
nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht ge-
macht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des
Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache
unmittelbar auf den Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 10% Auf-
geld sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu
zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an letzteren geleistet oder die
Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die
Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der
Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlage ver-
lustig und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal
versteigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall;
dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird
auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann
der Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen,
der Sitz des Gewerbebetriebs des Versteigerers gilt als Er-
füllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das
Bieten für andere übernehmen oder sich dazu anbieten, ist der
Zutritt zur Besichtigung und zur Versteigerung nur mit aus-
drücklicher Genehmigung des Versteigerers gestattet.

Kaufaufträge werden durch mich kostenlos ausgeführt.

ANT. CREUTZER vorm. M. LEMPERTZ

kunstversteigerungshaus
 
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