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Ant. Creutzer Vorm. M. Lempertz <Aachen> [Editor]; Ant. Creutzer Vorm. M. Lempertz [Editor]
Aachener Kunstauktion: Gemälde alter und neuerer Meister, Antiquitäten und Kunstgegenstände, China-, Japan- Porzellane, Netsukes, Arbeiten in Messing, Bronze, Zinn und Silber, Porzellane, Kristalle, Steinzeug, Fayencen ... aus Museums- und Privatbesitz: Versteigerung: Freitag, 28. und Samstag, 29. Oktober [1938] — Bad Aachen, Nr. 171.[1938]

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.14524#0005
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN:

1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung der Auftraggeber und des
Versteigerers für deren Beschaffenheit oder Vollständigkeit gegen
sofortige Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines
Gebotes kein Uebergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zu-
schlages kann der Versteigerer als Vertreter der Auftraggeber sich
vorbehalten oder verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach
dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrgebot nicht gemacht wird,
so entscheidet das Los über den Zuschlag.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zu-
schlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache un-
mittelbar auf den Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich 10°/0 Aufgeld
sofort nach erfolgtem Zuschlag an den Versteigerer zu zahlen.

6. Wird die Zahlung nicht sofort an Letzteren geleistet oder die Ab-
nahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Uebergabe
des Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht viel-
mehr seiner Rechte aus dem Zuschlage verlustig, und der Gegenstand
wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet
der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös
keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zu-
gelassen.

7. Kaufgelder, Kaufgelderrückstände sowie Nebenleistungen kann der
Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen. Der Sitz
des Gewerbebetriebs des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen der Käufer.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten
für andere übernehmen oder sich dazu anbieten, ist der Zutritt zur Be-
sichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Versteigerers gestattet.

Kaufaufträge werden durch mich kostenlos ausgeführt.

ANT. CREUTZER vorm. M. LEMPERTZ

KUNSTVERSTEIGERUNGSHAUS
 
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