Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Chronik für vervielfältigende Kunst — 4.1891

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.3765#0072
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext

68

I

r

den Beschluss gefasst hat, mit dem Antrag auf Ankauf der
Zeitschrift an das Curatorium heranzutreten.
Die eingehende Discussion, welche die Ankaufsfrage
in der erwähnten Sitzung des Verwaltungsrathes fand,
hat zunächst festgestellt, dass die beabsichtigte neue Unter-
nehmung den Bestrebungen und Aufgaben derGesellschaft,
welche der Pflege vervielfältigender Kunst vornehmlich
gelten, nicht zuwiderläuft. Die „Zeitschrift für bildende
Kunst" ist keinUnternehmen von blos literarischem Belange.
Von Anfang an hat sie sich der Pflege künstlerischer Illu-
stration befleissigt und in ihr ein höchst wirksames Mittel
ihrer Verbreitung gefunden. In der Hand der Gesellschaft
kann und soll dieser künstlerischen Seite der Zeitschrift
eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Findet sie
diese und gelingt es, ihr wieder in der künstlerischen und
kunstwissensehaftlichen Welt die erste Stelle unter den ähn-
lichen Unternehmungen einzuräumen, dann wird sie als
ein Organ der Gesellschaft wie keine andere ihrer der-
zeitigen Verösfentlichungen den Interessen der Gesellschaft
in erfolgreichster Weise dienen können.
Die Einwendung, ob es nicht gelänge, aus den
„Graphischen Künsten" ein im Sinne der Zeitschrift er-
weitertes Organ zu gestalten oder etwa die Zeitschrift in
den Rahmen der erweiterten „Graphischen Künste" einzu-
ordnen, muss von vornherein zurückgewiesen werden.
Wie die „Graphischen Künste" gegenwärtig sich darsteilen,
als ein vornehmes Organ, dem die künstlerische Aus-
fiattung als höchste Aufgabe gilt, könnten sie eine
Änderung oder eine Anpassung an die Bedürfnisse der
Zeitschrift nur zu ihrem Nachtheile erfahren. Ihr grosses
Format, das allein eine künstlerisch bedeutsamere
Illustration ermöglicht, ihre Ausstattung mit zahlreichen
Kupferdrucken (Stichen, Radirungen, Heliogravüren),
deren sorgsame Herstellung geraume Zeit erfordert, —
diese wesentlichen Bedingungen ihres Gedeihens machen
die „Graphischen Künste" ungeschickt zu einer in kurzen
Intervallen erscheinenden Kunstzeitschrift, welche neben
der Beschäftigung mit der Kunst vergangener Zeiten
nothwendig auch den schnellwechselnden Ereignissen des
modernen Kunstlebens zu folgen hat. Sonach mussen
die „Graphischen Künste" in ihrer Eigentümlich-
keit erhalten bleiben, umsomehr, als sie seit dem Ver-
zichte der Gesellschaft auf eine periodische Ausgabe ihres
Galeriewerkes die vornehmste Publication der Gesellschaft
bilden. Wir glauben sogar, dass die Übernahme der Zeit-
schrift in den Verlag der Gesellschaft gerade den „Graphi-
schen Künsten" zum Vortheil gereichen wird. Laufen beide
Publicationen,die „Graphischen Künste" und die Zeitschrift,
neben ein ander unter einer den Redastionen Beider über-
geordneten Leitung, dann wird es ein Leichtes sein, den
Interessenkreis eines jeden Blattes bestimmt abzugrenzen
und darüber zu wachen, dass ein jedes seine klar zu
bezeichnenden Ziele verfolge. Durch die Ausscheidung
solchen Materiales aus den „Graphischen Künsten", das
besser in der Zeitschrift verwerthet werden kann, besonders

J aber durch den Wegfall der „Chronik für verviel-
| fältigende Kunst" — welche in dem Beiblatte der Zeit-
schrift (der Kunstchronik) aufzugehen hätte — wird das
Budget der „Graphischen Künste" namhaft entlastet werden.
Wir hofsen durch diese Entlastung der „Graphischen Künste"
die Mittel zu gewinnen für die Beschaffung von
Prämien, welche alljährlich an unsere Mitglieder
vertheilt werden sollen. Der Verwaltungsrath glaubt
durch dieses Zurückgehen auf eine alte Gepflogenheit zu
wiederholten Malen laut gewordenen Wünschen älterer
Mitglieder gerecht zu werden, ohne der Gesellschaft selbst
neue Opfer aufzuerlegen.
Somit bedeutet die Übernahme der zu vortheilhaften
Bedingungen angebotenen „Zeitschrift für bildende Kunst"
nicht nur keine Beeinträchtigung der idealen Aufgaben,
welche Gesellschaft sich gestellt hat, sie ermöglicht ihr
vielmehr eine ebenso umfassende wie ehrenvolle neue
Bethätigung.
Der Verwaltungsrath stellt daher den Antrag: „Das
Curatorium wolle den in der Sitzung des Ver-
waltungsrathes vom 17. October 1891 beschlosse-
nen Ankauf der im Verlage von E. A. Seemann in
Leipzig erscheinenden „Zeitschrift für bildende
Kunst" gutheissen und den Verwaltungsrath
ermächtigen, alle Schritte zur Übernahme und
Fortführung der Zeitschrift vorzunehmen."
Nach kurzer Discussion, an der sich namentlich die
Herren Nicolaus Dumba und Moriz Freiherr von
Königswarter betheiligten, wurde dieser Antrag auf
Ankauf der „Zeitschrift für bildende Kunst" einstimmig
angenommen. —
Der zweite Antrag betraf einen Zusatz zu den
Statuten der Gesellschaft für vervielfältigende
Kunst auf Grund des Curatorenbeschlusses vom 24. Mai
1890 (ssehe Chronik, III, S. 49). Dieser Antrag bestimmte
die Änderungen in der Erscheinungsweise der Verösfent-
lichungen der Gesellschaft in folgender Weise:
1. Von 1891 ab erscheinen einzelne Blätter des
Galeriewerkes statt in periodischer Weise in zwangloser
Folge und gelangen nach von Fall zu Fall festzusetzenden
Preisbestimmungen zur Ausgabe. Den Gründern der Ge-
sellschaft werden jeweilig zu bestimmende Vorkaufsvor-
theile eingeräumt.
2. Als ausserordentliche Veröffentlichung
erscheint ab October 1892 die „Zeitschrift für bildende
Kunst" im Verlage der Gesellschaft. Sie erscheint
zwölfmal im Jahr, das Heft zu drei Bogen Text mit
mindestens zwei Kunstbeilagen.
Als Beiblatt der Zeitschrift erscheint die Kunst-
chronik 33 Mal im Jahre. Sie wird den Abnehmern der
Zeitschrift unentgeltlich geliefert. Für sich allein bezogen
kostet sie fl.3'60=;RM. 6.— Beide Blätter zusammen kosten
jährlich wie bislang fl. 15 = RM. 25.—. Für Liebhaber
wird von der Zeitschrift eine Luxusausgabe in
einer im Handel auf 25 Exemplare beschränkten
 
Annotationen