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David, Ludwig
Photographisches Praktikum: Lehrbuch der Photographie — Halle a.S.: Verlag von Wilhelm Knapp, 1919

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https://doi.org/10.11588/diglit.70287#0223
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Bestimmung der höchstzulässigen Belichtungszeit.

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Winkel ist, den die Bewegungsrichtung mit der Mattscheibenfläche bildet.
Bei einer Bewegungsrichtung von 45 Grad (halber rechter Winkel) be-
trägt die Bildgeschwindigkeit um etwa ein Viertel weniger, also z. B. bei
einem mit 10 m in der Sekunde galoppierenden Pferd etwa 7 m. An-
dererseits ist zu berücksichtigen, daß das Bild des Pferdes auf der Platte,
je nachdem es sich nähert oder entfernt, größer oder kleiner wird, was
natürlich nicht ganz ohne Einfluß auf die erforderliche Belichtungsdauer
ist. In solchen Fällen hat man sich den Punkt genau zu merken, auf
den scharf eingestellt wurde, damit nach Erreichen desselben der Ver-
schluß sofort ausgelöst werden kann.
Beim Berechnen der höchstzulässigen Belichtungszeit bzw. Ver-
schlußgeschwindigkeit wird gewöhnlich nur die fortschreitende Bewegungs-
geschwindigkeit des ganzen Gegenstandes zugrunde gelegt. Es tritt
aber häufig noch eine andere Bewegung hinzu, z. B. die Eigenbewegung
der Füße eines Menschen oder Pferdes, die etwa doppelt so groß als
die fortschreitende angenommen werden kann. Man muß sich dann mit
einer doppelt so großen Unschärfe dieser Teile begnügen; wenn aber
auch die am schnellsten bewegten Teile in voller Schärfe bzw. mit der
höchstzulässigen Unschärfe von fo mm erscheinen sollen, dann muß die
Belichtungszeit entsprechend mehr abgekürzt werden. Das kann aber
rechnungsgemäß oft zu einer Geschwindigkeit führen, die der Verschluß
nicht besitzt oder die eine schädliche Unterbelichtung der Platte zur
Folge haben würde. Man wird sich daher in solchen Fällen lieber
mit einer Unschärfe von %o bis 3/io mm der schneller bewegten Teile
begnügen, weil ein teilweise in geringem Grade unscharfes, aber durch-
exponiertes Bild einem scharfen, dabei aber unterexponierten vorzu-
ziehen ist. Oder man greift zu dem Hilfsmittel, die Aufnahme aus grö-
ßerer Entfernung oder mit kürzerer Brennweite bzw. in sehr kleinem
Maßstabe zu machen, weil dadurch die Bildgeschwindigkeit geringer
wird. Man kommt dann, wie die Tabelle lehrt, trotz großer Bildschärfe
mit erreichbaren Verschlußgeschwindigkeiten aus und kann dabei noch
auf ein genügend durchbelichtetes Bild rechnen, das eine nachträgliche
Vergrößerung gut verträgt.
Es ist auf diese Weise möglich, Granaten während ihres Fluges
in der Luft bei Tageslicht scharf zu photographieren, sowohl nach dem
Verlassen der Rohrmündung als auch am Ende der Flugbahn vor dem
Aufschlage. Wenn man deren Sekundengeschwindigkeit mit 600 m an-
nimmt, dann ein lichtstarkes Objektiv von 50 cm Brennweite und 500 m
als Entfernung des Apparates von der Flugbahn (das sind 1000 Brenn-
weiten) voraussetzt, so braucht man laut Tabelle (Wert für 6 m mal
100) als Belichtungszeit bzw. Verschlußgeschwindigkeit ^ooo Sekunde
bei einer zulässigen Unschärfe von 7io mm. Wenn die Unschärfe 2/io mm
oder 3/io mm betragen darf, so verlängert sich die Belichtungszeit auf
'/aooo bzw. y2000 Sekunde. Es interessiert noch die Frage, wie groß
 
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