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198 Bestimmung der höchstzulässigen Belichtungszeit.

23 m Entfernung sind - . = 153 oder rund 150 Brennweiten.
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Dafür entnimmt man aus der Tabelle bei 10 m Geschwindigkeit
Sekunde höchstzulässige Belichtungszeit des Momentverschlusses. Be-
gnügt man sich mit 2/io mm Unschärfe, so ist die Belichtungszeit etwa
7375 Sekunde und bei %o mm Unschärfe gar nur y250 Sekunde. Man
kann in letzterem Falle die Aufnahme zur Not noch mit einem guten
Blendenverschluß machen, sonst nur mit einem Ruloschlitzverschluß vor
der Platte.
Die Tabelle läßt sich auch für höhere Geschwindigkeiten als 10 m
gebrauchen. Beträgt sie z. B. 20 m, so benutzt man die Kolonne für
2 m und nimmt dann den zehnten Teil der dort gefundenen Belichtungs-
zeit, also z. B. bei 400facher Brennweitenentfernung beträgt dann die
Belichtungszeit y50 : 10 = foo Sekunde.
Man kann die Tabelle auch dazu benutzen, um den kleinsten zu-
lässigen Abstand des Apparates vom bewegten Gegenstand zu finden,
wenn die Brennweite des Objektives, natürliche Bewegungsgeschwindig-
keit und größte Verschlußgeschwindigkeit bekannt sind.
Die Brennweite sei z. B. wieder 15 cm, die Bewegungsgeschwin-
digkeit 10 m und die größte Verschlußgeschwindigkeit y250 Sekunde.
Wie weit muß man sich mit dem Apparat aufstellen, um ein noch scharfes
Bild (zulässige Unschärfe fo mm) zu bekommen?
Wenn man in der Kolonne für 10 m heruntergeht, so findet man
bei 7250 Sekunde eine Entfernung von 400 Brennweiten angegeben, da-
her beträgt dieselbe 400 X 15 = 6000 cm = 60 m. Begnügt man sich
mit 2/io mm Unschärfe, so kann der Standpunkt um die Hälfte näher,
also auf 30 m genommen werden.
Nun könnte noch die Frage interessieren, wie groß z. B. das Bild
des Pferdes bei 15 cm Brennweite auf 30 m Entfernung erscheint. Wenn
die Höhe des Pferdes mit 2 m angenommen wird, so erhält man dessen
Bildgröße, wenn man die Höhe 2 m = 200 cm durch die Entfernung,
. 3000
in Brennweiten ausgedrückt, dividiert. 30 m = 3000 cm und =
200fache Brennweite. Das Pferd erscheint also auf der Mattscheibe
• 200 1
in der Große von —= 1 cm.
Bei allen bisher als höchstzulässige Belichtungszeit ermittelten
Werten wurde vorausgesetzt, daß die Bewegungsrichtung des Gegen-
standes senkrecht zur Objektivachse bzw. parallel zur Mattscheibe statt-
findet Das ist aber nicht immer der Fall. Wenn sich der Gegenstand
schräg, also in einem Winkel zur Objektivachse bzw. Mattscheibe, be-
wegt, so erscheint dessen Geschwindigkeit um so kleiner, je größer der
 
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