Kritische Ausführungen.
I. Die angebliche Stiftungsurkunde Karl's des Groszen für das Bistum
Bremen vom 14. Juli 788. Die Unechtheit dieser Urkunde steht fest. Der Be-
weis dafür ist, feit I. Grhphiander (Vs -Eelldiläw Laxoniew ote., Brunel. 1625.
4.) ihn zuerst versucht hat, so oft und mit so überwältigenden Gründen geführt
worden, daß jedes weitere Wort überflüssig ist. Dennoch haben sich neuerdings
zwei Verteidiger derselben erhoben, W. v. Hodenberg: Die Diöcese Bremen III.,
Beilg. 1 und 2, und H. Böttger: Die Einführung des Christenthums in Sachsen
durch Karl den Großen, insbesondere zur Vertheidigung der Aechtheit der Urkunde
desselben rc. Hannover 1859. G. Waitz schließt seine Recension in den Göttinger
Gel. Anz. 1860, S. 127—137: „Nur mit Verdruß kann sich die historische Wissen-
schaft von solchem dilettantischen Treiben abwenden." — Die Bremer Fälschung (1)
steht in genauem Zusammenhänge mit folgenden andern: dem Stiftungsbrief für
Verden (2); dem gemeinschaftlichen Stiftungsbrief für Bremen und Verden (3);
dem Urusoeptuin xro Drutwauno coinits (4). Die Untersuchung über ihren Ur-
sprung und ihr gegenseitiges Verhältniß haben zuletzt geführt: Sickel in den Xeta,
Carolins, II. 394 und Koppmann in den Forschungen z. D. G. IX. 607—617.
Die Bremer Fälschung findet sich bereits bei Adam von Bremen. Daß sie die
Priorität vor der Verdener (2) habe, ist Lis zur Evidenz nicht zu erweisen. Das
angebliche Original der letzteren soll, nach Lappenberg, die Schriftzüge des
11. Jahrh. tragen, wogegen der Inhalt einige, freilich nichts weniger als mit
Sicherheit, auf das 12. Jahrh. weisende Leitpunkte hatte (vgl. unten XII. p. 63).
Aus 1 und 2 ist 3 zusammengestellt, mit Hinzufügung einiger wol aus echter
Quelle stammender historischer Nachrichten (über den Beirat Alcuin's und die
Unterwerfung Bremens unter Köln); sie taucht zuerst auf im 15. Jahrh. in Wol-
ter's Bremischer Chronik (Noiboin 88. rer. Zorin. II. 22). Endlich 4 ist erst
zwischen a. 1606—1615 von Detmar Mülher in Dortmund fabricirt. — Als den
Autor der Bremer Fälschung vermutet Waitz a. a. O.-136 den Erzbischof Adal-
bert, und Wilmans: Kaiserurkunden der Provinz Westfalen I. 371 f., pflichtet
ihm bei. Auf die Bildung dieser Meinung dürfte es wol von Einfluß gewesen
sein, daß damals noch Adalbert für den Urheber der vielen auf die Legation be.
züglichen falschen Papstbullen galt. Jetzt ist er aber von diesem Vorwurf durch-
aus gereinigt; es kann ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit überhaupt keine einzige
Fälschung aufgebürdet werden; die hiernach noch übrig bleibenden Verdachtsgründe
find aber so wenig bestimmter Natur, daß man auch das vorliegende Fabricat
I. Die angebliche Stiftungsurkunde Karl's des Groszen für das Bistum
Bremen vom 14. Juli 788. Die Unechtheit dieser Urkunde steht fest. Der Be-
weis dafür ist, feit I. Grhphiander (Vs -Eelldiläw Laxoniew ote., Brunel. 1625.
4.) ihn zuerst versucht hat, so oft und mit so überwältigenden Gründen geführt
worden, daß jedes weitere Wort überflüssig ist. Dennoch haben sich neuerdings
zwei Verteidiger derselben erhoben, W. v. Hodenberg: Die Diöcese Bremen III.,
Beilg. 1 und 2, und H. Böttger: Die Einführung des Christenthums in Sachsen
durch Karl den Großen, insbesondere zur Vertheidigung der Aechtheit der Urkunde
desselben rc. Hannover 1859. G. Waitz schließt seine Recension in den Göttinger
Gel. Anz. 1860, S. 127—137: „Nur mit Verdruß kann sich die historische Wissen-
schaft von solchem dilettantischen Treiben abwenden." — Die Bremer Fälschung (1)
steht in genauem Zusammenhänge mit folgenden andern: dem Stiftungsbrief für
Verden (2); dem gemeinschaftlichen Stiftungsbrief für Bremen und Verden (3);
dem Urusoeptuin xro Drutwauno coinits (4). Die Untersuchung über ihren Ur-
sprung und ihr gegenseitiges Verhältniß haben zuletzt geführt: Sickel in den Xeta,
Carolins, II. 394 und Koppmann in den Forschungen z. D. G. IX. 607—617.
Die Bremer Fälschung findet sich bereits bei Adam von Bremen. Daß sie die
Priorität vor der Verdener (2) habe, ist Lis zur Evidenz nicht zu erweisen. Das
angebliche Original der letzteren soll, nach Lappenberg, die Schriftzüge des
11. Jahrh. tragen, wogegen der Inhalt einige, freilich nichts weniger als mit
Sicherheit, auf das 12. Jahrh. weisende Leitpunkte hatte (vgl. unten XII. p. 63).
Aus 1 und 2 ist 3 zusammengestellt, mit Hinzufügung einiger wol aus echter
Quelle stammender historischer Nachrichten (über den Beirat Alcuin's und die
Unterwerfung Bremens unter Köln); sie taucht zuerst auf im 15. Jahrh. in Wol-
ter's Bremischer Chronik (Noiboin 88. rer. Zorin. II. 22). Endlich 4 ist erst
zwischen a. 1606—1615 von Detmar Mülher in Dortmund fabricirt. — Als den
Autor der Bremer Fälschung vermutet Waitz a. a. O.-136 den Erzbischof Adal-
bert, und Wilmans: Kaiserurkunden der Provinz Westfalen I. 371 f., pflichtet
ihm bei. Auf die Bildung dieser Meinung dürfte es wol von Einfluß gewesen
sein, daß damals noch Adalbert für den Urheber der vielen auf die Legation be.
züglichen falschen Papstbullen galt. Jetzt ist er aber von diesem Vorwurf durch-
aus gereinigt; es kann ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit überhaupt keine einzige
Fälschung aufgebürdet werden; die hiernach noch übrig bleibenden Verdachtsgründe
find aber so wenig bestimmter Natur, daß man auch das vorliegende Fabricat