VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Spätere Zahlung
ist nur nach ausdrücklich erfolgter Vereinbarung zulässig und bankmäßig vom Tage des
Zuschlags ab zu verzinsen.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer für alle dadurch entstehenden etwaigen Schäden,
besonders für Zins- und Kursverluste, haftbar.
Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 15°/0 vom Käufer erhoben.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des vollständigen Erstehungspreises, die Gefahr
jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Der Versteigerer hat das Recht, innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Versteigerung nicht
abgeholte Gegenstände dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr zuzusenden oder sie
auf dessen Kosten zu lagern und bei ihm geeignet erscheinender Gelegenheit freihändig zu
verkaufen oder zum Meistgebot zu versteigern. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung
des Kaufpreises, soweit er durch den Weiterverkauf nicht gedeckt wird, bleibt bestehen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages
befinden, versteigert.
Nach erfolgtem Zuschlag ist jede irgendwie geartete Reklamation oder Mängelrüge
ausgeschlossen.
Die mit bestem Wissen und pflichtgemäßen Ermessen vorgenommenen Beschreibungen
und Zuschreibungen des Kataloges werden nicht gewährleistet.
Wesentliche Beschädigungen sind angegeben, sofern sie bei der Katalogisierung bemerkt
wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer
Beschädigung.
Der Versteigerer hat das Recht, ausnahmsweise von der Reihenfolge der Katalognummern
abzuweichen, Nummern zu trennen oder zu vereinigen.
Gesteigert wird um mindestens eine Mark, über hundert Mark um mindestens fünf Mark,
über tausend Mark um mindestens fünfzig Mark.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand noch einmal
ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die
Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Erfüllungsort: Berlin.
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin-Mitte bzw. Landgericht I, Berlin.
Dr. GÜNTHER DENEKE
AUSSTELLUNGEN - VERSTEIGERUNGEN
BERLIN W9, BELLEVUESTRASSE 13
TELEFON: SAMMELNUMMER: KURFÜRST 6820
Bankverbindung: Dresdner Bank, Depositen-Kasse E, Budapester Straße 10
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. Spätere Zahlung
ist nur nach ausdrücklich erfolgter Vereinbarung zulässig und bankmäßig vom Tage des
Zuschlags ab zu verzinsen.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer für alle dadurch entstehenden etwaigen Schäden,
besonders für Zins- und Kursverluste, haftbar.
Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 15°/0 vom Käufer erhoben.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des vollständigen Erstehungspreises, die Gefahr
jedoch bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Der Versteigerer hat das Recht, innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Versteigerung nicht
abgeholte Gegenstände dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr zuzusenden oder sie
auf dessen Kosten zu lagern und bei ihm geeignet erscheinender Gelegenheit freihändig zu
verkaufen oder zum Meistgebot zu versteigern. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung
des Kaufpreises, soweit er durch den Weiterverkauf nicht gedeckt wird, bleibt bestehen.
Die Gegenstände werden in dem Zustand, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages
befinden, versteigert.
Nach erfolgtem Zuschlag ist jede irgendwie geartete Reklamation oder Mängelrüge
ausgeschlossen.
Die mit bestem Wissen und pflichtgemäßen Ermessen vorgenommenen Beschreibungen
und Zuschreibungen des Kataloges werden nicht gewährleistet.
Wesentliche Beschädigungen sind angegeben, sofern sie bei der Katalogisierung bemerkt
wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer
Beschädigung.
Der Versteigerer hat das Recht, ausnahmsweise von der Reihenfolge der Katalognummern
abzuweichen, Nummern zu trennen oder zu vereinigen.
Gesteigert wird um mindestens eine Mark, über hundert Mark um mindestens fünf Mark,
über tausend Mark um mindestens fünfzig Mark.
Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand noch einmal
ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die
Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
Erfüllungsort: Berlin.
Gerichtsstand: Amtsgericht Berlin-Mitte bzw. Landgericht I, Berlin.
Dr. GÜNTHER DENEKE
AUSSTELLUNGEN - VERSTEIGERUNGEN
BERLIN W9, BELLEVUESTRASSE 13
TELEFON: SAMMELNUMMER: KURFÜRST 6820
Bankverbindung: Dresdner Bank, Depositen-Kasse E, Budapester Straße 10