Aus Buchhorns Zunftleben 1655—1679
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Personen gefertigt. Da Unterschriften fehlen, können die Schreiber nicht bestimmt
werden.
Wie in allen oberschwäbischen Städten wurde auch in Buchhorn einmal die Ge-
schlechterverfassung durch die Zunftverfassung abgelöst. Für Buchhorn verhältnis-
mäßig spät; erst nach 13641. Sehr wenig ist es, was wir aus dieser Zeit wissen. Vier
Zünfte bestanden von Anfang an: „Die Schmiedezunft, die Bäckerzunft, die Reb-
leutezunft und die Fischerzunft. Zur Schmiedezunft gehörten die Schmiede, Huf-
schmiede, Kupferschmiede, Schlosser, Zimmerleute, Schreiner, Maurer, Glaser, Wag-
ner, Küfer, Hafner und eigenartigerweise auch die Barbiere. Es ist anzunehmen, daß
auch die Maler und somit alle Bauhandwerker zur Schmiedezunft gezählt wurden,
womit man die Schmiedezunft als die eigentliche Bauzunft bezeichnen darf. Die
Bäcker scheinen eine Zunft für sich allein gebildet zu haben. In der Rebleutezunft
waren nicht nur die Weingärtner, sondern auch die Gerber, die Sattler und die
Schuhmacher vertreten. Vermutlich werden auch die Schneider zur Rebleutezunft
gehört haben. In der Fischerzunft waren noch die Metzger und Schiffer.
Im Dreißigjährigen Krieg hatte Buchhorn viel zu leiden. 1625 und besonders 1629
grassierte die Pest. Durchmärsche von Truppen verursachten Aufwendungen aller
Art. 1632 erschien der Schwede zum erstenmal am See und nahm, was ihm in die
Hände fiel. 1634 besetzte er nach der vergeblichen Belagerung Überlingens das
Städtlein. Er warf 1500 Mann hinein, befestigte es äußerst stark und beunruhigte
von Buchhorn aus das ganze Bodenseegebiet. Bei einem Entsatzversuch der Kaiser-
lichen ging das benachbarte Dorf und Kloster Hofen in Flammen auf. Weitere
Plünderungen und später die Schleifung der Befestigungen schlossen sich an. Völlige
Verarmung und Verschuldung waren die Folgen.
Sieben Jahre nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges legte die Schmiede-
zunft das Buch an. Die ersten zehn Seiten wurden zu einem alphabetischen Verzeich-
nis verwendet. Die Einträge in dieses erfolgten jedoch nicht nach den Anfangsbuch-
staben der Geschlechtsnamen, sondern nach jenen der Vornamen. Die Einträge unter
dem Buchstaben „H“ sind z. B. folgende: „Hans Ulrich Rise, Hans Johann Schmid-
berger, Hans Schenkel, Hans Probst und Hans Kanall.“ Als zweites folgt ein
„Verzaichnuß waß ain Pfund Pfenning bis zuo 15 Pfd zue Guldi machen wie foll-
get“. Also eine Umrechnungstafel von Pfund Pfennig in Gulden, wobei ein Pfund
Pfennig dem Wert von 1 Gulden, 8 Kreuzer und 2 Pfennig gleichkam. Ein Pfund
Pfennig waren demnach 274 Pfennige. Auf der Rückseite dieses Blattes befindet sich
ein Verzeichnis zur Umrechnung von Schillinge in Kreuzer, wobei 1 Schilling gleich
3 Kreuzer 2 Pfennige galt, 1 Schilling also 14 Pfennige.
Erst jetzt beginnen die eigentlichen, die Zunft berührenden Einträge, welche sich
in verschiedene Arten einteilen lassen.
1. Die Dingung eines Lehrjungen.
2. Die Ledigsprechung eines Lehr jungen.
3. Die Ergebnisse der Zunftmeisterwahl sowie der Vierer- und Siebenerwahlen für
die jährliche Neuwahl der Stadtverwaltung.
1 Nach K. O. Müller: Die oberschwäbischen Reichsstädte. Ihre Entstehung und ältere
Verfassung, wurde die Zunftverfassung in Überlingen zuerst, um 1299, in Pfullendorf
zuletzt, 1383, eingeführt.
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Personen gefertigt. Da Unterschriften fehlen, können die Schreiber nicht bestimmt
werden.
Wie in allen oberschwäbischen Städten wurde auch in Buchhorn einmal die Ge-
schlechterverfassung durch die Zunftverfassung abgelöst. Für Buchhorn verhältnis-
mäßig spät; erst nach 13641. Sehr wenig ist es, was wir aus dieser Zeit wissen. Vier
Zünfte bestanden von Anfang an: „Die Schmiedezunft, die Bäckerzunft, die Reb-
leutezunft und die Fischerzunft. Zur Schmiedezunft gehörten die Schmiede, Huf-
schmiede, Kupferschmiede, Schlosser, Zimmerleute, Schreiner, Maurer, Glaser, Wag-
ner, Küfer, Hafner und eigenartigerweise auch die Barbiere. Es ist anzunehmen, daß
auch die Maler und somit alle Bauhandwerker zur Schmiedezunft gezählt wurden,
womit man die Schmiedezunft als die eigentliche Bauzunft bezeichnen darf. Die
Bäcker scheinen eine Zunft für sich allein gebildet zu haben. In der Rebleutezunft
waren nicht nur die Weingärtner, sondern auch die Gerber, die Sattler und die
Schuhmacher vertreten. Vermutlich werden auch die Schneider zur Rebleutezunft
gehört haben. In der Fischerzunft waren noch die Metzger und Schiffer.
Im Dreißigjährigen Krieg hatte Buchhorn viel zu leiden. 1625 und besonders 1629
grassierte die Pest. Durchmärsche von Truppen verursachten Aufwendungen aller
Art. 1632 erschien der Schwede zum erstenmal am See und nahm, was ihm in die
Hände fiel. 1634 besetzte er nach der vergeblichen Belagerung Überlingens das
Städtlein. Er warf 1500 Mann hinein, befestigte es äußerst stark und beunruhigte
von Buchhorn aus das ganze Bodenseegebiet. Bei einem Entsatzversuch der Kaiser-
lichen ging das benachbarte Dorf und Kloster Hofen in Flammen auf. Weitere
Plünderungen und später die Schleifung der Befestigungen schlossen sich an. Völlige
Verarmung und Verschuldung waren die Folgen.
Sieben Jahre nach Beendigung des Dreißigjährigen Krieges legte die Schmiede-
zunft das Buch an. Die ersten zehn Seiten wurden zu einem alphabetischen Verzeich-
nis verwendet. Die Einträge in dieses erfolgten jedoch nicht nach den Anfangsbuch-
staben der Geschlechtsnamen, sondern nach jenen der Vornamen. Die Einträge unter
dem Buchstaben „H“ sind z. B. folgende: „Hans Ulrich Rise, Hans Johann Schmid-
berger, Hans Schenkel, Hans Probst und Hans Kanall.“ Als zweites folgt ein
„Verzaichnuß waß ain Pfund Pfenning bis zuo 15 Pfd zue Guldi machen wie foll-
get“. Also eine Umrechnungstafel von Pfund Pfennig in Gulden, wobei ein Pfund
Pfennig dem Wert von 1 Gulden, 8 Kreuzer und 2 Pfennig gleichkam. Ein Pfund
Pfennig waren demnach 274 Pfennige. Auf der Rückseite dieses Blattes befindet sich
ein Verzeichnis zur Umrechnung von Schillinge in Kreuzer, wobei 1 Schilling gleich
3 Kreuzer 2 Pfennige galt, 1 Schilling also 14 Pfennige.
Erst jetzt beginnen die eigentlichen, die Zunft berührenden Einträge, welche sich
in verschiedene Arten einteilen lassen.
1. Die Dingung eines Lehrjungen.
2. Die Ledigsprechung eines Lehr jungen.
3. Die Ergebnisse der Zunftmeisterwahl sowie der Vierer- und Siebenerwahlen für
die jährliche Neuwahl der Stadtverwaltung.
1 Nach K. O. Müller: Die oberschwäbischen Reichsstädte. Ihre Entstehung und ältere
Verfassung, wurde die Zunftverfassung in Überlingen zuerst, um 1299, in Pfullendorf
zuletzt, 1383, eingeführt.