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Deutscher Wille: des Kunstwarts — 29,3.1916

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Heft 16 (2. Maiheft 1916)
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Vom Heute fürs Morgen
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https://doi.org/10.11588/diglit.14293#0214

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reiches Arbeitsgebiet keine „neben--
amtliche" Behandlung erlaubt. Des-
halb müßte ein Ausschuß berufen,
eine Mittelstelle für alle diese Be-
strebungen, sagen wir: ein Reichs-
amtfürFrauendienstpflicht
gegründet werden. Professor Zim-
mer bezeichnet als „Frauendienst-
Reichsamt" die zukünftige oberste
Behörde für alle dienenden Mad«
chen und Frauen. Meines Lrach-
tens müßten wir zuerst einen sol-
chen Mittelpunkt für alle Fragen
der Frauendienstpflicht haben. Die
Besoldung seiner Mitglieder, die das
Reich zu tragen hätte, würde wenig
kosten in Anbetracht des Wertes und
der Leistung des Amtes.

Mitglieder dieses Arbeitsaus-
schusses sind in erster Reihe Frauen,
am besten wohl die, welche jetzt bei
der gewaltigen, rasch zu lösenden
Arbeit der Organisation der weib-
lichen Tätigkeit an führender Stelle
standen. Sie wissen, was notwen--
dig ist; sie kennen die Frauenver--
einigungen aller Art und ihre ver--
schiedenen Arbeitsgebiete am besten;
sie kennen all den Stosf oder er
ist ihnen schnell zugänglich, der im
Laufe der Zeit und besonders in den
letzten Monaten überall, namentlich
aber innerhalb der Frauenvereine,
über die weibliche Dienstpflicht zu--
sammengetragen worden ist und noch
gesammelt wird; sie werden auch
dank ihrer Tätigkeit in langen Iah-
ren auf die Frauenwelt den größ-
ten Einsluß haben. Aber ihnen zur
Seite müssen auch Männer stehen,
dor allem aus den wirtschastlichen
Arbeitsgebieten und aus dem Han-
del, sowie aus der Verwaltungs-
arbeit des Reichs- und Staatslebens.
Sie tragen den Stoff und die
Wünsche bei, die von diesen Seiten
für die weibliche Dienstpflicht geltend
zu machen sind. So werden z. B.
die Heeres-, Marine-, Post- und
Eisenbahn-, sowie die Schulverwal-
tungen durch ihre Vertreter gehört

werden müssen. Dazu treten noch
die Männer, die sich seit Iahren
mit dieser Frage beschäftigt, zahl-
reichen Stosf gesammelt und der
Durchführung der Dienstpflicht ihre
Kraft bisher gewidmet haben. Vor
allem braucht dieser vorbereitende
Ausschuß ihre Mitarbeit für die
statistischen Erhebungen über die ge-
naue Zahl aller für die Dienstpflicht
jährlich in Betracht kommenden
MLdchen, über die Art ihrer Vor-
bildung, über sämtliche weiblichen
Bildungsanstalten, soweit sie nicht
ausschließlich eine Berufsbildung
bieten, die mit dem Inhalt der
Dienstzeit nichts zu tun hat. Fernev
muß festgestellt werden die Zahl aller
Schulen und schulartiger Veranstal-
tungen zur hauswirtschaftlichen Aus-
bildung, besonders auch die Zahl
weiblicher Internate, ferner die Ko-
sten aller solcher Einrichtungen, die
Art und Weise, wie die Geldmittel
aufgebracht werden; endlich sämtliche
öfsentlichen Anstalten, in denen weib-
liche Kräfte tätig sind, die Art der
Beschäftigung der weiblichen Sieb-
zehnjährigen; kurz: alle Einrich-
tungen müssen festgestellt
werden, diedurchAbernahme
ihrer Aufgaben völlig oder
durch Anlehnung an ihre
Ziele teilweise für die
Durchführung der weiblichen
Dienstpflicht in Betracht
kommen. Dahin gehören: MLd-
chenfortbildungsschulen, tzaushal-
tungsschulen, Schulküchenunterricht
der Volksschulen, Wanderkochkurse,
manche Veranstaltungen der weib-
lichen Iugendpflege, der MLdchen-
vereinigungen und Iungfrauenver-
eine, der Iugendfürsorge, der Kin-
dergärten und -horte usw. — Alle
diese zahlenmäßigen Grundlagen
müssen wir haben, ehe an eine Ver-
wirklichung der weiblichen Dienst-
pflicht überhaupt zu denken ist. Erst
dann können wir auch überschauen,
welche Mittel für diesen Zweck frei-
 
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