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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 7.1862

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https://doi.org/10.11588/diglit.13516#0191
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175

Kunst-Institute und Kunst-Vereine.

Großherzogläch-Sächllche Kunstschule zu Weimar.

(Fortsetzung.)

13. Pflichten des Direktors. Dem Direktor steht die
gesammte Leitung der Kunstschule zu. Er führt die oberste Auf-
sicht über den in derselben zu ertheilenden Unterricht; er wacht
über die Beobachtung der Ordnung und gesammten inneren Ein-
richtung. Ihm kommt es zu, sämmtliche Mitglieder in ihren
Pflicht- und Geschäftskreis anzuweisen, von den Professoren und
Lehrern den Handschlag an Eides statt zu empfangen und einen
Jeden zur Erfüllung seiner Pflichten (15) anzuhalten. Er unter-
zeichnet alle Uns zu erstattendeu Berichte, desgleichen alle im
Namen der Schule zu machenden Ausfertigungen. Ebenso kommt
ihm die Vollziehung aller von Uns erlassenen Weisungen, Befehle
und Verordnungen zu. Ihm allein steht die Wahl der zur An-
stellung Uns vorzuschlagenden Lehrer zu, und ist er für Anord-
nungen und Maastregeln, die er zu treffen für gut findet, Uns
allein verantwortlich.

14. Pflichten des Sekretairs. Der Sekretair hat die
literarischen Verhältnisse der Kunstschule zu vertreten und die Ver-
waltung der geschäftlichen Angelegenheiten der Anstalt zu besorgen.
Er hat das Protokoll in den Sitzungen zu führen, die zu erstat-
tenden Berichte zu entwerfen, und diese sowie alle Ausfertigun-
gen der Schule zu kollationiren, und zum Beweise, daß dies ge-
schehen, gegenzuzeichnen. Ihm liegt es ob, die Korrespondenz
zn führen. Er hat von allen der Kunstschule angehörigen Gegen-
ständen genaue Jnventare zu fertigen und fortzuführen und eines
über die unter der besonderen Obhut des Hausvogts stehenden
Effekten dem letzteren einznhändigen. — Siegel und Akte» sind
in seiner Verwahrung. — Ihm liegt die Verwaltung der in der
Kunstschule befindlichen Kasse für Bestreitung laufender Ausgaben
ob, welche im Budget unter den Rubriken: für Unterrichtsmittel,
Akt- und Antikenfaal und Extraordinarien festgestellt ist und »ach
ihrem vollen Betrage in vierteljährlichen Zahlungen übergeben
werden soll. — Er sorgt für die Auszahlung der betreffenden
Rechnungen, welche die Signatur des Direktors haben müssen
und für das rechtzeitige Beschaffen aller der Gegenstände, welche
nach Ermessen des Direktors nothwendig sind und nicht erst eines
Konferenzbeschlusses bedürfen. Er hat die Legitimationszeugnisse
der sich meldenden Schüler entgegenzunehmen, empfängt gegen
Quittung die vorgeschriebe» Gebühren der aufgenommenen Schü-
ler, die für Rechnung des Großherzoglichen Hofamts vereinnahmt
werden, und muß überhaupt alle den ökonomischen Theil der
Anstalt betreffenden Gegenstände so geordnet haben, daß er jeder
Zeit darüber Rechenschaft zu geben im Stande ist.

15. Pflichten der Professoren und Lehrer. Die Pro-
fessoren und Lehrer haben außer der treuen und fleißigen Erfül-
lung ihres Lehramtes noch die besondere Verbindlichkeit, den vom
Direktor anzuberaumenden Sitzungen beizuwohnen, ihre Ansichten
nach Pflicht und Gewissen freimüthig, unparteiisch und ohne Ne-
benabsichten zu eröffnen und in einzelnen, vom Direktor bestim-
menden Fällen kollegialisches Stillschweigen zu beobachten.

16. Deputationen betreffend. Alle Deputationen der
Kunstschule haben zu bestehen: aus dem Direktor, dem ersten Pro-
fessor und dem Sekretair.

17. Ordnungen bei den Sitzungen. Die Sitzungen
(Konferenzen), welche vom Direktor anzuberaumen sind, bestehen
a) aus einem engeren, b) ans einem weiteren Rath. — Der

engere Rath besteht aus dem Direktor, dem Sekretair, dem
ersten Professor der Historie und dessen beiden Hilfslehrern, dem
Lehrer des Aktsaals und dem Professor der Landschastsmalerei.
— Der weitere Rath besteht aus denselben Herren mit Hin-
zuziehung aller überhaupt an der Kunstschule wirkenden Lehrer.
Der Direktor leitet die Verhandlungen in den Konferenzen. Die
zur Berathschlaguug vorhandenen Gegenstände werden, soweit
dieselben nicht vom Direktor einem Andern übertragen oder selbst
übernommen werden, von dem Sekretair in Vortrag gebracht.
Nach jedem vollendeten Vortrag vernimmt bce Direktor die Mei-
nung der Mitglieder und faßt nach vollendeter Umfrage nach
der Mehrheit der Stimmen den Schluß, oder entscheidet bei
vorhandener Gleichheit durch seine Stimme. Jedes Mitglied
hat das Recht, einen Antrag in der Konferenz zur Verhandlung
zu bringen, doch ist ein solcher vor Beginn der Sitzung dem
Sekrctair zum Zweck des Vortrags schriftlich zu übergeben. Bei
Angelegenheiten, welche den technischen Theil der Kunstschule be-
treffen, stimmen nur die Lehrer, welche die praktischen Fächer
derselben vertreten; in allen übrigen Angelegenheiten hat der
Sekretair ebenfalls Stimmrecht. Das Protokoll der Sitzung, in
welches auch die abweichenden Stimmen und etwaige nachträg-
lichen Bemerkungen einzelner Mitglieder einzutragen sind, führt
der Sekrctair und ist dasselbe von dem Direktor und ihm zu
unterzeichnen.

18. Benennung des Personals der Kunstschule.

Zur Mitwirkung an der Knnstschule haben Wir berufen und er-
nannt: I) Als Direktor den Grafen von Kalckreuth, Kammer-
Herrn re. 2) Als Sekretair den Dr. philos. O. von Schorn.

3) Als Leiter der Abtheilung für Historienmalerei den Professor

A. Freiherrn von Ramberg. 4) Als Lehrer der Malschule den

Maler F. Lenbach auf I Jahr und 5) den Maler G. Cvnraeder

auf 2 Jahre. 6) Als Lehrer der Landschaftsschulc den Professor
Bocckliu. 7) Als Lehrer de« Aktsaals den Maler I. Niesten.
8) Den Unterricht in der Perspektive erhcilt: Architekturmaler
Händel. 9) Den in der Anatomie: Geheime Medicmalrath Dr.
Froriep. 10) Den in der Kunstgeschichte: Hofrath I)r. Schocll.
ll) Als Hausvogt und Diener ist angestellt der frühere Slabs-
hautboist Franke.

19. Fond der Kunstschule. Der Ausgabe-Etat der Kunst-
schule ist in der unter A anliegenden Beilage festgesetzt und sind
VerLndernugen innerhalb der Grenzen desselben mit Ausnahme
der Alterirung fest ausgesprochener Gehalte dem Direktor anheim
gegeben. Die für den Unterricht vereinnahmten Beträge sind au
das Großherzogliche Hosamt abzuliefern.

20. Lokal der Kunstschule. Zum Lokal der Kunstschule
ist das von Uns zu diesem Zwecke errichtete Gebäude gegenüber
der Baumschule bestimmt. Indessen haben die Vorlesungen über
Perspektive, Kunstgeschichte und Anatomie, sowie das Zeichnen
nach dem Akte vorläufig in den Räumen der Zeichnenschule statt-
zufinden.

Wir wollen, daß nach diesem Grundplane die von Uns er-
richtete Kunstschule unverzüglich in Thätigkeit trete.

So gegeben Weimar am 1. Oktober
Ein Tausend acht Hundert und Sechzig.

L. 8. Hart Wkerander.
von Wniidors.

Dr. Ernst Müller.

(Schluß folgt.)

Hin die Wedaktion des deutschen Kunstblattes die „Aioskuren" in Werlin.

In einer früheren Nummer Ihres geschätzten Blattes
befindet sich eine Besprechung der „Grablegung Christi"
von dem Historienmaler Franz Schubert aus Dessau,
welches Bild längere Zeit in dessen Atelier ausgestellt ge-
wesen ist, und sich der Thcilnahme und Anerkennung, be-
sonders in den höchsten Kreisen, zu erfreuen gehabt hat.
Der Künstler hat sein Werk vor einigen Wochen an Se. Hoh.
den Herzog von Dessau, von welchem der Auftrag schon
vor mehreren Jahren gegeben worden war, selbst überbracht
und eine gnädige Aufnahme für bic_ schöne und würdige
Lösung seiner Aufgabe erhalten , die am bezeichnendsten
dadurch ausgesprochen ist, daß ihm eine neue Bestellung
zu Theil wurde, die ein Pendant bilden und die „Aufer-
stehung Christi" zum Gegenstände der Darstellung haben

soll: denn die Bestimmung des gedachten Kunstwerkes ist
nicht, wie irrthümlich angedeutct war, als Altarbild, son-
dern im Allgemeinen als Kirchenschmuck zu dienen. Beide
Bilder sollen ihren Platz in der Hof- und Stadtkirche zu
S. Marien, im Westcnde des Schiffes, links und rechts
von der Orgel, wo sich, wie gewöhnlich, leere Wandflächen
befinden, erhalten, so das; die Grablegung in sinniger
Weise über der fürstlichen Gruft zu hängen kommt. Die
Kirche, in den Einzelheiten des fundamentalen Mauerwerks
noch mit Resten aus dem 12 Jahrhundert, ist in der
Mitte des 16. im spätesten gothischen Gescknuack neu ge-
baut, und vor wenigen Jahren, mit Beseitigung der stö-
renden späteren Anhängsel im Innern, auf Befehl Sr.
Hoheit des Herzogs, unter sorgfältiger Beibehaltung der
 
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