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Die Dioskuren: deutsche Kunstzeitung ; Hauptorgan d. dt. Kunstvereine — 12.1867

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https://doi.org/10.11588/diglit.13559#0364
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348

lichkeit liege, die Konkurrenz-Angelegenheit als eine allgemeine
Kunstangelegenheitzu behandeln, d. h. auch die Malerei und Bildhauerei
in Rücksicht auf deren besondere Bedürfnisse in's Auge zu fassen. Es liegt
unseres Erachtens kein genügender Grund vor, warum der Architektenverein,
da er einmal diese principiell für unser ganzes Kunstleben so höchst wichtige
Angelegenheit betreiben will, die Schwestcrkünste, die dabei nicht minder
betheiligt sind als die Baukunst, nicht mit zu berücksichtigen sich ent-
schließen könnte. Wir sind überzeugt, daß die dentsche Knnstgenossen-
schaft sich durch je einen Vertreter der genannten Künste an den Ver-
handlungen gern betheiligen oder wenigstens auf betreffende Anfrage ihre
Ansicht. in der Sache kundgeben werde. Es sind gerade bei den Kon-
kurrenzen in diesen Gebieten so vielerlei Jnkonvenienzen zu Tage getreten
— wir erinnern nur an die Konkurrenz für die malerische Ausschmückung
des Elberselder Gerichtssaales sowie an die bevorstehende Ausschmückung
des dienen Rathhauses in Berlin mit Malereien und Skulpturen, deren
Arrangement seit Jahren trotz aller Gutachten im Dunkeln schwebt — daß
eine allgemeinere, nämlich das Gesammtgebiet der bildenden Knust um-
fassende Behandlung der Konkurrcnzfrage dringend geboten scheint."

„Daß diese Frage an sich allgemeinerer Natur ist, geht schon daraus
hervor, daß die meisten der unter „Vermischtes" in Nr. 41 des Arch.
Wochenblattes ausgestellten Vorschlagspunkte ebensowohl auf die Malerei
und Bildhauerei wie auf die Architektur Anwendung finden; so in a, b, c,
auch in d und e, wenn statt „Bauuuternehmungen" und „baukünstlerischen
Kräfte" einfach künstlerische Unternehmungen resp. Kräfte gesagt
wird; ferner in § 1, § 2, § 3 (mit alleiniger Substituirung des Wortes
„Werkes" statt „Baues" in § 5 (desgl. statt „Bausumme" Herstellungs-
kosten) in § 6, § 7, § 8, § 9 (statt „Bauherrn" Bestellers) endlich
in § 10 (statt „Architekt" Künstler)."

„Die geehrte Kommission ersieht hieraus, daß in der That durch die
Heranziehung der beiden Schwesterkünste nicht nur keinerlei Beeinträchti-
gungen für den speciellen Zweck einer anzustrebcuden Reformirung der ar-
chitektonischen Konkurrenzen erwachsen würden, sondern daß im Gegentheil
die Angelegenheit eine tiefere, das gesammte Kuustleben berührende Bedeu-
tung gewinnen würde, und daß endlich der berliner Architektenverein sich
durch solche allgemeine Behandlung der Frage den Dank nicht nur seiner
speciellen Kunstgenossen, sondern der gesammten deutschen Künstlerschaft er-
werben dürste u. s. w."

Die Redaction verhehlte sich nicht, daß die Konkurrenz-Kommission des
Architektenvereins, ohne ihre Befugnisse zu überschreiten, nicht in der Lage
war, den Wünschen der Redaction — so sehr sie deren Berechtigung an sich
auerkeuuen möchte — praktische Rechnung zu tragen. Daß sie trotzdem das
Schreiben trotz Ueberzeugung seiner unmittelbaren Erfolglosigkeit absandte,
hatte lediglich den Zweck (den es auch erfüllt), die Sache durch Veröffent-
lichung der Korrespondenz nach Außen hin in Anregung zu bringen und zu-
gleich die Kommission zu einer ofsiciellen Meinungsäußerung über die allge-
meine Behandlung der Konkurrenzfrage zu veranlassen.

In ihrem Antwortschreiben sprach in der That die Kommission ihre Ansicht
dahin aus, daß sie eine gemeinsame Behandlung der Angelegenheit seitens der
Vertreter der verschiedenen Kunstgebiete weniger für förderlich halte als eine
getrennte.

„Die speciellen Bedürfnisse der drei Schwesterkünste" — so heißt es in
dem Schreiben — „sind doch wohl zu verschieden, als daß es nicht am
ersprießlichsten sein dürfte, wenn die ersten Schritte in dieser, allerdings
für alle hochwichtigen Angelegenheit zunächst im Kreise jeder einzelnen ver-
breitet und gethan würden. Sobald dies geschehen sein wird, dürste es
ein Leichtes sein, sich über die gemeinsamen allgemeinen Gruudprincipien
zu einigen, was jetzt wahrscheinlich erhebliche Schwierigkeiten finden würde.
— Uebrigens erlauben wir uns ganz ergebenst darauf aufmerksam zu
machen, daß unser Verein sich keineswegs für befugt hält, endgültige und
maaßgebende Beschlüsse in der qu. Angelegenheit zu fassen, sondern daß es
sich lediglich darum handelt, eine Vorlage für den nächsten allgemeinen
deutschen Architektentag aufzustellen, für dessen Tagesordnung diese Be-
rathung schon seit dem Jahre 1864 Vorbehalten ist. Wir werden indeß
nicht verfehlen, schon jetzt der deutschen Kunstgenossenschaft von unserem
Entwürfe Kenntnis) zu geben. Für die freundliche Theilnahme, die Sie
unseren Bestrebungen geschenkt haben, beehren wir uns Ihnen ganz er-
gebenst zu danken.

Die Kommission des Architektenvereins.

Im Auftr.: K. E. O. Fritsch."

Hiermit glauben wir dasjenige zur Anregung der Sache gethan zu
haben, was vorläufig in unserm Bereich liegt, und müssen nun abwarten, ob
und in welcher Weise seitens der zunächst beiheiligten Kreise die Angelegenheit
in die Hand genommen wird. Daß wir unsrerseits — soweit unsre Kräfte
reichen — gern bereit sind, der Sache zu dienen, brauchen wir nicht erst zu
versichern. Nur auf einen Punkt glauben wir für die principielle Behand-
lung der Frage Hinweisen zu müssen. Die Konkurrenz rangirt, vom staat-
lichen Gesichtspunkt aus betrachtet, eigentlich mit der Lotterie. Die Skizzen
sind als Einsätze, die Prämien resp. die Ausführungsaufträge sind als
Gewinne zu betrachten; nur daß nicht der Zufall (wie bei der Lotterie), son-
dern die künstlerische Qualität den Ausschlag giebt oder geben sollte. Dieser
Unterschied ist aber vom staatlichen Gesichtspunkt irrelevant. Nun kann es
auffallen, daß der Staat, welcher doch die Lotterien kontrollirt, ja für Ein-
richtung von Privatlotterien sogar eine Genehmigung sich vorbehält, die Kon-
kurrenz ganz der Willkür anheimgiebt, indem er nicht nur für die von ihm
selbst ausgeschriebenen Konkurrenzen keinerlei Principien aufstellt, sondern auch
die Privatkonkurrenzen ohne jede Kontrolle der Grundsätze beläßt, und da-
durch der größten Willkür Spielraum giebt.

Dies scheint uns, wenn z. B. beim Reichstage, eine die staatliche
Ordnung der Konkurrenzen betreffende Petition eingereicht würde,
der nächste und wichtigste Ausgangspunkt für eine principielle Regulirung
der Frage. Die Red.

Drille ollgemeine dentsche Kimsl-Änsstellung der Kunstgennssenschnkl rm Juche 1868 ?n Wien.

Indem nach wiederholter Berathung mit den Lokal-Comitä's der Beschluß der Künstler-Deputaten-Versammlung 1866 zu
Cassel zur Ausführung gelangt, beehrt sich der Haupt-Vorstand den deutschen Kunstgenossen zur gefälligen Kenntnißnahme zu bringen, daß
die Eröffnung der Kunstausstellung und des Künstlertags zu Wien auf Anfang September 1868 festgesetzt ist. Nähere Bestimmungen
über Einsendungstermin rc. erfolgen später. *

Der Haupt-Vorstand giebt sich mit der Wiener Künstlerschaft der Hoffnung hin, daß bei der „dritten allgemeinen Kunst-Aus-
stellung 1868 zu Wien" die Betheiligung und Theilnahme eine lebendige sein werden und somit diese Ausstellung der Kunstgenossenschaft
zu einer nicht minder erfreulichen und bedeutungsvollen sich gestalten möge, als die beiden ersten, die zu München 1858 wie die zu
Köln 1861, in so hervorragender Weise es waren.

München, den 11. November 1867. BlllN Mllslt-NlllÄillld hl dklltSliM ImiStgrilOSSHISlijllft.

Der Vorsitzende Conrad Knoll.

Uruguliii’s Kunst-Auctioiien. \LI11. [noj

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