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nes Werkes ein angemessener Termin anberaumt, nach dessen Ablauf
die Rücksendung desselben auf seine Kosten erfolgt.

5. Das ebenerwähnte Verfahren der Aufforderung zur Zurücknahme
und beziehungsweise der Zurücksendung auf Kosten des Einsenders
findet auch hei Kopien und Studien Statt, die von der Ausstellung
unbedingt ausgeschlossen sind (s. unten).

6. Jeder der verbundenen Vereine hat für sich, den Einsendern
von Kunstwerken gegenüber, die Verpflichtung, dieselben auf das
Sorgfältigste zu bewahren, so lange sie sich unter seiner Obhut befin-
den, und namentlich auch für die bestmögliche Verpackung, bei pla-
stischen Gegenständen unter Zuziehung von Sachverständigen, wo
möglich Bildhauern, Sorge zu tragen; die Gefahr des Transportes
übernehmen weder der Gesammtverein, noch die einzelnen Vereine,
sondern ist solche von dem Eigenthümer oder Einsender zu tragen.

?. Nach vollendetem Turnus werden die nicht angekauften Kunst-
werke so bald als möglich an die Einsender zurückbefördert, oder,
wenn ihnen vor dem Schlüsse des Turnus eine andere Bestimmung ge-
worden ist, an den Ort dieser Bestimmung geschickt. Bei der Ab-
sendung erhalten die Empfänger Avisbriefe mit der Bezeichnung des
nach Vorschrift der Landesgesetze verantwortlichen Spediteurs, wenn
die Besorgung des Transportes einem solchen übertragen ist. Der An-
kauf der Kunstwerke wird den betreffenden Künstlern von demjenigen
Einzelvere'in, bei welchem derselbe staltgehabt hat, sofort angezeigt,
und hiernächst wird auch von diesem die Zahlung geleistet.

Die Herren Künstler haben folgende Obliegenheiten:

1. Die Zusendungen sollen vor dem 1. April 1850 hier in Frei-
burg eintreffen.

2. Zusendungen auf Kosten des Vereines dürfen nicht auf der
fahrenden Post oder durch Schnellfubren geschehen. Die Herren Künstler
haben sich dabei der Spediteure und der gewöhnlichen Fracht fuhren
oder Schiffsgelegenheiten, oder der Eisenbahnen, zu bedienen. '

3. Unnöthiges Gewicht, also zu schwere Rahmen und Kisten,
müssen vermieden werden.

4. Bei der Verpackung ist insbesondere Folgendes zu beobachten;
Nie Cnrf mehr als ein Werk in eine Kiste gepackt werden. Sollten
dieser btstiinmung entgegen Kisten eingesendet werden, die mehr als
ein Kunstwu-k enthalten, so wird der Verein für jedes der darin ent-
haltenen Kunstwerke auf Rechnung des Einsenders eine besondere Kiste
anfertigen lassen. — Die Kisten sollen mit Papier von dunkler Farbe
ausgeklebt, und die Gemälde sollen darin mit Schrauben in der Art
befestigt sein, dass jedu derselben mit seiner Kiste aufgehängt werden
kann. Die Kiste darf nicu, grösser sein, als das Bild oder sonstige
Kunstwerk es erfordert. Du? Deckel muss mit Schrauben befestigt,
über sämmtlichen Fugen mit starkem Papier verklebt, und, eben so
wie die Kiste, stark genug sein, un nicht eingedrückt zu werden. —
Mangelt eines dieser Erfordernisse, so kann dadurch, bei wegfallender

Verantwortlichkeit des Vereines, nur Schaden und nach Umständen
die Nachnahme der nöthig gewordenen Reparaturkosten für den Ein-
sender erwachsen. Da die Zu- und Rücksendungen auf Gefahr des
Eigenthümers oder Einsenders geschehen, so wird bei dem
Oeffnen und Schliessen der Kisten der Conservator einen Künstler und
zwei Vorstands- oder Vereinsmitglieder als Urkundspersonen beizie-
hen, bei allenfallsigen Beschädigungen ein Protokoll darüber aufneh-
men, und solches von den Urkundspersonen unterzeichnen lassen. Dieses
Protokoll müssen die Zusender als Reweis gegen sich gelten lassen.

6. Die Künstler haben ihren Kunstwerken zu Verhütungen von Ver-
wechslungen (namentlich bei Landschaften und Genrebildern) eine mög-
lichst genaue Bezeichnung des Gegenstandes, wie des Preises (in rhei-
nischen Gulden, preussischen Thalern oder französischen Franken) und
ihre weitere Bestimmung für den Fall, dass dieselben nicht gekauft
werden sollten, neben ihrer vollständigen Adresse, auf einem inner-
halb der Kiste am Deckel befestigten Zettel beizufügen. Diejenigen
Kunstwerke, bei deren Einsendung der Preis nicht angegeben ist, wer-
den bei den Ankäufen für die Vereine nicht berücksichtigt. Bei den
Zahlungen werden die preussischen Thaler zu 1 Fl. 45 Kr. und die
französischen Franken zu 28 Kr. rheinisch berechnet; die Künstler ha-
ben darüber an dem Ort, wo der Ankauf geschehen ist, zu verfügen,
ausserdem aber die Kosten der Uebermachung der Gelder zu über-
nehmen.

7. Kunstwerke, die sich schon in den Händen von Kunsthändlern
oder Privaten befinden, können auf den Ausstellungen zugelassen wer-
den, bleiben jedoch von Vereinsankäufen ausgeschlossen; auch sind
Kopien und Studien von der Ausstellung ausgeschlossen.

8. Französische Kunstgegenstände sollen durch die Vermittlung des
Kunstvereins in Strassburg ein- und zurückgesendet werden.

9. Zusendungen, welche von Seiten nicht französischer Künstler
unmittelbar an den Verein in Strassburg gerichtet, also zuerst für
die dortige Ausstelluug bestimmt werden wollen, sind wo möglich über
Kehl zu senden. Da in Kehl und Strassburg der Verein gewisse Zoll-
erleichterungen geniesst, so ist die Befolgung der vorstehenden Be-
stimmungen 8 und 9 von Wichtigkeit, und wenn durch deren Nicht-
berüksichtigung Mehrkosten entstehen sollten, so fallen dieselben den
Einsendern zur Last, welche sie veranlasst haben.

Der Rheinische Kunstverein siebt auch mit Vergnügen der Einsen-
dung von Radirungen u. s. w. nach eigenen Compositi onen
der Künstler entgegen, da er es als seine Aufgabe betrachtet, auch
diesen Zweig der Kunst zu berücksichtigen, geeigneten Falles durch
Annahme derartiger Blätter als Vereiusbläüer. Ausserdem werden die
Herren Kupfer- und Stahlstecher und Lithographen noch be-
sonders aufgefordert, ihre Arbeiten, ehe sie in den Kunsthandel kom-
men, den Vereinsvorständen bekannt werden zu lassen, insofern sich
dieselben zu Vereinsblättern eignen können.

Auffordern n g.

Das Comite zur Errichtung des Lessin^-Denkmals zu Braunschweig macht in einer Ansprache an die Verehrer Lessings
bekannt, dass zwar wiederholt veranlasste Swnmlungen und langjährige Zinsvermehrung den grösseren Theil der Kosten für
das Modell und den Bronzeguss des Denkmals gedeckt haben, dass aber die für die Grundlegung, für das Granilfussgestell
und die Umfriedigung erforderliche sehr erhebliche Summe leider noch gar nicht beschafft sei. — Die Mehrzahl unserer Leser
wird wissen, dass Prof. Ernst Rietschel in Dresden das über neun Fuss hohe Modell gebildet hat, welches den grossen
Dichter und Kritiker, den Verfasser des Laokoon, i* charackteristischer Auffassung darstellt. Das Comite hat sich auch
an alle grössere Bühnen Deutschlands gewandt, und sie um Aufführungen zum Besten der Denkmalsaufrichtung ersucht, wo-
mit die Braunschweiger Hofbühne schon vorangegangen war. E-pflin hat zu dem schönen Zwecke den Vorabend des diesjäh-
rigen Geburtstags des Dichters durch die Aufführung des „Nathan* gefeiert, welche durch einen von unserm Franz Kuglcr
gedichteten Prolog eingeleitet wurde. Zeitungsnachrichten zufolge haben Hannover, Mannheim und München gleichfalls
eine Benefiz-Vorstellung zugesagt, Dresden dagegen soll abgelehnt ha^en. Von den slädüschen Bühnen — heisst es — sei
die Frankfurter die erste, welche eingewilligt hat. — Immer aber wird hoch Grund genug sein zu Privatbeiträgen, höhere
oder geringere, wie es der Einzelne vermag. Oft ist für die sonst gern bereit \wgende Gabe die Unbequemlichkeit der Ueber-
lieferung ein Hinderniss.

Die Redaktion des deutschen Kunstblattes erbietet sich daher seur Entgegennahme von Bei-
trägen, über deren Empfang sie stets sofort Nachricht geben wird. D. R. (Friedrichstr. 245.)

Herzu eine Kunstbeilage: Riemenschneider's Maria mit dem Kinde.

Verlag von Rudolph und Theodor Oswald Weigel in Leipzig. — Druck von Gebr. Unger in Berlin.
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