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Eggers, Friedrich [Hrsg.]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 7.1856

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https://doi.org/10.11588/diglit.1200#0205
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net; die Künstler haben darüber an dem Ort, wo der Ankauf geschehen ist, zu
verfügen, außerdem aber die Kosten der Uebermachuug der Gelder zu übernehmen.

7) Kunstwerke, die sich schon in den Händen von Kunsthändlern oder Pri-
vaten befinden, können auf den Ausstellungen zugelassen werden, bleiben jedoch
von Vereinskäufen ausgeschlossen; auch sind Kopien und Studien von der Aus-
stellung ausgeschlossen.

8) Französische Kunstgegenstände sollen durch die Vermittlung des Kunst-
vereins in Straßbnrg ein- und zurückgesendet werden.

9) Zusendungen, welche von Seiten nicht französischer Künstler unmittelbar
an den Verein in Straßburg gerichtet, also nur für die dortige Ausstellung
bestimmt werden wollen, sind wo möglich über Kehl zu senden.

Da in Kehl und Straßburg der Verein gewisse Zollerleichterungen genießt,
so ist die Befolgung der vorstehenden Bestimmungen 8 und 9 von Wichtigkeit,
und wenn durch deren Nichtberücksichtigung Mehrkosten entstehen sollten, so fallen
dieselben den Einsendern zur Last, welche sie veranlaßt haben.

10) Bei Kunstwerken von Belgischen Künstlern sichert der Rheinische
Kunstverein die Uebernahme der Kosten der Zu- und Rückfracht nur in dem Falle zu,
wenn die Herren Künstler die Spedition ihrer Werke und die Erledigung aller
Formalitäten zur Herbeiführung der thunlichsten Zollerleichterungen beim Aus-
und Wiedereingange, dem Handelshause des Herrn Francois Jongen zu Lüttich
übertragen, dessen Vermittelung der Rheinische Kunstverein sich auch bei der Zn-
rücksendung bedienen wird.

11) Die Herren Künstler zu München werden ersucht, die Spedition ihrer
Werke durch Seb. Pichler seel. Erben stattfinden zu lassen.

Der Rheinische Knnstverein sieht auch mit Vergnügen der Einsendung von
Nadirungen n. s. w. nach eigenen Compositionen der Künstler entgegen, da
er als seine Aufgabe betrachtet, auch diesen Zweig der Kunst zu berücksichtigen,
geeigneten Falles durch Annahme derartiger Blätter als Vereinsblätter.

Außerdem werden die Herren Kupfer- und Stahlstecher und Lithogra-
phen noch besonders aufgefordert, ihre Arbeiten, ehe sie in den Kunsthaudel
kommen, den Vereinsvorständen bekannt werden zu lassen, insofern sich dieselben
zu Vereinsblättern eignen können.

Stuttgart, im Januar 1856.

Im Namen des Rheinischen Knnstvereines:

Der Vorstand des Württembergischen Kunstvereines,

Der Präsident. Der Secretär.

Abel. Mayer.

Berichtigung.

Nicht in Sondershausen, wie in Nr. 18'berichtet'wurde, sondern in Sonne-
berg hat sich ein Zweigverein vom Gothaer Knnstverein gebildet.

Eröffnung

der praktischen Bildungsschulc für Fabrikmuster-Zeichner

in Elberfeld.

Von den Lehrkursen, welche mit der hier bereits bestehenden höheren Webe-
schule verbunden werden sollen, und welche die Gesammtheit der Fabrikation ge-
webter Stoffe umfassen werden, tritt jetzt zunächst

die praktische Bildnngss.chule für Fabrikmuster-Zeichner
in das Leben.

Die untere Klasse derselben wird am bevorstehenden 1. Mai,
die obere Klasse am 1. Juni eröffnet werden.

Diese Schule wird eine Aufgabe zu erfüllen suchen, welcher bis jetzt, so viel
bekannt ist, keine Anstalt im Vaterlande gewidmet war, während ähnliche An-
stalten im Anslande, insbesondere in Frankreich, der dortigen industriellen Ent-
wickelung von großem Nutzen gewesen sind.

Diese Aufgabe wird es sein:

Männer heranzubilden, welchen der Geschmack und die Fähigkeit
beiwohnt, neue und zw eckentsprechende Muster für gewebte Stoffe
selbständig zu erfinden und herzustellen.

Abgesehen von der höheren Bedeutung, welche eine solche Anstalt für die
Entwickelung einer selbständigen und eigenthümlichen deutschen Industrie haben
muß, wird dieselbe einerseits dem deutschen Fabrikanten die Möglichkeit gewäh-

ren, die Kräfte, welche er sich jetzt nur schwer und mit großem Kostenaufwande
im Auslande verschaffen kann, in der eigenen Heimath zu finden. Andererseits
wird sie fähigen jungen Leuten den Weg eröffnen, als Zeichner in Fabriken oder
als Leiter eigener Ateliers, zu einem reichlichen und gesicherten Erwerbe zu ge-
langen.

Die Schule wird in zwei Klassen zerfallen.

Die untere Klasse ist eine Zeichnenschule im eigentlichen Sinne des
Wortes. Es wird in derselben gründlicher Unterricht im Zeichnen, insbesondere
von Blumen und Ornamenten, in folgendem Gange ertheilt:

Elementar - Unterricht,

Zusammenstellung von Figuren (Luthmer'sche Methode),

Zeichnen nach Vorlegeblättern,

Zeichnen nach Gypsmodellen,

Zeichnen nach der- Statur (Blumen und Blumengruppeu).

Die Schüler werden so weit geführt, daß sie im Stande sind, einfache Blu
mengruppen nach der Natur zu zeichnen.

Der Unterricht wird von einem tüchtigen Blumenmaler ertheilt und von
dem Direktor der hiesigen Provinzial'Gewerbeschule, Herrn Luthmer, geleitet.

In der obern Klasse wird der Unterricht zu dem eigentlichen
praktischen Ziele der Anstalt geführt. Es wird zunächst das Erfinden
von Ornamenten und die Komposition von Blumengruppen, letzteres unter Be-
nutzung natürlicher Blumen, geübt, sodann Anleitung im Erfinden von Mustern
ertheilt.

Die Schüler werden so weit geführt, daß sie im Stande sind, verwickelte
Blumengruppen nach der Natur zu zeichnen und Kompositionen von Fabrikmustern
in den verschiedensten Zweigen: für Kleider, Westen, Shawls, Bänder, Möbel-
stoffe, gedruckte Maaren u. s. w. anzufertigen.

Für die Ertheilung des Unterrichts an dieser Klasse ist der durch seine Ar-
beiten rühmlichst bekannte Manufakturzeichner Herr Georg Rödel aus Wien
gewonnen worden. Derselbe wird in dem Schullokale zugleich sein Atelier
einrichten und in demselben Zeichnungen für den praktischen Gebrauch der Fa-
brikanten anfertigen. Die Schüler der ersten Klasse werden in diesem
Atelier zunächst als Lehrlinge, und sodann, nach Maßgabe ihres
Fortschreitens, als Gehülfen beschäftigt werden, um auf diese Weise
schon in der Schule selbst für ihren Lebensberuf praktisch ausge-
i bildet zu werden.

Auch ist der Lehrer verpflichtet, die vollständig ausgebildeten Schüler auf
deren Wunsch noch mindestens ein Jahr lang nachher in diesem Atelier zu be-
schäfttgen.

Der Unterricht in beiden Klassen umfaßt an jedem Wochentage 3 Vormit-
tags- und 3 Nachmittagsstunden.

Das Schulgeld bettägt 30 Thlr. jährlich und wird in halbjährigen Raten
vorausbezahlt.

Die Schüler der höheren Webeschnle sind, so lange sie diese Schule besuchen,

, berechtigt, ohne besondere Vergütung an dem Unterrichte in der zweiten Klaffe
Theil zu nehmen.

Jungen Leuten, welche bereits in Fabriken angestellt sind und welche zu'
ihrer Vervollkommnung einen Theil der Unterrichtsstunden besuchen wollen, wird
hierzu durch eine entsprechende Einrichtung Gelegenheit gegeben werden; in sol-
chem Falle tritt ein ermäßigtes Schulgeld ein.

Bedingungen der Aufnahme in die Anstalt sind:

1) daß der Schüler mindestens 14 Jahre alt sei,

2) daß er sich durch Zeugnisse oder durch eine Prüfung über den Besitz ge-
nügender Elementarkenntnisse ausweise,

3) daß er bereits einige Uebuug im Zeichnen erlangt habe und Anlage dazu
an den Tag lege.

Die Aufnahme kann übrigens zu jeder Zeit geschehen.

Anmeldungen von Schülern für die erste oder zweite Klaffe der neuen An-
stalt wolle man an den Sekretair der höheren Webeschule, Herrn
Wilhelm Männert Hierselbst richten.

Elberfeld, am 11. April 1856.

Namens des Curatoriums der höhern Webeschule:

Der Oberbürgermeister Lischke.

(Dieser Nummer ist Nr. 11 des Literatur-Blattes des Deutschen Kunstblattes beigegeben.)

Verlag von Heinrich Schindler in Berlin. — Druck von Trowihsch und Sohn in Berlin.
 
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