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Eggers, Friedrich [Hrsg.]
Deutsches Kunstblatt <Stuttgart>: Zeitschrift für bildende Kunst, Baukunst und Kunsthandwerk ; Organ der deutschen Kunstvereine &. &. — 8.1857

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https://doi.org/10.11588/diglit.1201#0450
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- 426

b em Dienstreglement, daß er, wie irgend ein gewöhnlicher Commißsäbel, auf dem
Kriegsmarsch getragen werden könnte. 'Dies wird jedoch schwerlich'jemals der ^
Fall sein, obgleich die herrliche Klinge kein Spielzeng ist; denn der aus Elfenbein
geschnitzte Griff strotzt von Karfunkeln, und im goldenen Degengefäß sitzt eine
Menge ungeschnittener Smaragde und Brillanten. Auf dem Kreuz. sieht man
die Feldmarschallsinsignien aus Brillanten, umgeben von einem Kranz ans Eichen-
laub und Eicheln, wieder and-Smaragden und Brillanten gebildet. Auf der
Scheide blitzt die NamenSchiffre des Herzogs in Brillanten, daneben das City-
Wappen aus Karfunkeln und - mit Rubinen eingefaßt. Inf der anderen Seite der
reich emaillirten Scheide strahlen die Namen: „Alma, Balaclava, Jnkermann,
Sebastopol." Die Klinge endlich trägt eine einfache Inschrift mit/Datums

Die Arbeiter - .Committe zur Errichtung des Krim- Denkmals beabsichtigt,
Miß Florence Nightingale ein Garnitur-Tischbesteck 311. verehren. .. Das Geschenk
ruht in einer Chatonlle aus polirtem und mit Silber, eingefaßtem Eichenholz.
Ans.dem silberverzierten Deckel ist eine goldene Plätte, in welche, ein Bild vom
guten Samariter nebst einem.Bibelvers. eingeätzt ist. An dem einen Ende der
Silberverziernng sieht man eine. Taube mit dem Oelzweig, am andern einen Pe-
likan,, seine Jungen fütternd. Die Stahlarbeit ist von der. feinsten Sorte und
auf jeder Messerklinge stehen die Worte: „Mist Florence Nightingale verehrt, 1857."

Rlnistuerrlnr.

Statut

' ' d ' der

Verbindung für historische Kunst-,

11 ad) der in der dritten Generalversammlung zu Nürnberg angenommenen Revision.

8-1.

Der Zweck der Verbindung ist, durch ein Aktienunternehmen bedeutende
Kunstwerke deutscher Künstler des. historischen Faches hervorzurufen und zu er-
werben^

' §.2.

Än diesem Unternehmen können sich außer den Kunstvereinen auch alle hohen
Gönner der Kunst, Gesellschaften und Privaten durch Zeichnung von Aktien in

beliebiger Zahl betheiligen. .

■ 8- 3. ...

Der Betrag einer Aktie ist auf Fünfzig Vereinsthaler jährlich festgesetzt,
Zahlbar bis zum ersten Juni jeden Jahres.

8- 4.

Die Verbindung hält in ihrer Verwaltung und in der Verpflichtung ihrer
Mitglieder dreijährige Perioden ein, vom 1. Januar 1855 an gerechnet.

8- 0.

Mit Ablauf jeder Periode wird die Theilnahme als wieder aus drei Jahre
erneuert betrachtet, falls nicht mindestens ein halbes Jahr vor- deren Ende Kün-
digung erfolgt ist.

| ' 8*. 6. . '

Beitritt im Laufe einer Periode verpflichtet zugleich zur Theilnahme für das
nächste Triennium.

- H8- 7.

Mit dem Auskitt erlischt, vorbehaltlich der Theilnahme an der Verloosung
nach Maßgabe des tz. 15., jedes Recht ans der Mitgliedschaft. ( Zu deren Fort-
setzung sind indeß. die Erben verstorbener Theilnehmer berechtigt.

8- 8.

Eine alljährlich stattfindende. Hauptversammlung sämmtlicher Mitglieder oder
deren Abgeordneter faßt die zur Erreichung des Zwecks der Verbindung erfor-
derlichen Entschließungen nach absoluter Stimmenmehrheit der Anwesenden auf
mündlich in der Versammlung gestellte oder schriftlich einzureichende Vorschläge.
Sollten -letztere in das .Einladungs-Programm ausgenommen werden, so sind sie
8 Wochen vor der Hauptversammlung dem Geschäftsführer zu übergeben.

Die Hauptversammlung überträgt die Besorgung der laufenden Geschäfte
einem je für ein Triennium fnngirenden, ans einem Geschäftsführer und zwei
Beigeordneten bestehenden Vorstände. — Unter der Leitung des letzteren consti-
tuirt sich die Hauptversammlung nach Vorlage und Prüfung der Vollmachten
mittelst ans den übrigen Mitgliedern durch, schriftliche Abstimmung zu geschehen-
der Wahl eines Vorsitzenden, StellverketerS und Schriftführers. In der Haupt-
versammlung hat. jeder. Theilnehmer ohne Rücksicht auf die Anzahl seiner Aktien
oder der ihm ertheilten Vollmachten nur Eine Stimme.

§. 9.

Der Geschäftsführer, erstattet in der Hauptversammlung über die Verwaltung
des verflossenen Jahres Bericht, legt auch die Rechuuug vor, welche einer zu

! wählenden- aus drei Mitgliedern bestehenden Commission znr Prüfung über-
flW^esen.Mird.. - -

§. 10.

Demselben liegt die Verpflichtung ob, die von ihm verwalteten, zu den lau-'
enden Ausgaben nicht erforderlichen Gelder bei einer unter obrigkeitlicher Kon-
trole stehenden . Anstalt, soweit thunlich, zinsbar anzulegen.

fei ‘

Die von der Verbindung — sei es durch Bestellung, oder auf Grund einer
Konkurseröffnung oder durch Ankauf fertiger Arbeiten — erworbenen Kunst-
werke werden nach einer von dem Geschäftsführer nach vorhergegangener Anfrage
zu bestimmenden Reihenfolge den Theilnehmern zur Ansicht und etwaigen Aus-
stellung aus deren Kosten zugesandt.

.8-12.

Die Dauer der Ausstellung in einem Orte wird ohne Rücksicht auf die
Zahl der dort befindlichen Theilnehmer oder gezeichneten Actien auf. längstens
vierzehn Tage bestimmt, lieber Ork und Art der Ausstellung, sowie über die
Veetheilüng. der Kosten, haben die mehreren Mitglieder desselben Orts sich zu
vereinigen. Findet keine Vereinigung statt, so erfolgt die Zusendung an das
älteste dortige Mitglied. '/

§.13.

Falls die Versicherung der Kunstwerke aus den Mitteln der Verbindung für
dir ganze Dauer des Umlaufs nicht zu bewirken sein'sollte, so sind die Theilneh-
mer - gehalten, dieselben zu dem von dem Vorstande angegebenen Werthe für die
Zeit vom Empfang bis zur Ankunft am nächsten Bestimmungsorte versichern
zu lassen..- M

8- 14.

Nach vollendetem Umlauf werden die Kunstwerke in der nächsten Hauptver-
sammlung verloost.

§.15.

An der Verloosung der Erwerbungen aus den Mitteln eines Trieuniums
nehmen für jede, der gezeichneten Aktien, je nach Zahl der geleisteten Jahresbei-
träge mit 1, 2 resp. 3 Loosen, nur diejenigen Mitglieder Theil, welche im Schluß-
jahr des betreffenden Trieuniums der Verbindung angehörten. Kein Mitglied
kann indeß auf Eine Aktie mehr als Ein Kunstwerk in der Verloosung der Er-
werbungen Eines Trieuniums gewinnen.

§.16.

Sollte ein Antrag auf Auflösung der Verbindung in einer Hauptversamm-
lung gestellt und durch die Majorität der Anwesenden unterstützt, werden, so
kommt derselbe erst in der nächsten Hauptversammlung zur definitiven .Beschluß-
nah me und bedarf zu seiner Annahme einer Majorität von -/i sämmtlicher Mit--
gliever der Verbindung. -

§. 17.

Anträge auf Abänderung der Staklten müssen 2 Monate vor der Haupt-
versammlung bei dem Geschäftsführer angemeldet fein und erfordern zu ihrer
Annahme eine Majorität von 2/3 der anwesenden Mtglieder.

Gotha, Wien und Berlin im October 1857.

Looff, Graf F. Thun, Di-. Fr. Eggers,

Geschäftsführer. . . .. . Beigeordnete.

Briefwechsel.

! Z.' E. P. Besten Dank für Brief und Nachrichten, besonders aber für die

Zeichnung mit-dem schlummernden Beethoven. — M. S. in R.: Tenzone be-
deutet so viel als Streit- oder Wertgesang. Daö Wort kommt vom provenzal-
schen. tensoL (Streit). Diese Gattung poetischer Spiele war bei den proenzali-
schen Dichtern, sehr beliebt. — Folgende Anfrage geht uns zu. Wir überlassen
es unserm betr. Herrn Berichterstatter, sie zu beantworten. „In der Schrift von
Charles Perrier: l’art fi-aiiQais au salon de 1857, peinture — sculpture —
architectiu-e — fanden wir die Schlachtenuialer Jvon, Pils und Vernet wenig-
stens in den wesentlichsten Punkten- ebenso beurtheilt, als in dem Berichte über
die Pariser Kunstausstellung in Nr. 41 dds D. Kunstbl. — Letzterer schweigt
ganz über den Maler Gustav Dorö, dem jene Schrift ein ganzes Kapitel für
sich gewidmet hat, wonach Dore auf dieser Ausstellung mit einer Schlacht von
Jnkermann zuerst als Schlachtenmaler auftritt und zwar mit solchem Erfolg, daß
„die Ausstellung von 1857 Epoche in seinem Leben machen wird", — daß er
bald erkannt werden wird „als einer der ersten, wenn nicht als der erste Maler
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts." — Zur Benrtheilung der französischen
Kritik möchten wir wissen, ob daö Schweigen Ihres Berichterstatters über Dore
ein zufälliges ist oder auf ganz abweichender Ansicht beruht."

(Dieser Nummer ist Nr. 24 des Literatur-Blattes des Deutschen Kunstblattes beigegeben.)

Verlag von Ijcinrid) Schindler in Berlin. — Druck von Crowihsch und Sohn in Berlin.
 
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